Anhang 33-07 Erlass/Erstattung Gemeinsame Datenanforderungen (1)Begünstigter (Name und Anschrift) (2)Angabe des betreffenden Artikels des DelR (3)Zollstelle, die die Erstattung oder den Erlass gewährt hat (Bezeichnung und Anschrift) (4)Bezugnahme auf die Entscheidung über die Erstattung/den Erlass (5)Nachprüfende Zollstelle…
…Unbilligkeiten (Art. 120 UZK iVm § 73 ZollR-DG) berücksichtigt werden. In besonders gelagerten Einzelfällen, in denen der Sachverhalt darauf schließen lässt, dass ein Antrag auf Erlass oder Erstattung erfolgversprechend sein würde, trifft die Behörde eine Rechtsbelehrungspflicht gemäß § 113 BAO. Das bedeutet für die Praxis, dass…
…einschließlich Art dieser Menge); -Präferenz (Feld 36); -Kontingentnummer (Feld 39). Werden mehrere Erlass-/Erstattungsanträge gesammelt übermittelt, hat dies in Form einer Excel-Tabelle zu erfolgen. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Anwendung des Zollkontingentes ist der Tag der seinerzeitigen Annahme der Zollanmeldung. Das Zollkontingent muss jedoch…
…vom 17. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels (nunmehr Zollamt Österreich) vom 27. September 2017, Zahl ***1***, betreffend Erlass bzw. Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer und der Abgabenerhöhung, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. II. Gegen…
…8.2008 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Linz Wels vom 30.7.2008, Zahl: AAA/0, betreffend Erlass/Erstattung einer Abgabenschuld gemäß Art. 239 ZK zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…mehrfach und ungenützt eingeladen - ausgehend vom Beibringungsgrundsatz - ihr Vorbringen zu konkretisieren. Bei Begünstigungstatbeständen wie den Erlass-/Erstattungstatbeständen hat der die Begünstigung in Anspruch nehmende Beteiligte selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die er die abgabenrechtliche Begünstigung stützt…
…Verfahren, die eine Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben - wie z. B. Erlass- und Erstattungsverfahren - eine Beweislast des Begünstigten in Anbetracht des Beibringungsgrundsatzes als nicht unsachlich (z.B. VwGH vom 28.2.2007, 2006/16/0125). Die Berufungsbehörde der ersten Stufe hat sich damit, dass…
…mehrfach und ungenützt eingeladen - ausgehend vom Beibringungsgrundsatz - ihr Vorbringen zu konkretisieren. Bei Begünstigungstatbeständen wie den Erlass-/Erstattungstatbeständen hat der die Begünstigung in Anspruch nehmende Beteiligte selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die er die abgabenrechtliche Begünstigung stützt…
…Verfahren, die eine Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben - wie z. B. Erlass- und Erstattungsverfahren - eine Beweislast des Begünstigten in Anbetracht des Beibringungsgrundsatzes als nicht unsachlich (z.B. VwGH vom 28.2.2007, 2006/16/0125). Die Berufungsbehörde der ersten Stufe hat sich damit, dass…
…mehrfach und ungenützt eingeladen - ausgehend vom Beibringungsgrundsatz - ihr Vorbringen zu konkretisieren. Bei Begünstigungstatbeständen wie den Erlass-/Erstattungstatbeständen hat der die Begünstigung in Anspruch nehmende Beteiligte selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die er die abgabenrechtliche Begünstigung stützt…
…Verfahren, die eine Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben - wie z. B. Erlass- und Erstattungsverfahren - eine Beweislast des Begünstigten in Anbetracht des Beibringungsgrundsatzes als nicht unsachlich (z.B. VwGH vom 28.2.2007, 2006/16/0125). Die Berufungsbehörde der ersten Stufe hat sich damit, dass…
…mehrfach und ungenützt eingeladen - ausgehend vom Beibringungsgrundsatz - ihr Vorbringen zu konkretisieren. Bei Begünstigungstatbeständen wie den Erlass-/Erstattungstatbeständen hat der die Begünstigung in Anspruch nehmende Beteiligte selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die er die abgabenrechtliche Begünstigung stützt…
…Verfahren, die eine Gewährung von Begünstigungen zum Gegenstand haben - wie z. B. Erlass- und Erstattungsverfahren - eine Beweislast des Begünstigten in Anbetracht des Beibringungsgrundsatzes als nicht unsachlich (z.B. VwGH vom 28.2.2007, 2006/16/0125). Die Berufungsbehörde der ersten Stufe hat sich damit, dass…
…in das schweizer Zollgebiet eingebracht werden. Der gewöhnliche Wohnsitz des Bf. wurde bereits im rechtskräftig abgeschlossenen Abgabennacherhebungsverfahren eindeutig als in Österreich gelegen, festgestellt und bedarf im Erlass/Erstattungsverfahren keiner neuerlichen Prüfung. Jene Vorbringen des Bf. - nämlich aus seiner Sicht sogar ausreichende Erkundigungen bei seinen Rechtsberatern…
…2017 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 6. April 2017, Zl. 100000/65012/2015-38, betreffend Erlass/Erstattung gemäß Art. 239 ZK/Art. 120 UZK nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Der Bescheid des Zollamtes Wien vom 16. November 2016, Zl…
…Eingabe an das Zollamt vom 13.5.2011. In diesem zuletzt genannten Absatz findet sich eine genauere Schilderung über die Verkaufsvorgänge der mit den Anmeldungen abgefertigten Mobiltelefone unter Zuordnung zu den vom Zollamt erlassenen und auch dem nunmehrigen Erlass/Erstattungsbegehren zugrundeliegenden vier Nachforderungsbescheiden. Zahlreiche Ausführungen…
…weisen, als das Zollamt im Erstbescheid vom 5.6.2003 nach der Rechtsbehelfsbelehrung einen "Hinweis" anschloss, dass (neben einer Berufung) auch ein Antrag auf Erlass/Erstattung nach Art. 239 ZK möglich ist und dass die im Schreiben vom 24.6.2003 von der Bf. gebrachte…
…vor. Wegen der verspäteten Vorschreibung der Zollabgaben sei nun der Ermäßigungssatz nicht angewandt worden. Nach Meinung der Bf. lägen aber die Voraussetzungen für den Erlass/Erstattung der Abgaben gemäß Art. 239 ZK und einer der Tatbestände des Art. 900 bis 903 ZK-DVO vor, um…
…85b ZollR-DG. Von der (nunmehrigen) Behauptung der Bf, sie habe mit diesem Anbringen gleichzeitig einen -auf die Art.236 bis 239 Zollkodex gegründeten- Erlass- bzw. Erstattungsantrag stellen wollen, findet sich in dem in Rede stehenden Schriftsatz hingegen nicht einmal ansatzweise etwas: Bereits die Bezeichnung…
…900 bis 903 ZK-DVO angeführten Tatbestände noch die in Art. 904 ZK-DVO genannten Ausschießungsgründe erfüllt seien. Bei einem überwiegenden Teil der Erlass-/Erstattungstatbestände der Art. 900 bis 903 ZK-DVO sei unabdingbare Voraussetzung, dass die Waren bei ihrer Einfuhr in das Zollgebiet der…