…Düngung) zu verstehen. 5.5.10.2. Erstaufforstungskosten Rz 1410: Erstaufforstungskosten und Anschaffungskosten müssen grundsätzlich aktiviert werden. Die Kosten der Erstaufforstung sind im Allgemeinen der Höhe nach niedriger als die Wiederaufforstungskosten, der Art nach - bis auf die Schlagräumung - ident mit jenen der Wiederaufforstung. Rz 1411…
…die Einkünfte des Beschwerdeführers aus Paraguay als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu qualifizieren sind, ob eine Aktivierungspflicht für Erstaufforstungskosten besteht und ob Vorauszahlungen für Bewirtschaftung, Verwaltung und Vertrieb über deren Laufzeit verteilt anzusetzen sind. Der Beschwerdeführer hat am 22…
…Herstellungskosten. Das gilt sowohl für die Kosten der Erstaufforstung als auch für jene der Wiederaufforstung."). Davon abweichend lässt die Finanzverwaltung den sofortigen Abzug von Erstaufforstungskosten zu, wenn sie in einem bereits bestehenden Forstbetrieb zu keiner erheblichen (anzunehmen bis zu einer jährlichen Vergrößerung der Forstfläche um…
…daher die vollen Anschaffungskosten zum Zuge. Rz 5095: Hat der Veräußerer die veräußerten Wirtschaftsgüter selbst hergestellt, so sind deren Buchwerte von den Herstellungskosten abzuleiten. Dazu zählen allfällig auch aktivierungspflichtige Erstaufforstungskosten und für das stehende Holz angesetzte höhere Teilwerte (VwGH 21.10.1986, 86/14/0021).
… 4 Abs. 8 EStG 1988), obwohl sie dem Grunde nach Herstellungskosten sind. Rz 5024: Erstaufforstungskosten sind grundsätzlich zu aktivieren, es sei denn, sie führen in einem bereits bestehenden Forstbetrieb zu keiner erheblichen Vermehrung des Waldbestandes (anzunehmen bis zu einer jährlichen Vergrößerung der Forstfläche um 10…
…nicht der höhere Teilwert (§ 6 Z 2 lit. b EStG 1988) angesetzt wird. Hingegen sind Erstaufforstungskosten zu aktivieren. Sollte die bisherige Gewinn- bzw. Verlustermittlung für die Jahre 1990 bis 2001 diesen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht entsprochen haben, werden Sie gebeten, entsprechend berichtigte Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen für…
…teilweise tatsächliche Kosten für ein- und dasselbe Kraftfahrzeug), zum anderen wurden offenbar grundsätzlich aktivierungspflichtige (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, § 4 Anm 183) Erstaufforstungskosten zur Gänze abgezogen. Aufwendungen wurden nicht um erhaltene steuerfreie Subventionen gekürzt (§ 20 Abs. 2 EStG 1988). Dem Vorbringen in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., dessen Verlassenschaft nunmehr durch Notar Nr. 40, vertreten wird, vom 18. Dezember 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 15. November 2001 betreffend Einkommensteuer 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
18.2.6 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen (Teil-)Betriebes Rz 5682: Nur der nackte Grund und Boden bleibt bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 außer Betracht. Bewertungsfähige Wirtschaftgüter unter oder auf dem Grund und Boden, zB Gebäude und sonstige mit dem…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Landwirt, J, vom 3. September 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes K vom 29. August 2002 betreffend Einkommensteuer 1999 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer 1999 wird abgeändert. Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1998 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe in Euro sind dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Taferner Steuerberatungs GmbH, Oberboden 58, 9562 Himmelberg, über die Beschwerde vom 9. September 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin I. in der Beschwerdesache Bf., -Bf.-Adr., vertreten durch CONFIDA St. Veit Wirtschaftstreuhand- gesellschaft m.b.H., Klagenfurter Straße 32a, 9300 St.Veit/Glan, über die Beschwerde vom 19. Dezember 2018 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. September 2017 betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftlichen Betriebes zum 01…
1. Abschnitt Betriebe mit mehr als 100 Hektar Forstbetriebsfläche Hektarsätze im Wirtschaftswald-Hochwald § 1. (1) Die Hektarsätze für die Holzbodenfläche im Wirtschaftswald-Hochwald eines Betriebes mit überwiegend regelmäßigen Holznutzungen und mit regelmäßigem Altersklassenverhältnis (Normalwaldbetrieb) sind in der Anlage 1 getrennt nach Baumarten und Ertragsklassen (EKL…
11.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung) Rz 4150: Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2019 § 3. (1) Beträgt der forstwirtschaftliche (Teil)Einheitswert nicht mehr als 11.000 Euro, ist der Gewinn aus Forstwirtschaft mit dem Durchschnittssteuersatz gemäß § 2 erfasst. (2) Übersteigt der forstwirtschaftliche…
11.3.5 Veräußerung von Forstflächen (§ 1 Abs. 5 der Verordnung) Rz 4194: (5) Abweichend von den Abs. 1 bis 4 können aus der Veräußerung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen entstehende Gewinne mit 35% des auf Grund und Boden, stehendes Holz und Jagdrecht entfallenden Veräußerungserlöses angenommen…
6.6 Bewertungsvorschriften im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft 6.6.1 Biologisches Wachstum Rz 2301: Gemäß § 6 Z 2 lit. b EStG 1988 ist bei buchführenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die Wirtschaftsgüter mit biologischem Wachstum (Pflanzen und Tiere) auch der Ansatz des über…
1. Allgemeines Zu den Einkünften aus besonderen Waldnutzungen gehören auch Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung), soweit der Steuerpflichtige nicht von der Möglichkeit des § 12 Abs. 7 EStG 1988 Gebrauch gemacht hat. Anders als bei der außerordentlichen Waldnutzung (EStR 2000 Rz 7327 ff) knüpft die Waldnutzung…
Vollpauschalierte Forstwirte können ab 2011 freiwillig nach § 2 Abs. 3 LuF-PauschVO 2011 zur Teilpauschalierung optieren. Es bestehen keine Bedenken, die pauschalen Betriebsausgaben wie folgt zu ermitteln: Der Wirtschaftswald im Kleinstwald (bis 10 ha Waldfläche) wird je nach den Gelände- und Bringungsverhältnissen (GBV) in Bringungslagen…