IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Werner Purr, Neutorgasse 49, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 28. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. April 2021 betreffend Kraftfahrzeugsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Audit GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 5. Oktober 2015 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 14. September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse/Freyung 1, 1013 Wien, über die Beschwerde vom 01.10.2012 (datiert mit 28.9.2012) gegen den…
…es sich um die Gattin des Beschwerdeführers) gewürdigt und die dafür anfallenden Abgaben zur Vorschreibung gebracht. Im Zuge der Prüfung wurde erhoben, ob es Firmenfahrzeuge gibt und ob diese Fahrzeuge Dienstnehmer auch privat nutzen können. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Dienstnehmerin **** die Möglichkeit hatte…
…1) Im Bericht über eine den Zeitraum 1.1.2013 bis 31.12.2015 umfassende Außenprüfung hielt der Prüfer fest, die beschwerdeführende GmbH (kurz: Bf.) habe der wesentlich beteiligten Geschäftsführerin ein Firmenfahrzeug auch zu deren Privatnutzung zur Verfügung gestellt; ein Fahrtenbuch sei nicht geführt worden…
…Dazu passt, dass das Firmenfahrzeug mit dem österreichischen Kennzeichen 456 mit Aufklebern der deutschen Ab GmbH versehen ist (Foto im Akt). Von einer organisatorischen Trennung kann daher keine Rede sein. Es widerspräche auch unstrittig der Lebenserfahrung sowie einer ökonomischen Betriebsführung, wenn bei den vorliegenden Rahmenbedingungen…
…überlassen, sei die Erfahrung des täglichen Lebens entgegenzuhalten, nach der es üblich sei, Firmenfahrzeuge den Dienstnehmern auch zur privaten Verwendung zu überlassen. Dem Argument, dass für keinen anderen Angestellten oder Arbeiter mit Ausnahme der Geschäftsführer ein Firmenauto zur privaten Verwendung zur Verfügung gestanden wäre, entgegnete…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in den Beschwerdesachen Bfin, Adr, vertreten durch die V., Adr1, gegen die Bescheide des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 5. November 2013, GZ. ******/*****/06/2013, und vom 20. März 2014, GZ. ******/*****/11/2013, betreffend Eingangsabgaben…
…nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit widerlegt werden. Ein für einen Schuldspruch erforderlicher Nachweis dahingehend, welche Firmenfahrzeuge in welchem Ausmaß in den tatgegenständlichen Jahren in Begünstigungsabsicht einer Privatverwendung der Gesellschafter zugeführt wurden, kann nicht erbracht werden. Es war daher insoweit mit Verfahrenseinstellung gemäß …
…Unabhängigen Finanzsenat (UFS) Beschwerde im Wesentlichen mit der Begründung ein, es sei nicht richtig, dass er das Firmenfahrzeug privat und entgegen der sogenannten „Ermächtigungsregelung“ verwendet habe. Da es in der Schweiz üblich sei, vom Wohnsitz direkt zu den Baustellen zu fahren und er als bauleitender…
…keine Nachweise erbracht werden konnten (es wurden keine Fahrtenbücher oder andere Aufzeichnungen vorgelegt), dass die Firmenfahrzeuge weniger als 6.000 km für Privatfahrten im Jahr benutzt worden sind, wurde vom Prüfer der Sachbezugswert für die Privatnutzung auf 1,5% der Anschaffungskosten gemäß der Sachbezugsverordnung erhöht…
…Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung und erließ die angefochtenen Bescheide samt Säumniszuschlägen und verwies auf den Bericht als Begründung. Beschwerdeschrift: In den dagegen fristgerecht erhobenen Beschwerden führte die Bf bezüglich des Ansatzes des vollen Sachbezuges für die auch zur Privatnutzung überlassenen Firmenfahrzeuge begründend aus…
Die von der Bf zum Nachweis des Ansatzes des halben Sachbezugswertes vorgelegten Fahrtenbücher werden als Beweismittel dafür, dass mit den arbeitgebereigenen Kfz eine private Fahrtstrecke von maximal 6000 km jährlich zurückgelegt wurde, auf Grund der vom Finanzamt insgesamt festgestellten Mängel nicht anerkannt. Die Bf verweist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Michael Andreas Steininger, Rathausplatz 13, 3100 St.Pölten, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 3…
…das Jahr 2012 Steuererklärungen eingereicht worden seien. Die Bemessungsgrundlage für den Vorteil aus der Privatnutzung der Firmenfahrzeuge sei daher in Anlehnung an die Sachbezugswerteverordnung ermittelt worden. Da A im Prüfungszeitraum in der Lohnverrechnung als Dienstnehmer geführt worden sei, sei die Vorschreibung der Lohnsteuer im Rahmen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, vom 10. Mai 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 6. April 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 und 2003 sowie vom 14. Dezember 2005 gegen den Bescheid vom 13. Dezember 2005 betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Dezember 2017 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 5. Dezember 2017 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für April 2014 (4.338,82 €) und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Dezember 2017 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 5. Dezember 2017 betreffend die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für Juni 2016 (7.103,24 €…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Dezember 2017 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 5. Dezember 2017 betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für Oktober 2014 (36.396,86 €) und…
…getroffen, dass in den Jahren 2012 bis 2014 kein Sachbezug für die Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges durch den als Arbeitnehmer beschäftigten Sohn des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers (wobei der Sohn im Jahr 2014 als nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter die Geschäftsführung des Unternehmens übernahm) angesetzt worden sei…