…erbracht wurden. Der Aufenthalt in BH ist zwar der Gesundheit förderlich, dies ändert - im Lichte obiger Ausführungen betrachtet - jedoch nichts daran, dass es sich um einen steuerlich nicht berücksichtigungsfähigen Erholungsaufenthalt gehandelt hat. Daher war daher die Berufung als unbegründet abzuweisen Wien, am 15. April 2010
…ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden muss. Wesentlich ist weiters, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt, d.h. mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, ist und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist (VwGH 22. 12. 2004, Zl…
…94/13/014294/13/0142; VwGH 24.9.2007, 2006/15/0325). Aufwendungen für einen Erholungsaufenthalt zur Wiederherstellung und Kräftigung der Gesundheit (Genesungsurlaub) gehören zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung (VwGH 6.10.1970, 0007/69). Bei Berufskrankheiten sind die entsprechenden Aufwendungen Betriebsausgaben (VwGH…
…Kur- bzw. Erholungsaufenthalt mit ihrer Tochter in Ägypten sowie Kosten in Höhe von 36,90 € für einen durch die Volkshochschule angebotenen Kurs "Ausgleichssport" geltend. Die für den Ägyptenaufenthalt beantragten Kosten setzen sich wie folgt zusammen: 349,00 € für den Flug der Tochter, 412…
…eine Reise nach Spanien in Höhe von 900,00 € und von Unterhaltsleistungen in Höhe von 3.978,00 €. Nach Aufforderung durch das Finanzamt wurden u.a. folgende Unterlagen nachgereicht: 1) eine ärztliche Verschreibung eines Erholungsaufenthaltes von drei Wochen am Meer, ausgestellt am 27…
…Zuschüsse geleistet werden, da zur Erlangung dieser Zuschüsse ebenfalls in der Regel ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden müsse. Aus dem Antrag auf Rehabilitations-, Kur- und Erholungsaufenthalt vom 15. Oktober 2018 lasse sich keinesfalls die medizinisch induzierte Notwendigkeit und Zwangsläufigkeit des Kuraufenthaltes ableiten. Der Vorschlag des…
…Rez. Lumboischialgie LWS-Blockaden" verzeichnet ist. Daraufhin wurde ein Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt bei der Sozialversicherung gestellt. Er verbrachte sohin vom 16. August 2016 bis 30. August 2016 einen Aufenthalt im ***Kurhotel*** in ***Ort1***. Vorgelegt wurden die Rechnung und die Therapiebestätigung des Hotels…
…oder auf Grund beihilfenrechtlicher Bestimmungen Zuschüsse geleistet werden. Wesentlich sei weiters, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt mit einer nachweislich kurmäßig geregelten Tages- und Freizeitgestaltung ist und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist, sei. Die für den Bf…
…den Kriterien eines ärztlichen Gutachtens. Wesentlich ist, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt ist, dh eine nachweislich kurgemäß geregelte Tages- und Freizeitgestaltung aufweist und nicht bloß einen Erholungsaufenthalt darstellt (VwGH 22.4.2009, 2007/15/0022). Ein derartiger kurgemäßer Tagesablauf ist nicht ersichtlich…
…nach Ihrem Gesamtcharakter eine Kurreise, auch mit nachweislich kurgemäß geregelter Tages - und Freizeitgestaltung, und nicht nur ein Erholungsaufenthalt ist, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist. Die Aufwendungen für die Gesundheitswochen stellen mangels obgenannten Voraussetzungen Kosten der privaten Lebensführung im Sinne des § 20 ESTG 1988…
…ein Kuraufenthalt, d.h. mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung gewesen sei und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welche der Gesundheit letztlich auch förderlich sei. Die beantragten Auslandesaufenthalte ohne ärztliche Begleitung hätten daher nicht anerkannt werden können. Einkommensteuer 2018: Begründend wurde ausgeführt, dass zum…
…Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt mit kurmäßig gestalteter Tages- und Freizeitgestaltung und ärztlicher Kontrolle am Kurort ist und wenn sie zur Heilung oder Linderung einer Krankheit notwendig ist. Es darf sich nicht nur um einen Erholungsaufenthalt handeln, der der Gesundheit letztlich auch förderlich ist…
…2016 vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung sein müsse und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich sei. Im gegenständlichen Fall sprächen folgende…
…ärztliche Empfehlung erfolgt, die durchgeführten Heilbehandlungen seien unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung gestanden. Die Reisen würden ausschließlich der Linderung seines aktenkundigen Leidens dienen und seien daher auch keine Erholungsreisen und schon gar nicht Erholungsaufenthalte, zumal die Tages- und Freizeitgestaltung kurmäßig geregelt gewesen sei. Den Ablauf…
…dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt, das heißt, mit einer nachweislich kurgemäßen geregelten Tages- und Freizeitgestaltung ist und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist. Es führt letztlich nicht jede auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte (Kur…
…mit kurmäßig gestalteter Tages- und Freizeitgestaltung und ärztlicher Kontrolle am Kurort ist und wenn sie zur Heilung oder Linderung einer Krankheit notwendig ist. Es darf sich nicht nur um einen Erholungsaufenthalt handeln, der der Gesundheit letztlich auch förderlich ist. Da die angegebenen Voraussetzungen nicht vorliegen…
…Wesentlich ist weiters, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung ist und nicht bloß ein Erholungsaufenthalt, welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich ist. Der Beschwerdeführer hat entgegen seinem Vorbringen im Vorlageantrag zum Nachweis der Notwendigkeit des…
…Gattin setzten sich aus Zuzahlungen zu einem Spitalsaufenthalt, einem Erholungsaufenthalt und dazugehöriger Fahrtkosten in Höhe des Km-Geldes zusammen. Das Finanzamt kürzte diese Kosten um eine tägliche Haushaltsersparnis in Höhe von € 5,23. Die für den Bw. selbst geltend gemachte Kurkostenzuzahlung kürzte das Finanzamt…
…die Kurreise nach ihrem Gesamtcharakter keine solche, da der Meeraufenthalt in Griechenland zur Hauptreisezeit absolviert worden sei und keine kurgeregelte Tages- und Freizeitgestaltung vorliege. Demnach liege hier ein steuerlich nicht berücksichtigungswürdiger Erholungsaufenthalt vor, wobei die Behörde nicht bestreite, dass sich die Reise positiv auf die…
…34" Das Finanzamt anerkannte diesen Betrag bei der Erlassung des Steuerbescheides nicht als außergewöhnliche Belastung. Die Begründung lautet wie folgt: "Auf Grund der geringen medizinischen Kosten muss von einem Erholungsaufenthalt (Urlaub), nicht von einer medizinischen Kur ausgegangen werden." Mit dem Rechtsmittel der Berufung wurde gegen…