…| Jährlich | 40 km bis 60 km | 891 Euro | Jährlich | über 60 km | 1.332 Euro | Jährlich c) Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar…
…ausgeführt, ist die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Ausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten abgezogen werden können, durch die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ausreichend geklärt. Die ordentliche Revision ist demzufolge nicht zulässig (zur außerordentlichen Revision siehe nachstehende Rechtsbelehrung…
…Unterkünfte in der Nähe dieser Betriebsstätten zur Verfügung, von denen aus er überwiegend zu den Arbeitsstätten fuhr. Diese Unterkünfte waren aber jeweils nicht mehr als 20 km von den Arbeitsstätten entfernt. Somit sind die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Der Bw…
…Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5) abgegolten. Gemäß lit. b bzw. c sind unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Pauschbeträge zu berücksichtigen (sog. Pendlerpauschale). Dabei muss der Arbeitnehmer diese Fahrtstrecke überwiegend im Lohnzahlungszeitraum zurücklegen. Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und…
…einer Gutschrift von 1.250,00 €. Die beantragten Reisekosten und Diäten wurden vom Finanzamt nicht anerkannt. In der Begründung führte das Finanzamt folgendes aus: "Die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten nicht berücksichtigt werden, da die hierfür erwachsenden Kosten durch…
…weshalb sich mehrere Telearbeiter einen Arbeitsplatz teilen und an diesen Tagen auch verschiedene Arbeiten (Evidenzbearbeitung alter Akten, Mails drucken, Kopieren, Faxen usw.) erledigten. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte könne kein Kilometergeld berücksichtigt werden. In seinem dagegen gerichteten Antrag auf Vorlage seiner Berufung an die…
…die Fahrtkosten für jene Fahrten berücksichtigt, die nicht die Wegstrecke zwischen der Wohnung, W.1 und dem Hotel W3, betrafen. In einer ausführlichen, ergänzenden Bescheidbegründung vom 2.8.2005 wurde der Bw. erläutert, dass die Kosten für die Fahrten, die die Fahrtstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung…
…nachgewiesen. Für den Unabhängigen Finanzsenat besteht daher keine Veranlassung die Richtigkeit seiner Folgerungen in Zweifel zu ziehen. Über die Fahrtkosten ist somit dahin abzusprechen, dass die streitgegenständlichen Ausgaben des Bw. für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mangels Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen gemäß § 16 Abs. 1…
…Steuererklärung listete er die einzelnen Fahrten auf. Vom Finanzamt wurden hierfür keine Werbungskosten anerkannt. Es handle sich nämlich um Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und diese seien durch den Verkehrsabsetzbetrag und die Pendlerpauschale abgegolten. Weitere Fahrtkosten (z.B. Kilometergeld) stünden nur für zusätzliche Fahrten zu…
…b und c sind nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 alle Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Abweichend vom Grundsatz, dass Fahrtkosten in ihrer tatsächlichen Höhe zu berücksichtigen sind, werden Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte den gesetzlichen…
…Beiträge seien daher ungekürzt als Betriebsausgaben anzuerkennen. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte aus: Heimfahrten in der Mittagspause: Der Bw. habe keinen PKW im Betriebsvermögen. Die Fahrtkosten zwischen der Wohnung in F und den Ordinationen seien in Form von Kilometergeldern geltend gemacht worden…
…Da die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzbaren Beträge nach § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG 1988 begrenzt sind, ist es auch nicht zulässig, diese Begrenzung dadurch zu umgehen, indem man behauptet, die erhöhten Fahrtkosten (in der Form von Kilometergeldern für den Teil des…
…Hinweis auf seine Behinderung etwas zu ändern, stellt das Gesetz doch auf solche Umstände des Einzelfalles bei der pauschalierten Bemessung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht ab. Der Beschwerde konnte somit gesamt gesehen kein Erfolg beschieden sein. IV. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis…
…auf solche Umstände des Einzelfalles bei der pauschalierten Bemessung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht ab. Das Finanzamt hat im angefochtenen Bescheid erklärungsgemäß das bei einer Entfernung zwischen 2 km und 20 km und einer Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zustehende Pendlerpauschale in…
… 26 Z 4 lit. a EStG 1988 steuerfrei zu belassen. Das Argument der Abgabenbehörde, wonach die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Dienstort mit der Pendlerpauschale abgedeckt wären, gehe insofern ins Leere, da es sich nicht um einen Dienstort in Österreich handle, sondern um eine Dienstreise aufgrund…
…Zur Nichtberücksichtigung der vom Bw. geltend gemachten Parkplatzmietkosten führte das Finanzamt begründend aus, dass mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale nicht nur die reinen Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten seien, sondern alle Aufwendungen, die durch die Benützung des Kraftfahrzeuges (diesbezüglich) entstehen…
…UFS aktuell 2006, Seiten 306 ff; Ryda/Langheinrich, Behandlung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie zwischen einem an der Arbeitsstätte begründeten Wohn- und dem Familienwohnsitz, FJ 2006, Seiten 271 ff). Zu diesen rechtlichen Ausführungen ist von folgendem Sachverhalt auszugehen (unstrittig): Der Bw. muss seine…
…beantragt: | Vom UFS anerkannt: | Beiträge zu Berufsverbänden und Interessensvertretungen | 370 S | 350 S | Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte | 7.100 S | 0 S | Ausmaß des Arbeitszimmers | 34% | 11%: Summe 11.122 S | Telefonspesen |…
…einem Umzug verloren gegangen seien. Der Bw. beantragte folgende Werbungskosten: | 1. Beiträge zu Berufsverbänden und Interessensvertretungen | 370 S | 2. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte | 7.100 S | 3. Aufwendungen für Arbeitsmittel | | 3.1. Ausmaß des Arbeitszimmers | 34 %…
…"Pendlerpauschale" und "tatsächliche Fahrtkosten" hat der Verwaltungsgerichtshof in zahlreichen Judikaten Stellung genommen. So wurde im Erkenntnis vom 26.5.2004, 98/14/0099, klar ausgesagt, dass die Fahrtaufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch dann durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind, wenn diese Fahrten am…