…Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Gemäß den Erkenntnissen des VwGH vom 9.Juni 2004, Zlen 2004/16/0047 und 004-6, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen, dass die Erledigung eines Antrages auf…
…im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben, da der Abgabenschuldner Ende Juli 2009 verstorben ist. Durch den Tod des Vollmachtgebers ist eine allfällige erteilte Vollmacht gemäß § 1022 ABGB erloschen. Da es somit schon aus diesem Grund an einer (noch) aufrechten Vollmacht fehlt, die Berufungsbehörde Veränderungen des Sachverhalts…
…die in diesem Bericht dargelegte Ermittlung der Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der Kapitalertragsteuer sowie das Fehlen einer Darstellung der unterjährigen Veränderungen des Verrechnungskontostands in den bekämpften Bescheiden und im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung fußen unmittelbar auf den Ausführungen in ebendiesen Bescheiden sowie in…
…Erfassung auf dem Verrechnungskonto nach Ansicht der Gesellschaft einer tatsächlich aufrechten Verbindlichkeit des Gesellschafters entspreche. Das Fehlen von Sicherheiten kann geeignet sein, die Ernsthaftigkeit der behaupteten Rückzahlungsabsicht im Zeitpunkt der Entnahme zu verneinen. Dazu hätte es aber einer Auseinandersetzung mit der behaupteten Bonität der Gesellschafterin…
…Im Zweifel hat die Behörde die Tatsache und den Zeitpunkt der Zustellung von Amts wegen festzustellen. Fehlen im Spruch eines Bescheides nur die Angaben über die Fälligkeit der Abgabe, bedeutet dies noch nicht, dass kein rechtswirksamer Bescheid vorläge. Denn die Fälligkeit einer Abgabenschuld ergibt sich…
…siehe Beweis 6) noch aufrecht war, allerdings sei das zulässige Deponievolumen bereits überschritten worden, weshalb keine Ablagerung von Erdaushub auf einer dafür genehmigten Deponie vorlag. Der VwGH habe dazu ausgeführt, dass eine entstandene Abgabenschuld selbst durch eine nachträgliche Einholung einer fehlenden Bewilligung nicht mehr rückgängig…
…und somit materiellrechtlich keine Haftungsinanspruchnahme für eine nichtfestgesetzte Abgabe [Nachzahlung U 2014) des Primärschuldners denkmöglich ist. Auch It. zitiertem BFG Erkenntnis verlangt die Akzessorietät des Abgabeverfahrens im Fall der Haftung, dass die Abgabenschuld auch entstanden ist, sohin muss ein Abgabenanspruch aufrecht sein (VwGH 26.06…
…sodass eine Hemmung der Einbringung nach § 230 BAO einer Verrechnung von Guthaben mit fälligen Abgabenschuldigkeiten grundsätzlich nicht entgegensteht. Lediglich im Falle einer aufrechten Bewilligung der Aussetzung der Einhebung geht aus § 215 Abs. 1 letzter Halbsatz BAO hervor, dass eine Verrechnung von Guthaben mit ausgesetzten Abgaben…
…die vorhandenen Mittel nicht ausreichten, um sämtliche Verbindlichkeiten voll zu tilgen, für die Darstellung der Gläubigergleichbehandlung zunächst der Nachweis zu erbringen, dass die Abgabenschulden gegenüber anderen Verbindlichkeiten nicht benachteiligt wurden, indem konkret und nachvollziehbar dargelegt wird, dass von den Abgabenschulden nicht eine geringere Quote beglichen…
…kommt hier nur der zweite Teilstrich in Betracht. Um den Veranstalter der Ausspielung als Abgabenschuldner nach dem zweiten Teilstrich des § 59 Abs. 2 Z 1 GSpG ansehen zu können, verlangt das Gesetz das Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses. Systematisch soll nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes mit der Bestimmung…
…bei Ausspielungen grundsätzlich mit Vornahme der Handlung, die den Abgabentatbestand verwirklicht. Gemäß § 59 Abs. 2 GSpG ist bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung oder der Vermittler Schuldner der Abgabe nach § 57 GSpG. Bei den Glücksspielabgaben gilt als Vermittlung die…
…die Abgabenschuld in den Fällen der §§ 57 und 58: 2. …. mit der Vornahme der Handlung, die den Abgabentatbestand verwirklicht. .... Gemäß § 59 Abs. 2 GSpG sind Schuldner der Abgaben nach §§ 57 und 58 - der Konzessionär (§ 17 Abs. 6) oder der Bewilligungsinhaber (§ 5); - bei Fehlen eines…
…kommt hier nur der zweite Teilstrich in Betracht. Um den Veranstalter der Ausspielung als Abgabenschuldner nach dem zweiten Teilstrich des § 59 Abs. 2 Z 1 GSpG ansehen zu können, verlangt das Gesetz das Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses. Systematisch soll nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes mit der Bestimmung…
…Gebührenschuld bei Ausspielungen ebenfalls mit der Vornahme der Handlung, die den gebührenpflichtigen Tatbestand verwirklicht. Steuerschuldner: Gemäß § 59 Abs. 2 GSpG ist bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung oder der Vermittler Schuldner der Abgabe nach § 57 GSpG. Vergleichsweise waren gemäß …
…nach §§ 57 und 58 - der Konzessionär (§ 17 Abs. 6) oder der Bewilligungsinhaber (§ 5); - bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler (Abs. 5) .... zur ungeteilten Hand. Gemäß § 59 Abs. 3 GSpG haben d ie Schuldner der Abgaben nach …
…60 Abs. 36 GSpG, wonach Pokerangebote auf Grundlage einer gewerberechtlichen Bewilligung bis 31.12.2019 zulässig gewesen sind, sofern diese Bewilligung bereits zum 31.12.2012 aufrecht gewesen war. Rz 42 --- Angemerkt wird, dass der EuGH in seiner weiteren Rechtsprechung ausdrücklich an seiner Aussage, wonach…
…kommt hier nur der zweite Teilstrich in Betracht. Um den Veranstalter der Ausspielung als Abgabenschuldner nach dem zweiten Teilstrich des § 59 Abs. 2 Z 1 GSpG ansehen zu können, verlangt das Gesetz das Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses. Systematisch soll nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes mit der Bestimmung…
…kommt hier nur der zweite Teilstrich in Betracht. Um den Veranstalter der Ausspielung als Abgabenschuldner nach dem zweiten Teilstrich des § 59 Abs. 2 Z 1 GSpG ansehen zu können, verlangt das Gesetz das Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses. Systematisch soll nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes mit der Bestimmung…
…Abgaben nach §§ 57 und 58 • der Konzessionär (§ 17 Abs. 6) oder der Bewilligungsinhaber (§ 5); • bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler (Abs. 5) .... zur ungeteilten Hand. Gemäß § 59 Abs. 3 GSpG haben die Schuldner der Abgaben nach §…
…anwendbar sei. Darüber hinaus falle die Abgabenschuldnerin auch nicht unter § 59 Abs. 2 Z 1 zweiter Spiegelstrich GSpG, der ausdrücklich auf das "Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses" abstelle, da sie in Bezug auf die von ihr ausgeübte Tätigkeit aufrechte Gewerbeberechtigungen halte. Dem ist zu entgegnen, dass ein…