…366: Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Fortbildungskosten und Ausbildungskosten im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit sind bei der bisherigen Tätigkeit als Werbungskosten abzusetzen. Kosten für eine umfassende Umschulung, die auf die…
5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…
…ist eine Unterscheidung in Fort- oder Ausbildung nicht erforderlich, weil in beiden Fällen Abzugsfähigkeit gegeben ist. Aus- und Fortbildungskosten unterscheiden sich von der Umschulung dadurch, dass sie nicht "umfassend" sein müssen, somit auch einzelne berufsspezifische Bildungssegmente als Werbungskosten abzugsfähig sind. Beispiele für abzugsfähige Fort- und…
…ist dies ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit. Dienstfreistellungen für die Kursteilnahme oder eine Bestätigung des Arbeitgebers über die dienstliche Zweckmäßigkeit einer Schulungsmaßnahme reichen für sich allein für die Abzugsfähigkeit der Aus- und Fortbildungskosten nicht aus (VwGH 22.09.2000, 98/15/0111). Es ist…
5.6a Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988) Rz 318a: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche…
10.4 Ausbildungs- und Fortbildungskosten (§ 26 Z 3 EStG 1988) Rz 696: Nach § 26 Z 3 EStG 1988 gehören sowohl Ausbildungs- als auch Fortbildungskosten dann nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber diese Kosten selbst trägt, unter der Voraussetzung, dass ein überwiegend betriebliches Interesse nachgewiesen wird…
…Berufen oder Umschulungen darstellen. Eine Fortbildungsmaßnahme liege vor, wenn bereits eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und die Bildungsmaßnahmen der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Ausübung dieser Tätigkeit dienen. Die beantragten Fortbildungskosten iHv. € 2.010,00 beträfen Aufenthalte im ZentrumfürMeditation. Diese Aufwendungen würden keine…
…Verfahrensgang 1. In der am 18.8.2011 elektronisch eingereichten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 machte der Beschwerdeführer (kurz: Bf.) unter anderem Fortbildungskosten in Höhe von € 1.094,70 aus seiner beruflichen Tätigkeit als Lehrer als Werbungskosten geltend. 2. Mit Ausfertigungsdatum 19.8.2011…
2. Mit der Feststellung, dass im gegenständlichen Beschwerdefall von beruflich bedingten Fortbildungskosten auszugehen war (Punkt III. 1.3.), wird der verfügten Wiederaufnahme - durch Wegfall des Wiederaufnahmegrundes - der rechtliche Boden entzogen, da die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens…
…719): Euro 67,51; - Fachliteratur (KZ 720): Euro 244,40; - Reisekosten (KZ 721): Euro 79,00; - Aus-/Fortbildungskosten (KZ 722): 3.927,76; - sonstige Werbungskosten (KZ 724): Euro 2.180,10; - Summe: Euro 6.498,77 exklusive Pendlerpauschale. Als Sonderausgaben machte der Bf. geltend: - Prämien…
Es sei also von Bedeutung, dass es sich bei jener Tätigkeit, für die Werbungskosten aus Umschulungsmaßnahmen angefallen seien, überhaupt um eine ernst gemeinte erwerbswirtschaftliche Betätigung handle und zusätzlich diese Betätigung nicht steuerlich irrelevante Liebhaberei darstelle. Da bisher nur negative Einkünfte erklärt worden seien, hätten diese…
…Jänner 2009 auf elektronischem Weg an das Finanzamt. Darin gab sie eine bezugsauszahlende Stelle an. Als Werbungskosten machte sie Aus- und Fortbildungskosten in der Höhe von € 1.026,05 geltend. Bei den Sonderausgaben erklärte die Bw. Prämien zu freiwilligen Personenversicherungen in der Höhe von…
…eine breite Öffentlichkeit ansprächen und Teil des Kulturlebens seien und daher dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen seien. Hinsichtlich der Kosten für den Chorleiterlehrgang wurden diese seitens des Finanzamtes als Ausbildungskosten und nicht als berufsspezifische Fortbildungskosten gewertet und deshalb nicht als Werbungskosten berücksichtigt. Die Bw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Martin Holzapfel in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. April 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. April 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht: I…
…95/15/0161, verwiesen werden. Demnach sind Fortbildungskosten Ausgaben die der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisherigen Beruf dienen sowie anfallen, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden und den Beruf besser ausüben zu können. Mit Verweis auf Jakom Einkommensteuerkommentar § 16 RZ 48 ist…
…5.5.2023 eingebrachter Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 beantragte die Beschwerdeführerin (in Folge kurz: Bf) u.a. Fortbildungskosten als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. In Folge wurden mit Einkommensteuerbescheid vom 22.8.2023 (berichtigt nach § 293 BAO am 24.8.2023) die beantragten Betriebsausgaben nicht anerkannt…
…an, dass die in den Fortbildungskosten enthaltene Studienreise mit dem Titel "Faszination Balkan - Volksgruppen, Natur und Kultur in ihrer Vielfalt erleben" als Fortbildungsveranstaltung von der privaten pädagogischen Hochschule der Diözese Linz (Institut für Fort- und Weiterbildung) ausschließlich für LehrerInnen angeboten würde und daher eine direkte…
…von mir bezahlt, habe von keiner Seite keine Förderung erhalten. Das Finanzamt berücksichtigte im erlassenen Einkommensteuerbescheid 2018 die geltend gemachten Werbungskosten nicht. Das mit folgender Begründung: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dienen Fortbildungskosten dazu, die bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verbessern, um im bereits…
…den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2014, wobei die erwähnten Fortbildungskosten nicht als Werbungskosten anerkannt wurden und begründete dies wie folgt: "Weiters konnten die Kosten für Ihre Aus-/Fortbildung an der Montessori-Schule B/Institut für ganzheitliches Lernen nicht berücksichtigt werden. Mögen die Ausbildungsgrundsätze zwar in…
…unbegründet abgewiesen. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2011 machte der Beschwerdeführer unter dem Titel "Fortbildungskosten“ ua Werbungskosten in Höhe von 20.750,00 Euro geltend…