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Findok · Richtlinien

EStR 2000 Rz 6011–6014

19.5.6 Steuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen

geltende FassungRichtlinie2026-0.265.879gilt ab 07.05.2018

Inhaltsverzeichnis der EStR 2000

Wortlaut laut Findok

19.5.6 Steuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen 19.5.6.1 Freibetrag Rz 6011: Der Freibetrag gemäß § 24 Abs. 4 EStG 1988 steht nur anteilig zu (zu den allgemeinen Voraussetzungen siehe Rz 5691 ff). Maßgeblich für die Höhe des Freibetrages ist das Verhältnis der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung. Beispiel: An einer OHGOG sind A und B zu je 40% und C zu 20% beteiligt. Die OHGOG veräußert einen Teilbetrieb, welcher der Hälfte des Wertes der gesamten Gesellschaft entspricht. Für A und B kommt ein Freibetrag von je 20.000 S1.460 € (50% von 40% von 100.000 S7.300 €) und für C in Höhe von 10.000 S730 € (50% von 20% von 100.000 S7.300 €) in Betracht. 19.5.6.2 Progressionsermäßigung Rz 6012: Maßgeblich sind die Verhältnisse bei jedem einzelnen Gesellschafter; siehe Rz 7301 ff. 19.5.7 Behandlung beim Erwerber Rz 6013: Im Falle der unentgeltlichen Übertragung des Mitunternehmeranteils ist das Buchkapital samt Rücklagen fortzuführen. Rz 6014: Im Falle von entgeltlichen Mitunternehmeranteilsübertragungen ist der das Kapitalkonto des Veräußerers übersteigende Kaufpreis den Buchwerten jener Wirtschaftsgüter anteilig zuzuschlagen, in denen stille Reserven vorhanden sind; weiters ist gegebenenfalls ein Firmenwert anzusetzen. Die Ermittlung der anteiligen stillen Reserven und eines Firmenwertes hat grundsätzlich im Wege einer Unternehmensbewertung nach der Verhältnismethode zu erfolgen (vgl. Rz 5657 ff). Zur Abfertigungs- und Pensionsrückstellung siehe Rz 3345 ff und 3398 ff. Beispiel (Fortsetzung des Beispiels aus Rz 5990): Die Gesellschaftsbilanz wird zu Buchwerten fortgesetzt; dh. C übernimmt das negative Kapitalkonto des B. Die Ergänzungsbilanz des C hat folgendes Aussehen: | | Aktiva | | Passiva | Anlagevermögen | 400.000 | Ergänzungskapital | 300.000 | | | Kaufpreisschuld | 100.000

Normen und Schlagworte

Abfertigungsrückstellung.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.265.879
GZ der Erstfassung
06 0104/9-IV/6/00
Stammnummer
19973
Enthalten in Fassung
17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24 (geltend: 24)
Gültig
07.05.2018 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF