…LO 3 einen Wohnsitz besäße, seien die Fahrten von STG nach SB berücksichtigt worden. Als Werbungskosten kämen Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte in tatsächlich angefallenem Umfang, gegebenenfalls in Form von Kilometergeldern in Betracht. Abzugsfähig seien daher nur Aufwendungen für zusätzliche Wegstrecken (ausgehend vom nächstgelegenen Wohnsitz). Mit Schreiben…
12.8.10 Berufsfortbildung Rz 892: Zur Abgrenzung zwischen Berufsausbildung und Berufsfortbildung siehe Rz 358 ff.
…geht weiter hervor, dass neben Herrn C eine weitere ungenannte Person im genannten Hotel übernachtet hat. Beim Kontoauszug "Reisekosten, Fortbildung" sind Diäten Inland C S 8.863,64, Diäten Ausland C S 22.905,00, Km-Gelder C S 147.000,00, Km-Gelder Beifahrer…
…bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: [...] 10. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Nächtigungen sind…
…der Bw. die Meinung, dass die von ihm geltend gemachten Kosten als Werbungskosten anzuerkennen seien, da diese aussschließlich der beruflichen Fortbildung im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Lehrer anzusehen seien. Weiters verwies der Bw. auf die Regelungen in den Steuerrichtlinien zu den Studienreisen, wonach diese…
…er seit 2004 durchgängig Manager im Vorstand der genannten AG sei. Wie in derartigen Positionen üblich, nehme er seit Jahren Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch, um in der Lage zu sein die beruflichen Aufgaben effektiv auszuüben. Der Schwerpunkt der Managementfortbildung liege auch seit Jahren auf der Burn…
…13/0241, VwSlg. 8055/F)." Dass die Aufwendungen, die der Bf. als Werbungskosten berücksichtigt wissen möchte, als Aufwendungen für Aus- und Forbildungsmaßnahmen gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 gelten, ist unstrittig. Die Aufwendungen stehen jedenfalls mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten Tätigkeit (vgl. Lenneis…
…bekannt zu geben, ob (und aus welchen Gründen) dieses Studium als Fortbildung zu seinem ausgeübten Beruf, oder als umfassende Umschulung anzusehen ist. Dieser Vorhalt blieb unbeantwortet. Die Beschwerde wurde am 31.01.2017 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Am 05.12.2017 wurde dem Bf…
…ist eine Unterscheidung in Fort- oder Ausbildung nicht erforderlich, weil in beiden Fällen Abzugsfähigkeit gegeben ist. Aus- und Fortbildungskosten unterscheiden sich von der Umschulung dadurch, dass sie nicht "umfassend" sein müssen, somit auch einzelne berufsspezifische Bildungssegmente als Werbungskosten abzugsfähig sind. Beispiele für abzugsfähige Fort- und…
…allgemeiner Schi-, Schwimm- oder Tauchkurs ist auch für Sport- und Turnlehrerunabhängig vom ausgeübten Beruf ebenso nicht abzugsfähig. Die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang wie Kurse zur ErlangungSteigerung der Zusatzbezeichnung "Sportmediziner" ist nicht (nahezuSelbstkompetenz (zB Stress- und Belastungsbewältigung, Zeitmanagement) ausschließlich beruflich veranlasstoder ein Lehrgang, wenn der Lehrgang…
5.6.2 Berufliche Veranlassung Rz 281: Eine berufliche Veranlassung kann - anders als bei einer Dienstreise nach § 26 Z 4 EStG 1988 - nicht nur dann vorliegen, wenn die Reise über Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. Beruflich veranlasst können beispielsweise auch Reisen im Zusammenhang mit einer aus…
…vermittelten Fähigkeiten und Kenntnisse einerseits beruflich notwendig sind und diese von der Bw. sowohl im Unterricht als auch in der Lehreraus- und Fortbildung sowie der sonstigen beruflichen Tätigkeit Verwendung finden und diese der Bw. auch eine sinnvolle Karriereentwicklung ermöglichen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…über die bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung hinausgeht, können neben Umschulungskosten auch Fortbildungskosten für diese Tätigkeit in Form vorweggenommener Werbungskosten berücksichtigt werden (siehe hiezu Rz 230). Beispiele: Ein Maturant einer allgemein bildenden höheren Schule wird per 1. Dezember 2005 für die Wertpapierabteilung einer Bank aufgenommen…
…für ein Fachbuch für den Sportunterricht (15,00 €) sowie Aus- und Fortbildungskosten in Höhe von 569,21 € gemäß diverser Rechnungen als Werbungskosten anzuerkennen. Der Betrag von 569,21 € resultiert aus Kosten in Höhe von 479,21 € im Zusammenhang mit dem Besuch…
…falls die Ordination nicht übernommen wird und zeigen die Bereitschaft zur Fortbildung unter Einsatz von Freizeit und eigenen finanziellen Mitteln." In der Beilage wurden - folgende Aufstellung der beantragten Werbungskosten, [...] - das Diplom der ***1*** für eine Sozial- und Berufspädagogin vom 19.10.2015, - die Rechnung der…
…Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist bei der AG beschäftigt. Im Jahr 2006 hat er in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung Aus- und Fortbildungskosten bzw Kosten für Umschulung iHv € 1.659,00 geltend gemacht. Bei diesen Beträgen handelte es sich um Kosten für verschiedene Kurse des…
…und führte in der zusätzlich ausgefertigten Begründung aus, dass bei Überprüfung der Unterlagen erstmals festgestellt worden sei, dass es sich bei den beantragten Kosten nicht um Aus- und Fortbildungskosten gehandelt habe, sondern um Kosten der privaten Lebensführung. Erst durch Vorlage der Unterlagen war für das…
…tätig ist, machte für die Jahre 2005 bis 2007 unter dem Titel "Aus- bzw. Fortbildungsaufwendungen" Werbungskosten in Höhe von € 1.739,90, € 2.790,90 und € 2.992,70 geltend. Diese Aufwendungen wurden vom Finanzamt in den Einkommensteuerbescheiden vom 28. Februar 2008…
…Finanzamt nicht anerkannt. In den Bescheidbegründungen verwies es darauf, dass es sich dabei um Ausbildungskosten und keine berufsspezifische Fortbildungskosten handle. Ebenfalls mit Bescheid vom 21.11.2000 erlies das Finanzamt einen auf den Steuerbemessungsgrundlagen des Jahres 1999 basierenden Vorauszahlungsbescheid für 2001 und Folgejahre, mit dem…
…neben Werbungskosten für Pendlerpauschale und Sonderausgaben, folgende im gegenständlichen Verfahren noch strittige Aufwendungen als Werbungskosten anzuerkennen: € 335,- an Fortbildungskosten, € 283,80 an Reisekosten. Im Erstbescheid vom 28.3.2013 wurden die Werbungskosten nicht anerkannt und nur der Werbungskostenpauschalbetrag von € 132,- und das…