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20 Treffer1804 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 760–7656.1.8.4. Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

6.1.8.4. Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen Rz 760: Auch die Vermittlung der Umsätze von Geldforderungen (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. c UStG 1994) ist in die Steuerbefreiung einbezogen. Befreit sind ua. auch die Optionsgeschäfte mit Geldforderungen. Gegenstand dieser Optionsgeschäfte ist das…

EAS 982Factoring durch eine ausländische Basisgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/6-IV/4/9602.12.1996

Wird von einer inländischen Kapitalgesellschaft an eine nahe stehende ausländische Kapitalgesellschaft ein Vermögenswert veräußert, der sodann von der ausländischen Kapitalgesellschaft verwertet wird, dann wird im allgemeinen der Umstand, dass die ausländische Gesellschaft durch ihre Verwertungsgeschäfte Veräußerungsgewinne erzielt, nicht als Vereinnahmung von Zinsen im Sinn von…

EAS 2739Konzerninternes "stilles Factoring"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0347-IV/4/200626.06.2006

Sollen von einer österreichischen Gesellschaft eines internationalen Konzerns die Kundenforderungen zwecks Verlagerung des Ausfallsrisikos an eine britische Konzerngesellschaft abgetreten werden, wobei es sich hierbei um "stilles Factoring" handelt, weil die Kunden der österreichischen Gesellschaft nach wie vor ihre Forderungen gegenüber der österreichischen Konzerngesellschaft begleichen, dann…

UFSW RV/2418-W/02Durch den Geschäftsführer einer GmbH veruntreute Gelder als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2010Teil 1/2

…unbeträchtlicher Höhe einem Angestellten zusätzlich zu den Geschäftsführerbezügen zukommen lasse. Vielmehr sei das Vermögen der S. dadurch geschmälert worden, dass Geldmittel aus dem Factoringgeschäft mit der Fa. I. nicht auf das betriebliche Girokonto zwecks Saldo- und damit Sollzinsenreduktion, sondern auf einem Sparbuch veranlagt worden seien…

GebR 2025 Rz 1109–111715. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…einer Gebühr oder Verkehrsteuer unterliegt; für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte zu Darlehens-, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen gilt § 20 Z 5 GebG…

GebR 2025 Rz 1118–113016. Gebührenbefreiungen (§ 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…GebG (einschließlich Sicherungszessionen), die als Nebengeschäft zur Sicherung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus Darlehens-, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen (sogenannte…

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 33 TP 5 Abs. 4 Z 1 GebG gebührenfreien Wohnungsmietverträgen (siehe Rz 1353 ff) abgegeben werden. Rz 1433: Bürgschaften zu Darlehensverträgen, Kreditverträgen und Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines…

BFG RV/7102759/2024Gebühr für eine Bürgschaft (Haftung als Bürge und Zahler) zu einem Mietvertrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.02.2026Teil 2/2

…Verkehrsteuergesetz einer Gebühr oder Verkehrsteuer unterliegt; für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte zu Darlehens-, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen gilt § 20 Z 5.…

BFG RV/7100628/2019§ 6 Abs 1 Z 8 lit e UStG: Ausgelagerter Verarbeitungsprozess von Zahlungen und Überweisungen iZm dem Kreditkartengeschäft von der unechten Steuerbefreiung umfasst
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.03.2022Teil 1/2

…Kreditgeschäft, Ausgabe und Verwaltung von Zahlungsmittel, Garantiegeschäft, Factoringgeschäft und Ausgabe von E-Geld. Die Beschwerdeführerin ist Mitglied der Wirtschaftskammer, Fachverband der Banken und Bankiers und untersteht der Finanzmarktaufsicht als Aufsichtsbehörde. Sie ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der **M-AG**. Die zentrale und beschwerdegegenständlich relevante Geschäftstätigkeit der…

BFG RV/5100673/2018Eintreibung über E-Bay erworbener Forderungen - Liebhaberei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.01.2022Teil 1/4

…und gem. § 1 Z 16 Bankwesengesetz in Österreich nur Banken zum gewerblichen Factoringgeschäft berechtigt sind, sondern forderte Bf ua zur Vorlage der Gewinnermittlung betreffend die Eintreibung der über E-Bay erworbenen Forderungen ab Beginn im Jahr 2006 (vgl. Tz 3 des Betriebsprüfungsberichtes vom 26.7…

BFG RV/7103297/2023Pfandbestellung als Sicherungsgeschäft zu einer Stundungsvereinbarung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.05.2024

…Gemäß § 20 Z 5 GebG unterliegen Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte - ausgenommen Wechsel - zu Darlehens, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäfts (§ 1 Abs. 1 Z 16 BW) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen nicht der Gebührenpflicht…

BFG RV/7103296/2023Pfandbestellung als Sicherungsgeschäft zu einer Stundungsvereinbarung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.05.2024

…Gemäß § 20 Z 5 GebG unterliegen Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte - ausgenommen Wechsel - zu Darlehens, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäfts (§ 1 Abs. 1 Z 16 BW) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen nicht der Gebührenpflicht…

BFG RV/7101116/2017Sicherung eines Haftungskredites frei nach § 20 Z. 5 GebG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2017

…Der Gebührenpflicht unterliegen nicht […] 5. Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte - ausgenommen Wechsel - zu Darlehens-, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen; […). Es kann…

BFG RV/7102361/2014Keine Gebührenbefreiung gemäß § 19 GebG für ein Sicherungsgeschäft zu einem nicht der Gebühr unterliegenden Hauptgeschäft.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.11.2015

…Verkehrsteuergesetz einer Gebühr oder Verkehrsteuer unterliegt; für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte zu Darlehens-, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen gilt § 20 Z 5.…

BFG RV/7102661/2012Rechtsgebühr für Bürgschaft im Hauptmietvertrag.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2015

…Verkehrsteuergesetz einer Gebühr oder Verkehrsteuer unterliegt; für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte zu Darlehens-, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen gilt § 20 Z 5.…

UFSW RV/3275-W/07Schuldbeitritt der Gesellschafter einer KEG zu den Verpflichtungen der Gesellschaft = kein gebührenfreies Sicherungsgeschäft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2013

…Verkehrsteuergesetz einer Gebühr oder Verkehrsteuer unterliegt; für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte zu Darlehens-, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes ( § 1 Abs. 1 Z 16 BWG ) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen gilt § 20 Z 5.…

UFSW RV/2684-W/12Schuldbeitritt und keine Schuldübernahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2013

…Verkehrsteuergesetz einer Gebühr oder Verkehrsteuer unterliegt; für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte zu Darlehens-, Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes ( § 1 Abs. 1 Z 16 BWG ) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen gilt § 20 Z 5.…

UFSW RV/3004-W/021. Kein Nachtrag oder Vertragswiederholung, sondern neuer Kreditvertrag 2. Kein für eine gebührenfreie Umschuldung maßgeblicher Gläubigerwechsel, wenn jetziger Kreditgeber bei ursprünglichem Darlehen als Darlehensgeber mit Vollrechtstreuhand auftrat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2009

…und sich bei bankgeschäftlichen Transaktionen ausschließlich ihres Institutes zu bedienen. Die Aufnahme weiterer Darlehen, Bürgschaften, der Abschluss von Leasing und Factoringgeschäften, sowie die Geschäftsverbindungen mit anderen Banken war an die schriftliche Zustimmung der Bw. gebunden. Der Darlehensnehmer musste eine Abschrift des Jahresabschlusses samt Erläuterungen unverzüglich…

UFSK RV/0135-K/05Nachlass einer betrieblich veranlassten Verbindlichkeit nach Betriebsaufgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2009Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., adr, vertreten durch stb, vom 23. Dezember 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk vom 1. Dezember 2004 betreffend Umsatzsteuer sowie die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß…

UFSL RV/0739-L/08Teilnahme an einem Umsatzsteuerkarussell beim Handel von Computerteilen durch "wissen müssen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013Teil 4/8

- In konsequenter Weiterführung dieser Überlegungen muss der Unternehmer den öffentlichen Registern, wie dem Firmenbuch, und der durch die Abfrage von UID-Nummern erteilten Auskunft der Finanzverwaltung insoweit Vertrauen entgegen bringen dürfen. Ansonsten würde die Unverhältnismäßigkeit einer Nachschauverpflichtung über die mangelnde Vertrauenswürdigkeit dieser Daten wieder beseitigt…