…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Abgabe der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2014 durch die Bf. rechtzeitig (bis zum 31.12.2019) erfolgte. A. Verfahrensgang 1.) Die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz Bf.) zog im Laufe…
…verletzt, indem er entgegen den Bestimmungen der §§ 119 Bundesabgabenordnung (BAO) iVm 42 Abs. 1 Z 1 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 trotz Aufforderung zur Abgabe keine Einkommensteuererklärung (Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung) 2008 bei der Abgabenbehörde eingereicht hat. Er hat dadurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a…
…Bestimmungen des § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) iVm. § 42 Abs. 1 Z 1 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) trotz Aufforderung zur Abgabe keine Einkommensteuererklärung (Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung) bei der Abgabenbehörde eingereicht und dadurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen zu haben. Gemäß § 25 Abs…
…Bestimmungen der §§ 119 Bundesabgabenordnung (BAO) iVm. 42 Abs. 1 Z 1 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) trotz Aufforderung zur Abgabe keine Einkommensteuererklärung (Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung) bei der Abgabenbehörde eingereicht habe und dadurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen zu haben. Gemäß § 25…
…gemäß § 299 BAO aufgehoben. Begründend wurde ausgeführt, dass das im Bescheid angeführte Datum des Eingangs der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 nicht richtig sei. Mit Bescheid vom 5. April 2006 wurde die Berufung vom 7. Februar 2006 gegen den Zurückweisungsbescheid zurückgewiesen…
…Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 17.10.2023 vom Finanzamt aufgefordert worden war, bis 28.11.2023 eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung abzugeben. Dieser Aufforderung ist der Beschwerdeführer nachgekommen und in der Zwischenzeit ist am 4. 12.2023 ein Einkommensteuerbescheid…
…Bf1-Adr*** über Säumnisbeschwerde vom 23. Oktober 2023, mittels welcher die Entscheidung über die am 10. Februar 2023 eingebrachte Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2023 (samt Nachmeldung am 1. März 2023) sowie die Auszahlung des zu erwartenden Guthabens "urgiert" wurde, zu Steuernummer ***StrNr***, zu Recht erkannt: I…
…Eine Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Am 10.03.2015 brachte der Beschwerdeführer seine "Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2014" ein. In dieser gab er an, eine inländische gehalts- oder pensionsauszahlende Stelle zu haben. Neben Sonderausgaben (Kz 455…
…zu haben, dass er entgegen den Bestimmungen der §§ 119 Bundesabgabenordnung (BAO) iVm 42 Abs. 1 Z 1 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 trotz Aufforderung zur Abgabe keine Einkommensteuererklärung (Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung) bei der Abgabenbehörde eingereicht habe, und dadurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…6 Abs.3 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG 1994) erklärt. Schließlich hat der Beschuldigte am 13. September 2005 die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2004 mittels Formular L 1 beim Finanzamt Bregenz eingereicht. Nicht erfasst waren darin aber die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung aus dem Abbau- und Bestandsvertrag…
…indem er entgegen den Bestimmungen des § 119 Bundesabgabenordnung (BAO) iVm § 42 Abs. 1 Z 1 Einkommensteuergesetz (EStG) 1998 trotz Aufforderung zur Abgabe keine Einkommensteuererklärung (Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung) bei der Abgabenbehörde eingereicht und dadurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen habe. Gemäß…
…5.1.2010 als verspätet zurück. Mit Schreiben vom 7.1.2010 stellte der Berufungswerber den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand des Verfahrens bezüglich der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2004 und führte diesbezüglich aus, dass er die persönliche Einreichung seiner Arbeitnehmerveranlagung für den spät…
…fest. In der dagegen erhobenen Berufung vom 31. 7. 2008 wurde ausgeführt, der steuerliche Vertreter habe für die Jahre 2005 und 2006 Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung abgegeben, weil der Bw. aus seinen gewerblichen Nebeneinkünften im Jahr 2005 nur einen Gewinn unter der Freigrenze des § 41 Abs…
…brachte am 30. Dezember 2009 persönlich beim Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2004 ein. Das Finanzamt 12/13/14 Purkersdorf leitete den Antrag per Dienstpost umgehend an das sachlich und örtlich zuständige Finanzamt Wien 1/23 weiter, wo dieser…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Einkommensteuerbescheide 2009 bis 2011 Der Beschwerdeführer, im folgenden abgekürzt der Bf., reichte seine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2009, 2010 und 2011 ein. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 wurde am 8.4.2014, der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2010 am 30…
… 293b darzulegen. Im Hinblick darauf, dass der Bw im Rahmen seiner am 21. März 2007 elektronisch eingebrachten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 keine Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales abgegeben hat, lag in dem Umstand, dass das Finanzamt in dem daraufhin erlassenen Einkommensteuerbescheid…
…Dezember 2005 nach Dienstschluss die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 in den Einwurfkasten eingeworfen habe. Da es keinerlei Probleme gegeben habe, habe er auch beim Einwurf der gegenständlichen Erklärung am 29. Dezember 2006 an keine Probleme gedacht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß…
…und des Kirchenbetrages in der Höhe von € 120,82 wurde ein Einkommen in der Höhe von € 52.994,41 ermittelt. In der Erklärung zur Abreitnehmerveranlagung wurde von der Beschwerdeführerin lediglich der Kirchenbeitrag als Sonderausgabe in der Höhe von € 120,82 geltend gemacht…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Bf hat am 22.11.2014 elektronisch eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2012 eingereicht. Das Finanzamt (FA) hat nach Durchführung von Sachverhaltsergänzungen (Vorhalt vom 20.1.2015) am 2.2.2015 einen Einkommensteuerbescheid mit einer Abgabennachforderung in…
…einer Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2008 (idF: Erklärung) die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2008 zu beantragen und sodann den einen Rückforderungszahlungsanspruch an Einkommensteuer 2008 iHv € 806,80 aussprechenden Abgabenbescheid in Empfang zu nehmen, wenn im gemäß § 154 AußStrG errichteten Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes ein Finanzamtsguthaben zur Steuernummer…