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UFSW RV/0278-W/091. Bewirtung als Werbung einer Kinderärztin; 2. Opern-CD's und DVD's mit Erwachsenenspielfilmen als Betriebsausgabe einer Kinderärztin; 3. Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung an arbeitsfreien Tagen; 4. Nur Kinderbeaufsichtigung, nicht jedoch Essen, Schulbesuch und Ferienaktivitäten als außergewöhnliche Belastung einer alleinerziehenden Mutter; 5. Montessorischule als außergewöhnliche Belastung bei behindertem Kind; 6. Berufskleidung Kinderärztin mit lustigen Motiven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2013Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den gesamtenSenat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes FA, vertreten durch L und zwar Berufung vom 21. Oktober 2008 gegen die Bescheide vom 26. September 2008 betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2006 gemäß…

UFSW RV/0278-W/091. Bewirtung als Werbung einer Kinderärztin; 2. Opern-CD's und DVD's mit Erwachsenenspielfilmen als Betriebsausgabe einer Kinderärztin; 3. Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung an arbeitsfreien Tagen; 4. Nur Kinderbeaufsichtigung, nicht jedoch Essen, Schulbesuch und Ferienaktivitäten als außergewöhnliche Belastung einer alleinerziehenden Mutter; 5. Montessorischule als außergewöhnliche Belastung bei behindertem Kind; 6. Berufskleidung Kinderärztin mit lustigen Motiven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2013Teil 2/3

Die Bw. habe € 764,78 (2006) und € 732,60 (2007) als Betriebsausgabe "Dekoration" geltend gemacht. Im Jahr 2006 würden die vorgelegten Belege nicht mit dem Buchhaltungskonto übereinstimmen. Die Bw. werden um Aufklärung ersucht. Der gesamte Einkauf DM-Drogeriemarkt laut Rechnung vom 23. Dezember…

UFSW RV/0278-W/091. Bewirtung als Werbung einer Kinderärztin; 2. Opern-CD's und DVD's mit Erwachsenenspielfilmen als Betriebsausgabe einer Kinderärztin; 3. Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung an arbeitsfreien Tagen; 4. Nur Kinderbeaufsichtigung, nicht jedoch Essen, Schulbesuch und Ferienaktivitäten als außergewöhnliche Belastung einer alleinerziehenden Mutter; 5. Montessorischule als außergewöhnliche Belastung bei behindertem Kind; 6. Berufskleidung Kinderärztin mit lustigen Motiven
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2013Teil 3/3

Die Bw. macht zunächst - siehe spätere E-Mail vom 4. November 2013, weiter unten - folgende berufungsgegenständlichen außergewöhnlichen Belastungen geltend: | Bezeichnung lt. Bw.: | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | | € | € | € | € | € |…

VB-09001. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien10.10.2008

1. Gegenstand 1.1. Unzüchtigkeit Nach der Rechtsansicht des OGHRechtsprechung liegt der Tatbestand der Unzüchtigkeit nur vor, wenn von sog. harter Pornographie gesprochen werden kann. Das ist der Fall bei exzessiv aufdringlichen Wiedergaben realer Sexualakte und bei Darstellungen von sexuellen Gewalttätigkeiten sowie bei Unzuchtsakten mit…

VB-09002.2. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

2.2. Ausnahmen (1) Ausnahmen von diesem Einfuhr-, Ausfuhr- und Beförderungsverbot bestehen keine. Es wird aber darauf hingewiesen, dass nur der gewerbliche Verkehr mit unzüchtigen Gegenständen dem Verbot unterliegt (arg. "in gewinnsüchtiger Absicht"). Ein solcher liegt vor, wenn durch die Verwendung des Gegenstandes im wirtschaftlichen…

VB-09001.2. Verbotene Gegenstände
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

1.2. Verbotene Gegenstände (1) Unter das Pornographiegesetz fallen unzüchtige Schriften, Abbildungen, Laufbilder oder andere unzüchtige Gegenstände. Alle Medien sind gleichwertig zu behandeln, also gedruckte Pornographie, einschließlich Textstellen, genauso wie Filme, Videokassetten und Tonbänder. Unter der Voraussetzung, dass es sich dabei um sog. harte Pornographie…