…gemeint: Feststellungsverfahren) von irgendwelchen Vorfragen abhängig gewesen sei, die jetzt anders entschieden wurden. Auch der dritte Fall des § 303 Abs 4 BAO liege nicht vor, weil es in Wahrheit keine neuen Tatsachen oder Beweismittel gebe, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien. Bei Erlassung…
…nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hat. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden sollen, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen daher…
…Ansicht, dass die verfahrensrechtliche Durchführbarkeit der Änderungen bei den Beteiligten zu prüfen sei. Folgte man der Ansicht der Bf., würde das bedeuten, dass die Abgabenbehörde im Verfahren über die Wiederaufnahme von Feststellungsbescheiden Feststellungen über den verfahrensrechtlichen Stand der jeweiligen Ertragssteuerverfahren aller Beteiligten treffen müsste, um…
…erfolgte die Selbstberechnung durch den Parteienvertreter somit lediglich unter Verwendung des amtlichen Vordruckes und ohne jegliche Einbeziehung der Abgabenbehörde. Die erstellte Selbstberechnungsbescheinigung konnte zwar bei der Schenkung von Liegenschaften bereits für die Eintragung ins Grundbuch verwendet werden. Dem Finanzamt wurde dadurch aber (noch) nicht bekannt…
…Die Wiederaufnahme des Verfahrens liegt im Ermessen der Behörde. Die Ermessensübung ist entsprechend zu begründen (vgl. Ritz, Kommentar zur BAO, §303 Tz 37, §303 BAO, Ermessen). Eine Begründung für die Ermessensübung enthält der bekämpfte Bescheid nicht. Wie die Bw selbst einwendet, wird der Vorrang von…
…Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Bei Tätigkeiten iSd § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung (LVO) berechtigen insbesondere folgende neu hervorgekommene Tatsachen zur Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen: die Art und der Umfang der Bewirtschaftung oder Tätigkeit das…
…nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sich die Berufungsbehörde bei der Erledigung der gegen die Verfügung der Wiederaufnahme richtenden Berufung auf keine neuen Wiederaufnahmsgründe stützen kann. Sie hat lediglich zu beurteilen, ob die von der Abgabenbehörde erster Instanz angeführten Gründe eine Wiederaufnahme rechtfertigen oder nicht (vgl…
…kann. Bei der Ermessensübung hat die Abgabenbehörde unter Bedachtnahme auf die amtswegige Ermittlungspflicht (§ 115 Abs 1 BAO) zwar grundsätzlich der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) den Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen, allerdings kann nach Abwägung gegenläufiger Gesichtspunkte auch von einer Festsetzung bzw. Wiederaufnahme von Amts…
…11.1973, 1428/72). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (vgl Ritz/Koran, BAO8, § 303, Rz 24). Bei einer Beschwerde gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist die Sache, über welche…
…nach höchstgerichtlicher Rsp von zentraler Bedeutung bei der Ermessensübung; im Fall der Wiederaufnahme ist der Zweck die Rechtsrichtigkeit und somit die Gleichmäßigkeit der Besteuerung (vgl Ritz, BAO2, § 20 Tz 8, § 303 Tz 38; in diesem Sinne auch die Ausführungen zur Prüfung von Ermessensentscheidungen durch den…
… 307 Abs. 1 BAO normiert, dass mit dem die Wiederaufnahme verfügenden Bescheid unter gleichzeitiger Aufhebung des früheren Bescheides die das wiederaufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden ist. Bei einer Beschwerde gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt…
…Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden, 4. (aufgehoben durch BGBl I 2009/20) , 5. wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 293b oder des § 295a die Voraussetzungen für eine Abänderung vorliegen würden. (3) Die Festsetzung hat zu erfolgen, 1. wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von…
…dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist (VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0058). Festzuhalten ist, dass im Zusammenhang mit der Beurteilung des Neuerungstatbestandes es nicht auf die rechtliche Beurteilung von…
…1973, 1428/72). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (vgl Ritz/Koran, BAO 8. Aufl., § 303, Rz 24). Bei einer Beschwerde gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist die Sache, über…
…erfolgte die Selbstberechnung durch den Parteienvertreter somit lediglich unter Verwendung des amtlichen Vordruckes und ohne jegliche Einbeziehung der Abgabenbehörde. Die erstellte Selbstberechnungsbescheinigung konnte zwar bei der Schenkung von Liegenschaften bereits für die Eintragung ins Grundbuch verwendet werden. Dem Finanzamt wurde dadurch aber (noch) nicht bekannt…
…Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die gemäß § 305 Abs. 1 BAO für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde (vgl VwGH 16.11.2006, 2006114/0014). Gemäß …
…unterzogen wurde, bei welcher - das Jahr 2001 betreffend - nicht erklärte Umsätze in Höhe von € 226,23 festgestellt wurden, - das Finanzamt daraufhin eine Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens 2001 verfügte und im neuen Sachbescheid nicht nur die auf die nicht erklärten Umsätze entfallende Umsatzsteuer festsetzte, sondern auch…
…dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen bzw. Beweismittel im Erstverfahren schließt die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht aus (Hinweis E 8…
… 303 Abs. 4 BAO vor FVwGG 2012, BGBl. I 2013/14, ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht…
…Lohnzettels vom Arbeitgeber gleichkommen könne. Weiters werde darauf hingewiesen, dass bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO nach ständiger Rechtsprechung des VwGH eine Ermessensbegründung durch die Behörde erfolgen müsse, welche jedoch im gegenständlichen Fall zur Gänze fehlen würde. Im laufenden Berufungsverfahren dürfe…