…Bekenntnisgemeinschaft unter Auflösung eines Vereines, der der Unterstützung des betreffenden religiösen Bekenntnisses dient, neu gebildet, so ist gemäß § 2 Abs. 5 RRBG abgabenrechtlich von einem bloßen Wechsel der Rechtsform und weiterem Fortbestehen ein und desselben Steuerpflichtigen (Rechtsträgers) auszugehen. In den Statuten kann gemäß § 4 Abs…
…Bekenntnisgemeinschaft unter Auflösung eines Vereines, der der Unterstützung des betreffenden religiösen Bekenntnisses dient, neu gebildet, so ist gemäß § 2 Abs. 5 RRBG abgabenrechtlich von einem bloßen Wechsel der Rechtsform und weiterem Fortbestehen ein und desselben Steuerpflichtigen (Rechtsträgers) auszugehen. In den Statuten kann gemäß § 4 Abs…
…Bekenntnisgemeinschaft unter Auflösung eines Vereines, der der Unterstützung des betreffenden religiösen Bekenntnisses dient, neu gebildet, so ist gemäß § 2 Abs. 5 RRBG abgabenrechtlich von einem bloßen Wechsel der Rechtsform und weiterem Fortbestehen ein und desselben Steuerpflichtigen (Rechtsträgers) auszugehen. In den Statuten kann gemäß § 4 Abs…
…Ausnahmerecht dar, sondern sachverhaltsbezogenes Sonderrecht, das auf Prinzipien des allgemeinen Steuerrechts aufbaue und diese für bestimmte Zwecke weiterentwickle. Unter Umgründungen verstehe man Änderungen im Bereich des Rechtsträgers einer Unternehmung bei prinzipiellem Fortbestand des Unternehmens selbst. Von der Unternehmensveräußerung würden sich Umgründungen dadurch unterscheiden, dass der…
…sind der Wechsel des Rechtsträgers bei grundsätzlichem Fortbestehen des Vermögens durch eine spezifische Form der Vermögensüberleitung (identitätswahrend oder durch Gesamtrechtsnachfolge). Genau das ist hier der Fall, denn das Vermögen der OG geht auf mich als Einzelunternehmer im Wege der Gesamtrechtsnachfolge bei Fortbestand des Betriebes über…
…Ausnahmerecht dar, sondern sachverhaltsbezogenes Sonderrecht, das auf Prinzipien des allgemeinen Steuerrechts aufbaue und diese für bestimmte Zwecke weiterentwickle. Unter Umgründungen verstehe man Änderungen im Bereich des Rechtsträgers einer Unternehmung bei prinzipiellem Fortbestand des Unternehmens selbst. Von der Unternehmensveräußerung würden sich Umgründungen dadurch unterscheiden, dass der…
…Kontinuität des Rechtsträgers auszugehen, weshalb auch eine notwendig werdende Nachtragsliquidation keine neue, sondern eine Fortsetzung der bisherigen Liquidation ist (Haberer/Zehetner, a.a.O., § 93 Tz 33 und 35). Dies entspricht auch der im Beschluss VwGH 24.2.2011, 2007/15/0112, dargestellten Rechtsansicht des…
…§ 34 ff BAO nicht begünstigte Zwecke für die Erlangung oder den Fortbestand der Stellung als begünstigter Spendenempfänger nur dann unschädlich, wenn sie ein völlig untergeordnetes Ausmaß nicht überschreiten. Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungs- oder Jahresabschlusses. Bestätigung der Ausgestaltung der Rechtsgrundlage (zB Satzung) iSd § 4a Abs…
…Kontinuität des Rechtsträgers auszugehen, weshalb auch eine notwendig werdende Nachtragsliquidation keine neue, sondern eine Fortsetzung der bisherigen Liquidation ist (Haberer/Zehetner, a.a.O., § 93 Tz 33 und 35). Dies entspricht auch der im Beschluss VwGH 24.2.2011, 2007/15/0112, dargestellten Rechtsansicht des…
…gemäß Z 3. Die Mittelverwendung erfolgt entweder durch Weitergabe an Körperschaften im Sinne der Z 3 lit. a oder in Durchführung von Aktionen ausschließlich zu begünstigten Zwecken gemäß Z 3, wobei dazu andere Rechtsträger nach Maßgabe des § 40 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung herangezogen werden können…
…Rechtsträgers dem Sinn und Zweck der sie begründenden Rechtsnorm nicht mehr gerecht würde (Ritz, BAO, Rz 4). Eine Unvereinbarkeit der Übertragung der Gruppenträgerstellung mit dem Sinn und Zweck des § 9 KStG 1988 erscheine aber schon deshalb ausgeschlossen, weil § 9 Abs. 5 KStG 1988 bei Fortbestand…
…dass die Verwaltungsbehörde eine bescheidmäßige Erledigung gegenüber dem Rechtsträger selbst treffen wollte und getroffen hat (vgl. zB VwGH 21.11.2013, 2013/15/0215; VwGH 16.12.1994, 92/17/0102). Im gegenständlichen Fall hat die Bf. den Beschluss des Bezirksgerichtes vom xx.02.2021…
…ist in ***2*** (***4***) Ort der (tatsächlichen) Geschäftsleitung ist nach dem OECD-Kommentar jener Ort, an dem die grundlegenden Leitungs- und kaufmännischen Entscheidungen, die für die Führung der Geschäfte des Rechtsträgers im Ganzen notwendig sind, im Wesentlichen getroffen werden (Vgl Kommentar zu Art. 4 Abs…
…im Falle der Abspaltung bei der übertragenden Körperschaft zurück (und kann nach Maßgabe des § 12a Abs. 6 KStG 1988 bei dieser weiter vorgetragen werden) und geht im Falle der Aufspaltung unter. Der Fortbestand eines bei der übernehmenden Körperschaft zum Spaltungsstichtag bestehenden eigenen Zins- oder EBITDA…
…vom OGH judiziert, dass die Anteilsauskehr eine unmittelbare und gesetzlich normierte Folge der Verschmelzung sei und keines weiteren Rechtsgeschäftes bedürfe. Bestünden Pfandrechte Dritter an den Anteilen oder Mitgliedschaften des übertragenden Rechtsträgers und gingen diese Anteile oder Mitgliedschaften im Zuge der Umgründung unter, so sei zu…
…sachenrechtlich daher nach Maßgabe des Handelsrechts- Änderungsgesetzes nicht den Gesellschaftern, sondern der OG selbst zuzurechnen. Die Gesellschaft ist somit Eigentümerin der Einlagen und sonstigen Vermögensgegenständen, die sie erworben hat. Zufolge der Rechtsfähigkeit der OG kommt der Personengesellschaft nach dem Zivilrecht die Stellung eines Rechtsträgers zu…
…sachenrechtlich daher nach Maßgabe des Handelsrechts- Änderungsgesetzes nicht den Gesellschaftern, sondern der OG selbst zuzurechnen. Die Gesellschaft ist somit Eigentümerin der Einlagen und sonstigen Vermögensgegenständen, die sie erworben hat. Zufolge der Rechtsfähigkeit der OG kommt der Personengesellschaft nach dem Zivilrecht die Stellung eines Rechtsträgers zu…
…sondern der bisherige Rechtsträger ändert lediglich sein "Rechtskleid" (vgl. Schummer, Personengesellschaften, 6. Auflage, 26; Torggler-Kucsko in Straube, HGB², 322). 3. Obigen gesellschaftsrechtlichen Überlegungen folgend, ist daher auch bei der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung zunächst zwischen Anteilsübertragung (Gesellschafterebene) und Übertragung des Gesellschaftsvermögens infolge Anwachsens (Gesellschaftsebene) zu differenzieren…
…Anhang 1 angeführten Lehrgang für Zahnärztliche Assistenz, der mit einer positiven Prüfung abzuschließen ist. Die für den Besuch dieser Fachausbildung erforderliche Zeit ist vom Dienstgeber unter Fortbestand des Gehaltsanspruches freizugeben. Diese Zeit darf in den Urlaub nicht eingerechnet werden." 4. Rechtliche Beurteilung Die Tochter der…
…die streitgegenständliche Forderung eine Scheinforderung. Der Fortbestand des Unternehmens wäre nur durch die Gewährung eines unbesicherten Kredits durch die Bf in Form der Übernahme von Zahlungen und der Einführung eines Verrechnungskontos möglich gewesen (siehe dazu Ausführungen des Prüfers zur Bonitätsbeurteilung der B 1 GmbH vom…