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UFSZ2L ZRV/0208-Z2L/02Zollschuldentstehung nach Art. 204 Zollkodex für Zollagerwaren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.06.2005

…die betreffenden Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen. Auch können, folgt man dem diesbezüglich glaubwürdigen Vorbringen der Bf., durch die umgehende Rückbringung in die zugelassenen Zolllagerräume alle notwendigen Förmlichkeiten zur Bereinigung der Situation der Ware (und somit weitere Voraussetzung des Art.859 ZK-DVO) als…

UFSZ4I ZRV/0142-Z4I/03Zollschuldentstehung nach Art. 204 ZK infolge verspäteter Gestellung im Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.04.2004

…Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben, sofern - es sich nicht um den Versuch handelt, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen; - keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt; - alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt werden, um die Situation der Waren zu bereinigen…

UFSZ1W ZRV/0006-Z1W/11Liegen die Voraussetzungen für die Erstattung der Zollschuld gem. Art. 239 ZK iVm Art. 900 Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.01.2012

…zur Anwendung des Art. 900 Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO wird in dieser Entscheidung festgestellt, dass die Waren nach der irrtümlichen Entziehung wieder ihre alte zollrechtliche Situation erlangen und zum Beispiel unverändert wieder in das Zolllager gelangen müssen. Dies sei dort aber nicht der…

UFSZ1W ZRV/0008-Z1W/05Entstehung der Zollschuld für den Verfahrensinhaber wegen der Entziehung einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.10.2007

…Fahrlässigkeit sowie der Versuch der Entziehung der Ware aus der zollamtlichen Überwachung vorgelegen. Letztendlich wären alle notwendigen Förmlichkeiten zum Bereinigen der Situation der Ware erfüllt worden. Die Ware wäre zu einem vertretbaren Zeitpunkt der Bestimmungsstelle gestellt worden, sowie unverändert in Hamburg Waltershof zur Weiterleitung in…

UFSZ3K ZRV/0257-Z3K/11Verschlussverletzung im Versandverfahren (Schuldbeitritt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.08.2013

…stellig gemacht wurden. Die Verschlussverletzung sei unstrittig, jedoch auch der Umstand, dass sich diese nicht wirklich auf die Abwicklung des Verfahrens ausgewirkt habe. Es seien alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt worden, um die Situation der Ware zu bereinigen. Die Behörde hätte prüfen müssen, ob die Pflichtverletzung…

UFSZ2L ZRV/0002-Z2L/02Überführung von Veredelungserzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr, wenn die Ausfuhrwaren in der Bewilligung zur passiven Veredelung nicht enthalten waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.11.2004Teil 1/2

…Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben sofern es sich nicht um den Versuch handelt, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt, alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt werden um die Situation der Waren zu bereinigen…

UFSZ3K ZRV/0255-Z3K/11Zugelassener Empfänger - Fehlende Ankunftsanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.05.2012

…notwenigen Förmlichkeiten erfüllt würden, um die Situation der Waren zu bereinigen. Der Importeur der gegenständlichen Waren, die BB, habe den betreffenden Versandschein per E-Mail an drei Mitarbeiter der Bf. übermittelt, um eine e-zoll-Mitteilung zu veranlassen. Diese Mitteilung sei nicht erfolgt. Die Ware…

UFSZ3K ZRV/0253-Z3K/11Zugelassener Empfänger - Fehlende Ankunftsanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.05.2012

…notwenigen Förmlichkeiten erfüllt würden, um die Situation der Waren zu bereinigen. Der Importeur der gegenständlichen Waren, die BB, habe den betreffenden Versandschein per E-Mail an drei Mitarbeiter der Bf. übermittelt, um eine e-zoll-Mitteilung zu veranlassen. Diese Mitteilung sei nicht erfolgt. Die Ware…

UFSZ3K ZRV/0251-Z3K/11Zugelassener Empfänger - Fehlende Ankunftsanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.05.2012

…notwenigen Förmlichkeiten erfüllt würden, um die Situation der Waren zu bereinigen. Der Importeur der gegenständlichen Waren, die BB, habe den betreffenden Versandschein per E-Mail an drei Mitarbeiter der Bf. übermittelt, um eine e-zoll-Mitteilung zu veranlassen. Diese Mitteilung sei nicht erfolgt. Die Ware…

UFSZ3K ZRV/0249-Z3K/11Zugelassener Empfänger - Fehlende Ankunftsanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.04.2012

…notwenigen Förmlichkeiten erfüllt würden, um die Situation der Waren zu bereinigen. Der Importeur der gegenständlichen Waren, die BB, habe den betreffenden Versandschein per E-Mail an drei Mitarbeiter der Bf. übermittelt, um eine e-zoll-Mitteilung zu veranlassen. Diese Mitteilung sei nicht erfolgt. Die Ware…

UFSZ2L ZRV/0006-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Abs. 1 lit .a Zollkodex wegen verspäteter Anschreibung von zur aktiven Veredelung bestimmter eingeführter Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.04.2013

…die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, noch grobe Fahrlässigkeit der Beteiligten vorliege, und außerdem alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt werden, um die Situation der Waren zu bereinigen; überdies müsse der zur Zollschuld führende Fehler in einer der im Art.859 ZK-DVO angeführten Fallgruppen genannt…

UFSZ2L ZRV/0007-Z2L/11Zollschuldentstehung gem. Art. 204 Abs. 1 lit. a) Zollkodex wegen verspäteter Anschreibung von zur aktiven Veredelung eingeführten Waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.04.2013

…Versuch gehandelt habe, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, noch grobe Fahrlässigkeit der Beteiligten vorliege, und außerdem alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt werden, um die Situation der Waren zu bereinigen; überdies müsse der zur Zollschuld führende Fehler in einer der im Art. 859 ZK-DVO…

UFSZ2L ZRV/0005-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Zollkodex bei verspäteter Anschreibung der eingeführten Waren zum Zollverfahren der aktiven Veredelung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.04.2013

…die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, noch grobe Fahrlässigkeit der Beteiligten vorliege, und außerdem alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt werden, um die Situation der Waren zu bereinigen; überdies müsse der zur Zollschuld führende Fehler in einer der im Art.859 ZK-DVO angeführten Fallgruppen genannt…

UFSZ2L ZRV/0005-Z2L/03Antrag auf Erstattung des Zolls und der Abgabenerhöhung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.01.2006

…Förmlichkeiten erfüllt worden sind, um die Situation der Waren zu bereinigen. Die Hauptverpflichtete hat nachweislich nichts dergleichen unternommen. Die Versandware ist weder von der Hauptverpflichteten noch von der Bf. bei einer Zollstelle gestellt und zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet worden. Das von der…

UFSZ2L ZRV/0006-Z2L/03Antrag auf Erstattung des Zolles und der Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG nach Art. 236 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.01.2006

…Förmlichkeiten erfüllt worden sind, um die Situation der Waren zu bereinigen. Die Hauptverpflichtete hat nachweislich nichts dergleichen unternommen. Die Versandware ist weder von der Hauptverpflichteten noch von der Bf. bei einer Zollstelle gestellt und zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet worden. Das von der…

UFSZ2L ZRV/0007-Z2L/03Antrag auf Erstattung des Zolles und der Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG nach Art. 236 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.01.2006

…Förmlichkeiten erfüllt worden sind, um die Situation der Waren zu bereinigen. Die Hauptverpflichtete hat nachweislich nichts dergleichen unternommen. Die Versandware ist weder von der Hauptverpflichteten noch von der Bf. bei einer Zollstelle gestellt und zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet worden. Das von der…

UFSZ3K ZRV/0246-Z3K/04Entziehung einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)23.06.2006

…2 des genannten Artikels, wobei aber zur Erfüllung der Förmlichkeiten um die Situation der Waren zu bereinigen, eine tatsächliche und unveränderte Stellung der Waren bei der Bestimmungszollstelle erforderlich gewesen wäre. Gegen diese Berufungsvorentscheidung wurde mit Eingabe vom 16. September 2004 der Rechtsbehelf der Beschwerde erhoben…

UFSZ1W ZRV/0078-Z1W/02Überführung von Waren in das Verfahren der aktiven Veredelung ohne Vorliegen der maßgeblichen Voraussetzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.11.2003

…Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben, sofern - es sich nicht um den Versuch handelt, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen; - keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt; - alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt werden, um die Situation der Waren zu bereinigen…

UFSZ2L ZRV/0133-Z2L/02Nicht bewilligter Ortswechsel von Waren im Zolllagerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.03.2004

…Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben, sofern - es sich nicht um den Versuch handelt, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen; - keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt; - alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt werden, um die Situation der Waren zu bereinigen…

UFSZ1W ZRV/0168-Z1W/02Zollschuld nach Art. 204 ZK im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.10.2004

…Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben, sofern Es sich nicht um den Versuch handelt, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen; keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt; alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt werden, um die Situation der Ware zu bereinigen…