RIS AI
13 Treffer1566 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 335Anhang (zu Abschnitt 3.4.1)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…1); Europarat, BGBl. Nr. 127/1957 (Art. 18) und BGBl. Nr. 242/1965 (Art. 1); Europäische Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 142/1961 (Art. 13, 14 und 17 lit. d); Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Russischen Föderation über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit, BGBl…

AH-11202. Befreiungen durch Einräumung von Privilegien
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

…Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 142/1961. (2) Nach Artikel 6 lit. b und c ist die Assoziation von Verboten und Beschränkungen der Einfuhr und Ausfuhr von Gegenständen der Assoziation für ihren amtlichen Gebrauch und hinsichtlich ihrer Veröffentlichungen befreit. 2.18. Europäisches Zentrum für…

BFG RV/3100062/2014Malus-Berechnung: Verstoß gegen EWR-Abkommen ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2016

…der RV, 24 der Beilagen NR XXV. GP). 3) EWR-Abkommen – Liechtenstein: Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist eine vertiefte Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Mitglieder sind die Mitgliedstaaten der EU sowie die Mitgliedstaaten der EFTA (mit Ausnahme der Schweiz), ds…

UFSZ3K ZRV/0030-Z3K/05Mengenbeschränkungen hinsichtlich der Verbrauchsteuerbefreiung für Zigaretten im Reiseverkehr gegenüber Mitgliedstaaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenVorlagebeschluss (EuGH)18.03.2005

…25 Stück Zigaretten nur mehr auf das schweizerische Zollausschlussgebiet Samnauntal, weil an Österreich außer den Mitgliedstaaten zur Europäischen Freihandelsassoziation Schweiz und Liechtenstein kein weiteres Drittland mehr angrenzt. Das antragstellende Gericht erachtet es nicht als zweifelsfrei, dass Österreich eine von den Beitrittsakten der Republik Slowenien abgeleitete…

EAS 1428Besteuerung einer Pension aus dem EFTA-Insurance Scheme
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftQ 5/1-IV/4/9915.03.1999

Gemäß Artikel 13 lit. b des Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 142/1961 ("EFTA-Protokoll"), genießen Angestellte der EFTA Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge. Dieser Bestimmung ist entsprechend der ständigen Praxis zu der inhaltsgleichen Bestimmung des…

EAS 2568Alterspension aus dem EFTA-Pensionsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0113-IV/4/200525.02.2005

…Nr. 142/1961, über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Privilegienprotokoll) ist Österreich verpflichtet, den EFTA-Angestellten "Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge, die sie als Angestellte der Assoziation erhalten", zu gewähren. Eine vergleichbare Wendung findet sich in Artikel 13 Absatz…

LStR 2002 Rz 1373.7 Einzelfälle Privilegienübereinkommen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…67 Abs. 11 EStG 1988). Ein fiktives Herausrechnen sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen ist daher gesetzlich nicht gedeckt. Europäische Freihandels - Assoziation Gemäß Art. 13 lit. b des am 28. Juli 1960 unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels - Assoziation, BGBl. Nr…

UFSW RV/0553-W/02Entsteuerung des versteuerten Teiles einer Rückstellung für Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer, Berücksichtigung des Ergebnisses einer Organgesellschaft bei der Berechnung des Mindestgewinnes gemäß § 17 Abs. 3 KStG, Drohverlustrückstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2005

…war im berufungsgegenständlichen Jahr u.a. der Betrieb der direkten Versicherung in den von den Versicherungsaufsichtsbehörden genehmigten Versicherungszweigen im Inland und in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Freihandelsassoziation sowie die Rückversicherung. Gemäß § 17 Abs 3 KStG in der für 1996 geltenden Fassung…

EAS 20Österreichische Experten als EFTA-Bedienstete bei EG-Institutionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0670/23-IV/4/9113.08.1991

  Gemäß Artikel 13 lit. b des am 28. Juli 1960 in Genf unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese…

UP-42004. Warenkreis
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Den Freihandelsabkommen der EU mit den EFTA-Ländern unterliegen die meisten Waren des industriell-gewerblichen Sektors, das sind die Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs. 4.2. Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte Den Freihandelsabkommen der EU mit den EFTA…

UP-42002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der EFTA-Länder sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung…

UP-420011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Gemischte Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen eines Ursprungsprotokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagerwaren Waren, die die Voraussetzungen der Ursprungsprotokolle erfüllen und die sich bei Inkrafttreten der Ursprungsprotokolle (siehe nachfolgenden Abschnitt 12. - Rechtsgrundlagen) im…

UP-430012. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien19.01.2026

…des Protokolls 4 zum genannten Abkommen zu vertreten ist, ABl. L 2024/3028 vom 11.12.2024. Mitteilung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum und die drei dazugehörigen Übereinkünfte, ABl. L 2025/797 vom 24.4.2025.…