…§ 16 Tz 148 ff). Fiktive AK können nur im Schätzungsweg ermittelt werden. Im Falle einer Fehlschätzung ist eine spätere Korrektur grundsätzlich möglich, sofern es sich dabei um Rechenfehler oder ähnlich begründete Mängel bei der ursprünglichen Ermittlung handelt. Wurde dagegen die seinerzeitige Schätzung unter Einbeziehung aller…
Auch die von der Bw. im Bewertungsverfahren vorgebrachten Kosten für Beeinträchtigungen benachbarter Liegenschaften wird, wie auch im Abbauvertrag vom 10. Jänner 2000 vereinbart, im Allgemeinen der spätere Abbauberechtigte zu tragen haben. Im Bewertungsverfahren wurde weiters auf Kosten für die Aufschließung durch eine asphaltierte Forststraße verwiesen…
…Z 8 lit. c EStG 1988 anzusetzen. Fiktive Anschaffungskosten können in der Regel nur im Schätzungsweg ermittelt werden. Im Falle einer Fehlschätzung ist eine spätere Korrektur grundsätzlich möglich, sofern es sich dabei um Rechenfehler oder ähnlich begründete Mängel bei der ursprünglichen Ermittlung handelt. Wurde dagegen…
…seien. Auch der Umsatzsteuerbescheid 2003 sei ihm nicht zugestellt worden und er habe auch hier keinerlei Möglichkeit gehabt, die Fehlschätzung zu beeinspruchen. Die im Haftungsbescheid genannten Abgaben seien bei Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften am 17. Februar 2003 für Umsatzsteuer 2002 und jeweils am 15. die…
…die Schätzung, die zum Teil auf dem Ausmaß der angenommenen Beschäftigungsstunden aufbaut. In den divergierenden Angaben liege eine wesentliche Ursache für eine mögliche Fehlschätzung. Zur Erklärung des Prüfers, das Ergebnis der bei Kunden durchgeführten Erhebungen sei während der Prüfung eingehend mit Vertretern der Bw. besprochen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 30. März 2004 über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bez. und Purkersdorf in Wien, vertreten durch Oberrrat Dr. Walter Klang, betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 1995 und 1996…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***12*** in der Beschwerdesache ***10***, vertreten durch ***11*** über die Beschwerde vom 6. Juli 2015 gegen den abweisenden Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 3. Juni 2015 hinsichtlich des Antrages auf Aufhebung gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache XY, vertreten durch Enzinger+Mosser Steuerberatungs-KG, 8720 Knittelfeld, Frauengasse 33, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 5. Februar 2008, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R 1 und Richter R 2 sowie die fachkundigen Laienrichter Laienrichter 1 und Laienrichter 2 in der Beschwerdesache Bf., ***Bf1-Adr***, vertreten durch Lampert Kanzlei für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Hauptplatz 14, 8010 Graz, über…
Zur Kalkulation: Der AP habe die Erläuterungen bzw. die Kalkulation des Stb vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Dem Stb sei bei vielen Gewerbetreibenden bekannt, dass Geselle und Lehrling oder auch 2 Gesellen als „Partie“ arbeiteten. So sei es auch in der Firma der Bf (siehe Beilage…
gehabt. Im Falle einer Stattgabe hinsichtlich der landwirtschaftlichen Einkünfte sind die Einnahmen aus der Vermietung des Ackers an H. antragsgemäß den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen. In der Folge wurde der Bw. die Stellungnahme des Betriebsprüfers zur Vorhaltsbeantwortung zur Kenntnis gebracht und nahm diese…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Vertreterin, vom 5.3.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes 12/13/14 Purkersdorf vom 4.2.2013, betreffend Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für…
Die Glaubhaftmachung gemäß lit. a hat unter Zugrundelegung eines Gutachtens der FFG zu erfolgen. Liegt eine diesbezügliche bescheidmäßige Bestätigung nach § 118a der Bundesabgabenordnung vor, genügt die Glaubhaftmachung, dass die durchgeführte Forschung der der Bestätigung zu Grunde gelegten entspricht oder davon nicht wesentlich abweicht. Der Nachweis…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Sacha & Partner OHG, Steuerberatungsgesellschaft, 1180 Wien, Martinstr. 10, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 21/22, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 1997 im Beisein der Schriftführerin Christina Seper…
Die Betriebsprüfung hält den unbewiesen behaupteten Umsatzanteil für Wodka für unglaubwürdig, auch für die übrigen Einwendungen zu diesem Punkt fehlt jeder Nachweis. Artikelstatistik wurde der Betriebsprüfung bis dato keine vorgelegt. Weshalb werden dann viele andere Spirituosen (wie z. B. diverse Obstschnäpse) im Betrieb eingekauft und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 28. Mai 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 1. März 2004 betreffend Wiederaufnahme der Umsatz- und Einkommensteuerverfahren für die Jahre 1999…
Weiters gab es Unrichtigkeiten betreffend eines Unfalles am angeführten Tag und der erhaltenen Versicherungsvergütung und Verbuchung einer Tageslosung am selben Tag (siehe Seite 9ff der Bp-Stellungnahme vom 7. Dezember 2018). - 2007 wurden keine Steuererklärungen abgegeben. Die Chauffeurlisten 1-9/2007 wurden nach Beginn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X in der Beschwerde-sache A, Adresse1, über die Beschwerde vom 5. April 2018 gegen den Bescheid (Sammelbescheid) der belangten Behörde Zollamt Graz vom 26. März 2018, Zahl: aa, betreffend die Festsetzung von Altlastenbeiträgen zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. Handelsges.m.b.H & CoKG, Automatenaufstellung und Handel mit Automaten, F., vertreten durch Leitner + Leitner GmbH & Co KEG, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 4040 Linz, Ottensheimer Straße 30, 32 und 36, vom 11. Februar 2008 gegen die…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache A B, Adresse, im Verfahren vertreten durch Mag. Petra Jacono, Weinhartgasse 21/1/11, 1210 Wien, nunmehr vertreten…