…zuständige Mitgliedstaat nach Ablauf dieser Frist die betreffenden Zölle und anderen Abgaben. Ist dieser Mitgliedstaat nicht der Mitgliedstaat, in dem sich die Abgangsstelle befindet, so unterrichtet er letzteren unverzüglich von der Erhebung der Zölle und anderen Abgaben. Laut vorliegender Aktenlage wurde der gegenständliche Versandschein am…
…Zollbehörde in den freien Verkehr verbracht worden, wodurch auf Grund der Artikel 217 ZK in Verbindung mit 378 ZK-DVO von den in den Niederlanden zuständigen Behörden eine Einhebung der geschuldeten Abgaben eingeleitet werde. Ungeachtet der vorstehenden Annahme ergibt sich, dass der Bescheid vom 27…
…an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 22. Oktober 2001, Zahl 100/58851/2001, zugestellt am 30. Oktober 2001, teilte das Hauptzollamt Wien der Beschwerdeführerin die buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben für eine Solariumanlage einschließlich einer Abgabenerhöhung in Höhe von insgesamt € 7.263…
…diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 23. November 2001, Zahl 100/62029/2001, teilte das Hauptzollamt Wien der Bf. die buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben einschließlich einer Abgabenerhöhung in Höhe von insgesamt €…
…Bundes (Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz - AVOG idgF) obliegt den Zollämtern mit allgemeinem Aufgabenkreis für ihren Amtsbereich unbeschadet der Zuständigkeit anderer Behörden und der den Zollämtern durch sonstige Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben die Vollziehung des Zollrechtes (§§ 1 und 2 ZollR-DG). Gemäß § 69 BAO ist für die Erhebung von Eingangs…
…des Bundesgesetzes vom 28. Juni 1961, betreffend allgemeine Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes verwalteten Abgaben (Bundesabgabenordnung - BAO) im Anwendungsbereich des Art. 232 ZK nicht zu erheben. Die Bestimmung des Art. 232 ZK enthält zwei Regelungsbereiche, nämlich einerseits die Pflicht…
…ist demnach auch nur der Insolvenzverwalter zur Erhebung von Rechtsmitteln, z.B. einer Berufung gegen ein gewerbebehördliches Straferkenntnis (VwSlg 5661 A) oder einer Verwaltungsgerichtshofsbeschwerde (VwSlg 3239 F), berechtigt (Schubert in: Konecny/Schubert, Insolvenzgesetze, KO, § 6 Tz. 45). III. Abgaben sind während des Konkursverfahrens dem Masseverwalter…
…sei. Anzumerken sei jedoch, dass im Rahmen der Lohnsteuerprüfung der Zeitraum 2002 bis 2004 überprüft worden sei. Genau in diesem Zeitraum sei es, was die Erhebung von Lohnnebenkosten für wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer betreffe, zu einer zweimaligen Änderung der Rechtsprechung gekommen. Durch das VwGH-Erkenntnis…
…sowie die allgemeinen abgabenrechtlichen Vorschriften und das in Österreich anwendbare Völkerrecht, soweit sie sich auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben beziehen, weiters in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs…
…gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen ... § 1 Abs.1 Umsatzsteuergesetz: Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: ... Z.3. die Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrumsatzsteuer). Eine Einfuhr liegt vor…
…Erhebung von Abgabenbeträgen auf Grund eines nicht begründeten und nicht nachvollziehbaren Widerrufs durch eine in den Vollzug des Zollrechts eingebundene Behörde stelle ein Vorgehen gegen Treu und Glauben dar, wodurch das HZA Wien iSd Art. 220 Abs. 2 lit. b ZK verhalten gewesen wäre, von…
…dessen Durchführung ergangenen Verordnungen, soweit sie sich auf Einfuhrabgaben beziehen (Zollrecht iSd Art.1 ZK) auch in allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes einschließlich der Erhebung von Abgaben und andere Geldleistungen, soweit in diesem…
…Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Werden durch Scheingeschäfte andere Rechtsgeschäfte verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend. Gemäß § 23 Abs. 2 BAO wird die Erhebung einer Abgabe auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Verhalten (ein Handeln oder ein Unterlassen), dass dem abgabenpflichtigen…
…Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 85c Abs. 7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Abgabenbescheid des Hauptzollamtes…
…Missbrauch (§ 22 BAO): Gemäß § 23 Abs 1 BAO sind Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend. Ein Scheingeschäft (§ 916 ABGB) liegt vor, wenn sich…
…die Zuständigkeit zur Erhebung der Einkommensteuer zwar nach dem Wohnsitzwechsel der Bf. mit 11. November 2019 vom Finanzamt Graz-Stadt auf das Finanzamt Judenburg Liezen übergegangen, da jedoch der Einkommensteuerbescheid 2018 bereits zuvor, nämlich am 6. November 2019, von der bisher zuständigen Abgabenbehörde Finanzamt Graz…
…allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und andere Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen wird und…
…allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und andere Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen wird und…
…allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und andere Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen wird und…
…allen nicht vom Zollkodex erfassten gemeinschaftsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und andere Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen wird und…