…ist, hat sich am äußeren Tatbestand zu orientieren. Maßgeblich ist, wer nach dem objektiven Erklärungswert der Eingabe unter Berücksichtigung aller Umstände als derjenige anzusehen ist, der mit dieser Eingabe die Tätigkeit der Behörde für sich in Anspruch nimmt. Besteht danach kein Anlass zu Zweifeln, wem…
… 29.7.2010, 2009/15/0152; 11.11.2010, 2010/17/0053, 0054). Parteierklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, d.h. es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage…
…Auslegung zugänglich (VwGH 16.7.1996, 95/14/0148; 29.7.2010, 2009/15/0152). Parteierklärungen im Verwaltungsverfahren sind nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen, es kommt also darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden…
…Zl. 95/03/0310; 28.01.03, Zl. 2001/14/0229) sind Parteierklärungen ausschließlich nach ihrem objektiven Erklärungswert auszulegen. Es kommt also darauf an, wie eine Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der einer Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss…
…27.6.2014) zum Datum der Ausfertigung der Beschwerdevorentscheidung (20.6.2014) eingelangt ist, verleiht ihm angesichts des tatsächlichen Erklärungswertes (Inhalts) auch nicht den Charakter des Vorlageantrages. Das Schreiben ist auch nicht als Säumnisbeschwerde zu werten, zumal eine solche beim Bundesfinanzgericht zu erheben gewesen wäre (…
…in der Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2001, dass sich eine völlig unrichtige Nachzahlung mangels richtigem Vorsoll ergebe - nach ihrem objektiven Erklärungswert als eine Forderung nach zusätzlicher Verbuchung des gezahlten Betrages als eine Umsatzsteuervorauszahlung für das Wirtschaftsjahr 2001 zu werten, zumal auch in der Berufung gegen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Herbert Sumper, gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal vom 24. Juni 2002 betreffend Einkommensteuer 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen…
…schriftlichen Ausfertigung des mündlich verkündeten Bescheides) ausreichende Information über die ihm gegenüber erhobenen Vorwürfe und dessen rechtliche Implikationen erhält und sich nach ausreichender Vorbereitungszeit zum strafrelevanten Sachverhalt und zur Rechtsfrage zu äußern vermag. Im gegenständlichen Fall hat aber - siehe das Verhandlungsprotokoll - nach dem objektiven Erklärungswert…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Feldkirch 4, HR Dr. Richard Tannert, in der Finanzstrafsache gegen MB wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung zur Vorlage eines Ursprungsnachweises nach § 39 Abs.1 Z 5 und Abs.2 Außenhandelsgesetz…
…Auslegung, für welche in sinngemäßer Anwendung der §§ 863 Abs. 2 und 914 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) der objektive Erklärungswert der Willenserklärung maßgebend ist. Für die Frage, welche der gestellten Waren von der Zollanmeldung erfasst werden, kommt es primär nicht auf den Willen des Erklärenden an…
…Auslegung, für welche in sinngemäßer Anwendung der §§ 863 Abs. 2 und 914 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) der objektive Erklärungswert der Willenserklärung maßgebend ist. Für die Frage, welche der gestellten Waren von der Zollanmeldung erfasst werden, kommt es primär nicht auf den Willen des Erklärenden an…
…Auslegung, für welche in sinngemäßer Anwendung der §§ 863 Abs. 2 und 914 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) der objektive Erklärungswert der Willenserklärung maßgebend ist. Für die Frage, welche der gestellten Waren von der Zollanmeldung erfasst werden, kommt es primär nicht auf den Willen des Erklärenden an…
…Auslegung, für welche in sinngemäßer Anwendung der §§ 863 Abs. 2 und 914 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) der objektive Erklärungswert der Willenserklärung maßgebend ist. Für die Frage, welche der gestellten Waren von der Zollanmeldung erfasst werden, kommt es primär nicht auf den Willen des Erklärenden an…
…Auslegung, für welche in sinngemäßer Anwendung der §§ 863 Abs. 2 und 914 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) der objektive Erklärungswert der Willenserklärung maßgebend ist. Für die Frage, welche der gestellten Waren von der Zollanmeldung erfasst werden, kommt es primär nicht auf den Willen des Erklärenden an…
…Auslegung, für welche in sinngemäßer Anwendung der §§ 863 Abs. 2 und 914 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) der objektive Erklärungswert der Willenserklärung maßgebend ist. Für die Frage, welche der gestellten Waren von der Zollanmeldung erfasst werden, kommt es primär nicht auf den Willen des Erklärenden an…
…Auslegung, für welche in sinngemäßer Anwendung der §§ 863 Abs. 2 und 914 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) der objektive Erklärungswert der Willenserklärung maßgebend ist. Für die Frage, welche der gestellten Waren von der Zollanmeldung erfasst werden, kommt es primär nicht auf den Willen des Erklärenden an…
…Auslegung, für welche in sinngemäßer Anwendung der §§ 863 Abs. 2 und 914 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) der objektive Erklärungswert der Willenserklärung maßgebend ist. Für die Frage, welche der gestellten Waren von der Zollanmeldung erfasst werden, kommt es primär nicht auf den Willen des Erklärenden an…
…Auslegung, für welche in sinngemäßer Anwendung der §§ 863 Abs. 2 und 914 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) der objektive Erklärungswert der Willenserklärung maßgebend ist. Für die Frage, welche der gestellten Waren von der Zollanmeldung erfasst werden, kommt es primär nicht auf den Willen des Erklärenden an…
…Auslegung, für welche in sinngemäßer Anwendung der §§ 863 Abs. 2 und 914 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) der objektive Erklärungswert der Willenserklärung maßgebend ist. Für die Frage, welche der gestellten Waren von der Zollanmeldung erfasst werden, kommt es primär nicht auf den Willen des Erklärenden an…
…Auslegung, für welche in sinngemäßer Anwendung der §§ 863 Abs. 2 und 914 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) der objektive Erklärungswert der Willenserklärung maßgebend ist. Für die Frage, welche der gestellten Waren von der Zollanmeldung erfasst werden, kommt es primär nicht auf den Willen des Erklärenden an…