…Mariahilfer Straße 89A Tür 34, 1060 Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 28.7.2025 gegen den Bescheid des Spruchsenates als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 4. Juni 2025, Geschäftszahl ***1*** zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene…
…mich rechtswidrig war. Somit ist es aber auch nicht verwunderlich, dass die Finanzstrafbehörde keine schriftliche Einleitungsverfügung erlassen hat. Als Bezugspunkt der Anfechtung für den gegen mich erhobenen Vorwurf dienen daher die Ausführungen der - in Vertretung einschreitenden Spruchsenatsvorsitzenden in den bekämpften Anordnungen (Beschwerdepunkte 1. und 3…
…mich rechtswidrig war. Somit ist es aber auch nicht verwunderlich, dass die Finanzstrafbehörde keine schriftliche Einleitungsverfügung erlassen hat. Als Bezugspunkt der Anfechtung für den gegen mich erhobenen Vorwurf dienen daher die Ausführungen der - in Vertretung einschreitenden - Spruchsenatsvorsitzenden in den bekämpften Anordnungen (Beschwerdepunkte 1. und 3…
…X, hat das Finanzamt FA als Finanzstrafbehörde den Beschuldigten schuldig erkannt, weil er als Abgabepflichtiger im Bereich des Finanzamtes FA im Zeitraum 2011 bis 2013 durch die unrichtige Erfassung von Geschäftsvorfällen in den steuerlichen Aufzeichnungen und in der Folge durch die Abgabe unrichtiger Steuererklärungen vorsätzlich…
…ausgeschlossen ist, wenn hinsichtlich der betroffenen Abgaben bereits ein Finanzstrafverfahren anhängig ist, ist abschließend darauf hinzuweisen, dass mit Schreiben der Finanzstrafbehörde vom 25. Oktober 2016 gegen Frau K. bereits ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wurde. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs…
…idF vor dem BGBl I 2013/14 (Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012; FinStrG aF) war zur Durchführung des gegen den genannten Beschuldigten am 21. November 2011 wegen des ihm zur Last gelegten Finanzvergehens Finanzstrafverfahrens das eingeschrittene Zollamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz Zollamt zuständig. Gemäß § 58 Abs. 2 lit…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1, 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten…
… Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 24. Juli 2001, Zahl: 90.551/2000-Str.IV/Kw ordnete das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Bf. an. Gegenstand des Bescheides war die Sicherung von Abgabenansprüchen der Republik Österreich in…
…BAO entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aus Rechtsgründen aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid (Sicherstellungsauftrag) vom 28. April 2004, Zl. bc, hat das Hauptzollamt Linz als Finanzstrafbehörde I. Instanz die Sicherstellung in das bewegliche Vermögen des Bf. gemäß Art. 202 Abs. 1 und 3 ZK und Art…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen die Bf. wegen Verdachtes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 17…
…2023 unter Anschluss des Aktes sowie des Vorlageberichtes dem Bundesfinanzgericht vorgelegt wurde. Im mit dem Vorlagebericht übermittelten Anschreiben sowie im Kopf des Vorlageberichtes wird die vorlegende Behörde wie folgt bezeichnet: Amt für Betrugsbekämpfung Amt für Betrugsbekämpfung - Bereich Finanzstrafsachen Standort Feldkirch (FA37) als Finanzstrafbehörde 1000 Wien…
Weitere GZ. RV/5300006/2021 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde, Amtsbeauftragter Mag.Q, unter der GZ. qqqqq gegen A, geb. xxxxx, whft. XXX, vertreten durch Dr. Paul Fuchs…
…§ 46 Abs.1 lit.a) FinStrG über die Beschwerde der Beschuldigten vom 1.2.2010 gegen den Bescheid des (durch ADir. Siegfried Haim vertretenen) Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde (erster Instanz) vom 11.1.2010, Zl. 520000/90177/07/2008 (Strafnummer 520000/2010/00002-001…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen XGmbH, Adr., vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Hoepstein, 88131 Lindau/Bodensee, Holdereggenstr. 9, wegen des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 iVm…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A.AG, Adr.A.AG, belangter Verband, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bertram Grass, 6900 Bregenz, Bahnhofstr. 21, wegen des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung…
…vorigen Stand (§ 167 FinStrG) zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung vom 5. Mai 2011 erkannte die Finanzstrafbehörde CD den Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf) schuldig, die Einkommensteuererklärungen (Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2006, 2008 und 2009 überhaupt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 29. August 2009…
…zu AB-Nr. Y eine Außenprüfung für die Zeiträume 2000 bis 2002 durchgeführt. In der Begründung des angefochtenen Bescheides verweist die Finanzstrafbehörde erster Instanz auf die in dieser Außenprüfung getroffenen Feststellungen: Im Bericht vom 8. November 2004 über diese Außenprüfung wurde ausgeführt, dass formelle und…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dir. Herbert Frantsits und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…