…deren Zweck nicht auf die Erhaltung von traditionellen Bräuchen (einschließlich Faschingsbräuchen), sondern in erster Linie auf die Durchführung von Veranstaltungen unterhaltenden und belustigenden Charakters gerichtet ist (zB Faschingssitzungen), sind nicht begünstigt. Leistungen im Rahmen der Erfüllung hoheitlicher Tätigkeiten Rz 56a: Die Erbringung von Leistungen im…
…Wenn er dann die Angelegenheit erledigt habe, werfe er diese Aufzeichnungen wieder weg (S. 4). Zur Faschingssitzung vom 27.1.Jahr2: In der Veranstaltung seien natürlich auch lustige Thmen abgehandelt worden, und es seien auch politische Bemerkungen gemacht worden, so wie dies bei Prangerrednern vorkomme…
…Veranstaltungen oder Wahrnehmung von Terminen derselben Art oder aus Beweggründen von Sitte und Anstand (zB- Krankenbesuch) lt. Aufstellung Ausgaben und Fahrtenbuch- politische Tätigkeit Jahr2) Bf war zwischen Januar und Juni Jahr2 bei Veranstaltungen kulturellen, geselligen, sportlichen und religiösen Inhaltes anwesend ( Faschingssitzungen Jänner, Jägerball, Benefizkonzert, Laientheateraufführung…
…daher keine abzugsfähigen Werbungskosten. Theaterkarten, Konzertkarten, Ballkarten, Eintrittskarten für einen Kirchtag, eine Faschingssitzung sind daher grundsätzlich nicht abzugsfähig, es sei denn, die Besuche derartiger Veranstaltungen geschahen in einer ungewöhnlichen Häufung, wie sie Privatpersonen, die kein berufliches Interesse an solchen Veranstaltungen haben, nicht mehr zugetraut werden…