Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes X. betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für das Kind S.S., für den Zeitraum 1. April 1999 bis 30. September 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
20.4 Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Rz 1142: Als Feiertage gelten die im § 7 Arbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 144/1983, aufgezählten Feiertage und Feiertage, die in den einzelnen Bundesländern durch Landesgesetz als Landesfeiertage festgesetzt sind (vgl. auch VwGH 22.10.1958, 1016/56). Gleichlautende Bestimmungen finden…
Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…
21.5 Winterfeiertagsvergütung, Urlaubsentgelt und Urlaubsersatzleistung (§ 69 Abs. 4 EStG 1988) Rz 1176: Winterfeiertagsvergütungen gemäß § 13j Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, BGBl. Nr. 414/1972, die direkt von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ausgezahlt werden, unterliegen ebenfalls einer (vorläufigen) pauschalierten Besteuerung von 20% (bis 31…
…hervorgeht, dass der Sohn der Beschwerdeführerin im Wechsel von Dienstag (Abend) bis Freitag (Früh) bzw. von Dienstag (Abend) bis Samstag (Abend) beim Kindesvater übernachtet. Eine genaue Ferienregelung habe nicht vereinbart werden können. Schließlich wurde seitens der Kinder- und Jugendhilfe dringend empfohlen, sämtliche Belange (u.a…
…die Situation nicht ganz so klar wie im Fall der meisten Werktätigen oder Schüler, weil bereits die Ferienregelung wesentlich größere Unterbrechungen des Studienbetriebes vorsieht als zum Beispiel im Fall der allgemeinbildenden höheren Schulen. So bestehen abgesehen von den Weihnachts- und Osterferien noch größere Lücken in…
…Situation natürlich nicht ganz so klar wie im Fall der meisten Werktätigen oder Schüler, weil bereits die Ferienregelung wesentlich größere Unterbrechungen des Studienbetriebes vorsieht als zum Beispiel im Fall der allgemeinbildenden höheren Schulen. So bestehen abgesehen von den Weihnachts- und Osterferien noch größere Lücken in…
…die Situation nicht ganz so klar wie im Fall der meisten Werktätigen oder Schüler, weil bereits die Ferienregelung wesentlich größere Unterbrechungen des Studienbetriebes vorsieht als zum Beispiel im Fall der allgemeinbildenden höheren Schulen. So bestehen abgesehen von den Weihnachts- und Osterferien noch größere Lücken bei…
…ausschließlich auf die genannten Monate beschränken. Dabei ist zu bedenken, dass gerade bei Studenten eine permanente und ununterbrochene Anwesenheit an der Universität nicht immer erforderlich ist und zudem die gegebene Ferienregelung es naheliegend erscheinen lässt, dass auch außerhalb der vom Bw. genannten Monate ein (Kurz…
…welche zu denselben Bedingungen erfolge, wie die von Fachlehrern an öffentlichen Schulen (Arbeitspensum, Gehalt, Ferienregelung). Es scheine daher evident, dass das Heilpädagogische Zentrum einen Schulbetrieb anbiete, der der Schulausbildung der öffentlichen Schulen Liechtensteins entspreche. Keinesfalls gehe das Leistungsangebot in der Schule über die gesetzliche Bildungsvermittlung…
…welche zu denselben Bedingungen erfolge, wie die von Fachlehrern an öffentlichen Schulen (Arbeitspensum, Gehalt, Ferienregelung). Es scheine daher evident, dass das Heilpädagogische Zentrum einen Schulbetrieb anbiete, der der Schulausbildung der öffentlichen Schulen Liechtensteins entspreche. Keinesfalls gehe das Leistungsangebot in der Schule über die gesetzliche Bildungsvermittlung…
…oder 17 Uhr 05 bis 21 Uhr 15 statt (bei Fernstudium: 2 Abende pro Woche Anwesenheit). Die Ferienregelung ist die gleiche wie an allen anderen staatlichen Schulen. Hausübungen gibt es aus Rücksichtnahme auf die Berufstätigkeit vieler Studierender nur in eingeschränktem Umfang und auf freiwilliger Basis…
3.3.12 Ausländische Studenten als Ferialpraktikanten (§ 3 Abs. 1 Z 12 EStG 1988) Rz 72: Der Begriff Studenten umfasst nicht nur Hochschüler, sondern auch alle in schulischer Ausbildung befindlichen Personen (vgl. VwGH 9.3.1979, 2850/78, 3004/78, 3005/78). Unter dem Begriff…
In einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahr 1977 ist Übereinstimmung erzielt worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle…
Übernimmt ein schweizerisches Bauunternehmen als Subauftragnehmer einen Bauauftrag an einer inländischen Baustelle ohne dort eine Betriebstätte zu begründen und sind dessen in der Schweiz ansässige Bauarbeiter nicht länger als 183 Tage im Sinn von Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz in Österreich tätig, verpflichtet Artikel…
Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 12/2024, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der…
19.9 Besteuerung von Ersatzleistungen (sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub und für nicht konsumierte Postensuchtage (§ 67 Abs. 8 lit. d EStG 1988). Rz 1108: Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub sind aufzuteilen. Soweit sie laufenden Arbeitslohn betreffen, sind sie…
19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…
Entsendet eine österreichische Kapitalgesellschaft einen in Österreich ansässigen Arbeitnehmer für eine Dauer von zwei Jahren zu ihrer Schwestergesellschaft nach Deutschland, so unterliegen die vom österreichischen Arbeitgeber ausgezahlten Bezüge für die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit in jenen Kalenderjahren, in denen sich der Dienstnehmer länger als 183…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…