…Durch Abschreibungen und Zuschreibungen dürfen keine Ergebnisauswirkungen, die andere Wirtschaftsjahre betreffen, in den aktuellen Abrechnungszeitraum verlagert werden. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung zu (siehe Rz 2153 ff). Erfolgsabgrenzungen, die die Periodenrichtigkeit des Ergebnisses erhöhen, sind zulässig (siehe Rz 2395 ff…
1.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode Rz 44: Die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode ("transactional profit split method", TPSM) beruht darauf, dass der aus einer bestimmten konzerninternen Geschäftsbeziehung zweier Konzerngesellschaften erzielte Gewinn zwischen den beiden Gesellschaften geteilt wird. Die Aufteilung wird nach dem durch Funktionsanalyse zu ermittelnden Beitragsgrad…
6.3 Gewinnverwirklichung 6.3.1 Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung Rz 2153: Aus § 6 EStG 1988 ergibt sich, dass nur verwirklichte Gewinne der Besteuerung unterliegen. Die Gewinnverwirklichung tritt grundsätzlich bei der Veräußerung oder dem sonstigen Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen ein. Gewinnrealisierung tritt ein, wenn…
…356: Für den Fall, dass der Verschmelzungsstichtag vom Bilanzstichtag der Mitunternehmerschaft abweicht, ist - vorgelagert zur Erstellung der Verschmelzungsbilanz - im Interesse einer genauen Erfolgsabgrenzung zwischen der übertragenden und übernehmenden Körperschaft eine Bilanzerstellung und Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft erforderlich. Unterbleibt die Bilanzierung bei der Mitunternehmerschaft, ist der bis…
…die den steuerlichen Mitunternehmeranteil übernimmt und weiterführt. Im Rahmen der stillen Mitunternehmerschaft findet nur eine Erfolgsabgrenzung zwischen der übertragenden B-GmbH und der übernehmenden A-GmbH statt, wenn der Umwandlungsstichtag nicht mit dem Bilanzstichtag der stillen Mitunternehmerschaft übereinstimmt. C möchte am vereinigten Vermögen der übernehmenden…
…mit 1. Oktober 2008 gegründet und per 1. April 2012 ruhend gemeldet worden. Warum gerade 27 Monate für Anlaufverluste und dies auch noch ohne Erfolgsabgrenzung für die Beurteilung "Liebhaberei" ausreichend wären, sei nicht erklärt worden. Er begehre für den bekämpften Steuerbescheid, der auf "Vermutungen" beruhe, …
… 6 Z. 16 EStG iVm § 124 b Z. 46 EStG 1988 mögliche aktive bzw. passive Ausgleichsposten der periodengerechten Erfolgsabgrenzung durch Vermeidung des Ausweises und der Besteuerung von Scheingewinnen. Wie in den Erläuternden Bemerkungen zu § 6 Z. 16 EStG 1988 ausgeführt werde, solle eine der realen…
…Quantschnigg/Konezny in Bertl/Egger/Gassner/Lang/Nowotny, (Erfolgsabgrenzung 234) sehen für kurz- und mittelfristige Darlehen eine Verteilung (Aktivierung) eines aktiven Rechnungsabgrenzungsposten insbesondere für die Rechtsgeschäftsgebühren zwar als nicht ausgeschlossen, jedoch nicht üblich und bei Krediten im Hinblick auf die Ungewissheit der betrieblichen Ausnutzung als…
…der Höhe nach unbestimmt sind. Sie dienen der zeitabschnittmäßig richtigen Erfolgsabgrenzung und stellen damit ein Gewinnkorrektivum dar. Rückstellungen für zukünftige Risiken oder für das allgemeine Geschäftsrisiko können daher nicht gebildet werden. Ist der Vertrag von Leistungsverpflichteten noch nicht erfüllt (schwebendes Geschäft), dann ist das Geschäft…
…einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sind oder dem Grunde nach schon sicher und nur der Höhe nach unbestimmt sind. Sie dienen der zeitabschnittmäßig richtigen Erfolgsabgrenzung und stellen damit ein Gewinnkorrektivum dar. Rückstellungen für zukünftige Risiken oder für das allgemeine Geschäftsrisiko können daher nicht gebildet werden. Hinsichtlich…
…könne nicht in Abrede gestellt werden. Der Ansatz einer Rückstellung sei auch zwingend durch die HGB-Bestimmungen (Vollständigkeitsgebot/Imparitätsprinzip und dem Prinzip der Periodenreinheit) erforderlich. Diese Rückstellungen hätten der zeitabschnittmäßig richtigen Erfolgsabgrenzung zu dienen (VwGH 29.4.1965, 1058/63). Auch die UFS-Entscheidung vom…
…Jahr bereits rechtskräftig abgeschlossen ist, ist das steuerliche Ergebnis der dem Berichtigungsjahr nachfolgenden Jahre ausgehend von der korrigierten Bilanz zu ermitteln (Eröffnungsbilanzberichtigung). Rückstellungen dienen sohin der zeitabschnittmäßig richtigen Erfolgsabgrenzung (VwGH 29.4.1965, 1058/63) und stellen damit ein Gewinnkorrektivum dar, das steuerlich in der…
…wirtschaftlich das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sind oder dem Grunde nach schon sicher und nur der Höhe nach unbestimmt sind. Rückstellungen dienen der zeitabschnittmäßig richtigen Erfolgsabgrenzung und stellen damit ein Gewinnkorrektiv dar; sie werden steuerlich nur in der Höhe anerkannt…
…wirtschaftlich das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sind oder dem Grunde nach schon sicher und nur der Höhe nach unbestimmt sind. Rückstellungen dienen der zeitabschnittmäßig richtigen Erfolgsabgrenzung und stellen damit ein Gewinnkorrektivum dar. Sie werden steuerlich nur in der Höhe anerkannt…
…und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sind oder dem Grunde nach schon sicher und nur der Höhe nach unbestimmt sind. Sie dienen der zeitabschnittsmäßig richtigen Erfolgsabgrenzung und stellen damit ein Gewinnkorrektivum dar. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist Voraussetzung einer steuerrechtlich anzuerkennenden Rückstellung demnach stets…
…einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sind oder dem Grunde nach schon sicher und nur der Höhe nach unbestimmt sind. Sie dienen der zeitabschnittmäßig richtigen Erfolgsabgrenzung und stellen damit ein Gewinnkorrektivum dar. Rückstellungen für zukünftige Risiken oder für das allgemeine Geschäftsrisiko können daher nicht gebildet werden. Ist…
…Verpflichtungen, wie zB ausschließlich bei einem bestimmten Unternehmen Waren zu beziehen oder Konkurrenz zu unterlassen oder ein bestimmtes Verhalten zu dulden (vgl Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung 6 § 250 Rz 117; Bertl in Bertl/Egger/Gassner/Lang/Nowotny, Erfolgsabgrenzungen 154; Rohatschek, RWZ 2002, 141; VwGH 29…
…EStG147 § 6 Rz D 15). Die Höhe des Zinssatzes einer Verbindlichkeit bzw. deren Unverzinslichkeit hat auf den Rückzahlungsbetrag grundsätzlich keinen Einfluss. Eine Abzinsung würde gegen das Realisationsprinzip verstoßen (Achatz/Kofler in Bertl ua, Erfolgsabgrenzungen 197 und 201f; Berkovec, Dauerschuldverhältnisse 193; Egger/Samer/Bertl, Jahresabschluss I13…
…Rechnung gelegt hätten. Der Grundsatz der Bilanzwahrheit verlange, dass die tatsächlichen Verhältnisse im Rechenwerk des Unternehmens abgebildet werden und die Vermögensposten und Schuldposten richtig dargestellt werden. Zudem seien nach dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung Erfolgsabgrenzungen, die die Periodengerechtigkeit des Ergebnisses erhöhen, zulässig. Der Schotterabbau und…
2.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses 2.2.3.1. Allgemeine Grundsätze Rz 310: Aufbauend auf die Funktionsanalyse ist im zweiten Schritt auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes das Betriebsstättenergebnis zu ermitteln. Dafür sind der Betriebsstätte Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und…