19a.3.6 Beispiel für die Kapitalkonten KapK I und KapK II bei Ergänzungskapital und Sonderbetriebsvermögen Rz 6039: Beispiel: UGB-Schlussbilanz AB-KG 31.12.2015 | AB-KG Schlussbilanz 31.12.2015 (Kapitalkonto = KapK I) = Eröffnungsbilanz 1.1.2016 | Aktiva |…
6.4.3 Teilwert 6.4.3.1 Allgemeines Rz 2230: Dem Begriff des Teilwertes liegen mehrere Fiktionen zu Grunde Erwerb des gesamten Betriebes, Vereinbarung eines Gesamtkaufpreises, Betriebsfortführung. Der Teilwert eines Wirtschaftsgutes ergibt sich somit aus dem Wert des Wirtschaftsgutes im Hinblick auf die Bedeutung…
…Rz 726), kann die Bündelung von nicht einbringungsfähigen Kapitalanteilen in vermögensverwaltenden Personengesellschaften nicht zur Schaffung von einbringungsfähigem Vermögen führen. Rz 719: Der Mitunternehmeranteil umfasst neben dem fixen (starren) auch den variablen Kapitalanteil sowie Gewinnverrechnungskonten oder ausstehende Einlagen, eventuell vorhandenes Sonderbetriebsvermögen und Ergänzungskapital, dh. Aufwertungsbeträge und…
…Werten zusammensetzt: 1. Gesellschaftseinlage, soweit diese einbezahlt ist, 2. allfälliges Ergänzungskapital bei nachträglichem Gesellschafterbeitritt, 3. stehengelassene laufende steuerliche Gewinne abzüglich Verluste, 4. weitere Einlagen (siehe Rz 6044 ff) in das Gesellschaftsvermögen abzüglich Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen. Im Folgenden wird das für § 23a EStG 1988 relevante…
…Zinsen und Erträgnisse aus Kapitalforderungen iSd § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 (etwa aus Einlagen bei Banken, Forderungswertpapieren, Ergänzungskapital iSd BWG oder VAG 2016), Einkünfte aus Substanzgewinnen iSd § 27 Abs. 3 EStG 1988, Einkünfte aus Derivaten iSd § 27 Abs. 4 EStG 1988 sowie Einkünfte…
…der Beschwerdeführerin, und der V.A. vom 3. August 2007 Kenntnis von der Begebung von Ergänzungskapital iSd § 73c VAG durch die V.B. (vormals V,C) und der V.A. in der Höhe von jeweils € 25,000.000,00 jeweils verbrieft in Namensschuldverschreibungen vom…
…Agrargemeinschaften, Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art (zB Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital). Rz 787: Substanzgewinne (zB Aktiengewinne) und Derivate iSd § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 und seit 1. März 2022 auch Kryptowährungen iSd § 27 Abs…
…5990): Die Gesellschaftsbilanz wird zu Buchwerten fortgesetzt; dh. C übernimmt das negative Kapitalkonto des B. Die Ergänzungsbilanz des C hat folgendes Aussehen: | | Aktiva | | Passiva | Anlagevermögen | 400.000 | Ergänzungskapital | 300.000 | | | Kaufpreisschuld | 100.000
…ergibt sich, dass der steuerlich maßgebende Wert des Mitunternehmeranteiles zum Einbringungsstichtag laut Einbringungsbilanz - ermittelt aus dem starren und variablen Kapitalstand, allfälligem Sonderbetriebsvermögenskapital und allfälligem Ergänzungskapital nach dem zum Einbringungsstichtag aufgestellten Jahresabschluss der deutschen KG und nach allfälligen rückwirkenden Korrekturen im Sinn des § 16 Abs. 5…
…ist nicht nur ein Anteil am Eigenkapital (Grundkapital) und an den thesaurierten Gewinnen, sondern auch an jeglichem Ergänzungskapital, wenn das daraus dem jeweiligen Investor zu leistende Entgelt - so wie eine Dividendenausschüttung an die das Eigenkapital aufbringenden Aktionäre - steuerlich nicht abzugsfähig ist (AOA Report 2008 Z…
…nach Zusammenschluss | 5.000 | 4.000 | 1.000 | Abzüglich Buchwerte Kapitalkonten | | -2.000 | -500 | Auflösung Ergänzungskapital | | +500 | -500 | Veräußerungsgewinn gesamt | 2.500 | 2.500 | 0 Rz 1313: Die die steuerliche…
…verminderten Bilanzsumme zu berechnen. Dass der Fonds für allgemeine Bankrisiken nicht in der Aufzählung der erläuternden Bemerkungen enthalten ist, liege an der untypischen Position zwischen Rückstellungen und Ergänzungskapital, die historische Gründe habe und sich nicht auf die Qualität als Eigenkapital auswirken könne. Darüber hinaus komme…
…aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen". Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten "der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der…
…aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der…
…aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der…
…aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2), Einkünfte aus der…
…beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3…
…beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3…
…beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3…
…beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß § 27 Abs. 4 EStG gehören zu den Derivaten „der Differenzausgleich (Z 1), die Stillhalteprämie (Z 2) Einkünfte aus der Veräußerung und (Z 3…