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UFSG RV/0040-G/05Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens - Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln im Zuge eines Erbschaftsstreites ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.01.2008

…zweiten Erbengeneration nach tschechischen Restitutionsgesetzen zähle, weshalb ihm die vom Vater der Bw als Universalerben vermachten und im Jahr 1967 auch eingeantworteten Ansprüche auf das tschechische Vermögen zufolge Überganges auf die Klägerin (Bw) als bedingter Ersatzerbin (Testament vom 24.11.1960, Seite 5) nicht mehr…

UFSG RV/0016-G/05Prozesskosten iZm einem Erbschaftsstreit und der Restitution ausländischen Vermögens - Frage der Zulässigkeit einer Rückstellungsbildung (§ 9 Abs. 1 EStG 88) und der Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG 88).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.01.2008

…Kreis der anspruchsberechtigten Personen nach tschechischen Restitutionsgesetzen zähle, weshalb ihm die testamentarisch vermachten und im Jahr 1967 auch eingeantworteten Ansprüche auf das tschechische Vermögen wegen Überganges auf die Bw als bedingter Ersatzerbin nicht mehr zustünden (Testament vom 24.11.1960, Seite 5). Zum bisher Gesagten…

UZKArtikel 223 Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien30.09.2016

Artikel 223 Ersatzwaren (1) Ersatzwaren sind Unionswaren, die anstelle der in ein besonderes Verfahren übergeführten Waren gelagert, verwendet oder veredelt werden. In der passiven Veredelung sind Ersatzwaren Nicht-Unionswaren, die anstelle der in die passive Veredelung übergeführten Unionswaren veredelt werden. Sofern nichts anderes bestimmt ist…

UFSI RV/0259-I/03Was ist als Gegenstand des verfügten Legates anzusehen: ein Grundstück oder der Geldbetrag, den die Erbin in Ausübung des ihr eingeräumten Aufgriffsrechtes dem Legatar bezahlt ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2004

…sohin meine Großnichte MG ... in ... zur Ersatzerbin. Meine Großnichte MG ist diesfalls auch Ersatzvermächtnisnehmerin bezüglich des meiner Alleinerbin EP vermachten Aufgriffsrechtes (Übernahmsrechtes) am Liegenschaftsanteil in S ...". Die zur Alleinerbin bestimmte EP hat zum gesamten Nachlass eine unbedingte Erbserklärung abgegeben. Laut Inventarium waren an Aktiva vorhanden…

UFSW RV/3305-W/02Mehrere Gerichtsurteile - UFS orientierte sich am letzten ergangenen Urteil
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2005

…verstarb Herr K.P., der in seinem Testament seine Lebensgefährtin Frau H.W. als Universalerbin und für den Fall, dass diese vor ihm versterben sollte, die Berufungswerberin als Ersatzerbin eingesetzt hatte. H.W. war bereits am 11. Mai 1996 gestorben, weshalb die Berufungswerberin die bedingte…

UZK-IAArtikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren (Artikel 223 des Zollkodex) (1) Der Einsatz von Ersatzwaren erfordert nicht deren Überführung in ein besonderes Verfahren. (2) Ersatzwaren können zusammen mit anderen Unionswaren oder Nicht-Unionswaren gelagert werden. In solchen Fällen können die Zollbehörden bestimmte Methoden…

ZK-25902.6.6. Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.6.6. Ersatzwaren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 223 | Art. 169 | Art. 268, 269 | - | - | Anhang 71-04 | - | - 2.6.6.1. Grundsätzliches Abweichend vom Nämlichkeitsprinzip bewilligen die Zollbehörden auf…

ZK-25602.5.7. Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

2.5.7. Ersatzwaren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 223 | Art. 169 | Art. 268, Art. 269 | - | - | Anhang 71-04 | - | - 2.5.7.1. Grundsätzliches Abweichend vom Nämlichkeitsprinzip bewilligen die Zollbehörden…

UZK-IAArtikel 269 Status von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 269 Status von Ersatzwaren (Artikel 223 des Zollkodex) (1) Im Fall des Zolllagerverfahrens und der vorübergehenden Verwendung werden die Ersatzwaren zu Nicht-Unionswaren und die Waren, die sie ersetzen, zu Unionswaren in dem Zeitpunkt, in dem sie in das anschließende Zollverfahren, mit dem das…

UZK-IAAnhang 22-20 Anforderungen für die Erstellung von Ersatzerklärungen zum Ursprung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 22-20 Anforderungen für die Erstellung von Ersatzerklärungen zum Ursprung 1.Wird eine Erklärung zum Ursprung ersetzt, so gibt der Wiederversender auf der ursprünglichen Erklärung zum Ursprung Folgendes an: a)die Angaben der Ersatzerklärung(en), b)seinen Namen und seine Anschrift, c)den oder…

ZK-25902.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.2.3. Nämlichkeitsprinzip und Verwendung von Ersatzwaren Die pV kann außer im Falle der Ausbesserung und Zerstörung nur dann angewendet werden, wenn festgestellt werden kann, dass die in das Verfahren übergeführten Waren in den Veredelungserzeugnissen enthalten sind (Nämlichkeitsprinzip). Als Alternative zum Nämlichkeitsprinzip ist auf…

UZK-IAArtikel 101 Ersatz der Erklärungen zum Ursprung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 101 Ersatz der Erklärungen zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Werden Ursprungserzeugnisse, die noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen worden sind, der Überwachung einer Zollstelle eines Mitgliedstaats unterstellt, so kann der Wiederversender die ursprüngliche Erklärung zum Ursprung durch eine oder…

UZKArtikel 262 Vorzeitige Einfuhr von Ersatzerzeugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 262 Vorzeitige Einfuhr von Ersatzerzeugnissen (1) Die Zollbehörden bewilligen unter von ihnen festgelegten Voraussetzungen und auf Antrag des Beteiligten die Einfuhr der Ersatzerzeugnisse vor der Ausfuhr der schadhaften Waren. Bei der vorzeitigen Einfuhr der Ersatzerzeugnisse ist eine Sicherheit in Höhe des Einfuhrabgabenbetrags zu leisten…

UZKArtikel 261 Standardaustausch
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 261 Standardaustausch (1) Im Standardaustausch kann ein eingeführtes Erzeugnis (''Ersatzerzeugnis'') nach den Absätzen 2 bis 5 an die Stelle eines Veredelungserzeugnisses treten. (2) Die Zollbehörden bewilligen den Standardaustausch auf Antrag, wenn der Veredelungsvorgang in der Ausbesserung schadhafter Unionswaren besteht, die nicht unter Maßnahmen der…

UZK-DAArtikel 169 Bewilligung der Verwendung von Ersatzwaren
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Artikel 169 Bewilligung der Verwendung von Ersatzwaren (Artikel 223 Absätze 1 und 2 und Artikel 223 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Für die Zwecke der Erteilung einer Bewilligung gemäß Artikel 223 Absatz 2 des Zollkodex ist es nicht von Bedeutung, ob die Ersatzwaren…

ZK-25602.6. Überlassungsfiktion
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

2.6. Überlassungsfiktion | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 170 | Art. 325 | - Die Überlassungsfiktion ist ein Sonderfall der Erledigung der aV durch Überlassung der in das Verfahren übergeführten Waren zum zollrechtlich freien Verkehr. Im Rahmen…