…1); Europarat, BGBl. Nr. 127/1957 (Art. 18) und BGBl. Nr. 242/1965 (Art. 1); Europäische Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 142/1961 (Art. 13, 14 und 17 lit. d); Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Russischen Föderation über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit, BGBl…
…Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 142/1961. (2) Nach Artikel 6 lit. b und c ist die Assoziation von Verboten und Beschränkungen der Einfuhr und Ausfuhr von Gegenständen der Assoziation für ihren amtlichen Gebrauch und hinsichtlich ihrer Veröffentlichungen befreit. 2.18. Europäisches Zentrum für…
…der RV, 24 der Beilagen NR XXV. GP). 3) EWR-Abkommen – Liechtenstein: Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist eine vertiefte Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Mitglieder sind die Mitgliedstaaten der EU sowie die Mitgliedstaaten der EFTA (mit Ausnahme der Schweiz), ds…
…25 Stück Zigaretten nur mehr auf das schweizerische Zollausschlussgebiet Samnauntal, weil an Österreich außer den Mitgliedstaaten zur Europäischen Freihandelsassoziation Schweiz und Liechtenstein kein weiteres Drittland mehr angrenzt. Das antragstellende Gericht erachtet es nicht als zweifelsfrei, dass Österreich eine von den Beitrittsakten der Republik Slowenien abgeleitete…
Gemäß Artikel 13 lit. b des Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 142/1961 ("EFTA-Protokoll"), genießen Angestellte der EFTA Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge. Dieser Bestimmung ist entsprechend der ständigen Praxis zu der inhaltsgleichen Bestimmung des…
…Nr. 142/1961, über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Privilegienprotokoll) ist Österreich verpflichtet, den EFTA-Angestellten "Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge, die sie als Angestellte der Assoziation erhalten", zu gewähren. Eine vergleichbare Wendung findet sich in Artikel 13 Absatz…
…67 Abs. 11 EStG 1988). Ein fiktives Herausrechnen sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen ist daher gesetzlich nicht gedeckt. Europäische Freihandels - Assoziation Gemäß Art. 13 lit. b des am 28. Juli 1960 unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels - Assoziation, BGBl. Nr…
…war im berufungsgegenständlichen Jahr u.a. der Betrieb der direkten Versicherung in den von den Versicherungsaufsichtsbehörden genehmigten Versicherungszweigen im Inland und in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Freihandelsassoziation sowie die Rückversicherung. Gemäß § 17 Abs 3 KStG in der für 1996 geltenden Fassung…
Gemäß Artikel 13 lit. b des am 28. Juli 1960 in Genf unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese…
4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Den Freihandelsabkommen der EU mit den EFTA-Ländern unterliegen die meisten Waren des industriell-gewerblichen Sektors, das sind die Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs. 4.2. Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte Den Freihandelsabkommen der EU mit den EFTA…
2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der EFTA-Länder sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung…
11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Gemischte Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen eines Ursprungsprotokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagerwaren Waren, die die Voraussetzungen der Ursprungsprotokolle erfüllen und die sich bei Inkrafttreten der Ursprungsprotokolle (siehe nachfolgenden Abschnitt 12. - Rechtsgrundlagen) im…
…des Protokolls 4 zum genannten Abkommen zu vertreten ist, ABl. L 2024/3028 vom 11.12.2024. Mitteilung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum und die drei dazugehörigen Übereinkünfte, ABl. L 2025/797 vom 24.4.2025.…