RIS AI
104 902 Treffer462 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2124–21366.2 Bewertungsgrundsätze
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Durch Abschreibungen und Zuschreibungen dürfen keine Ergebnisauswirkungen, die andere Wirtschaftsjahre betreffen, in den aktuellen Abrechnungszeitraum verlagert werden. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung zu (siehe Rz 2153 ff). Erfolgsabgrenzungen, die die Periodenrichtigkeit des Ergebnisses erhöhen, sind zulässig (siehe Rz 2395 ff…

VPR 2021 Rz 44–491.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode Rz 44: Die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode ("transactional profit split method", TPSM) beruht darauf, dass der aus einer bestimmten konzerninternen Geschäftsbeziehung zweier Konzerngesellschaften erzielte Gewinn zwischen den beiden Gesellschaften geteilt wird. Die Aufteilung wird nach dem durch Funktionsanalyse zu ermittelnden Beitragsgrad…

EStR 2000 Rz 2153–21636.3 Gewinnverwirklichung
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

6.3 Gewinnverwirklichung 6.3.1 Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung Rz 2153: Aus § 6 EStG 1988 ergibt sich, dass nur verwirklichte Gewinne der Besteuerung unterliegen. Die Gewinnverwirklichung tritt grundsätzlich bei der Veräußerung oder dem sonstigen Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen ein. Gewinnrealisierung tritt ein, wenn…

UmgrStR 2002 Rz 355–3611.8. Verschmelzung und atypisch stille Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien22.08.2007

…356: Für den Fall, dass der Verschmelzungsstichtag vom Bilanzstichtag der Mitunternehmerschaft abweicht, ist - vorgelagert zur Erstellung der Verschmelzungsbilanz - im Interesse einer genauen Erfolgsabgrenzung zwischen der übertragenden und übernehmenden Körperschaft eine Bilanzerstellung und Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft erforderlich. Unterbleibt die Bilanzierung bei der Mitunternehmerschaft, ist der bis…

UmgrStR 2002 Rz 623–6392.7. Umwandlung und atypisch stille Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…die den steuerlichen Mitunternehmeranteil übernimmt und weiterführt. Im Rahmen der stillen Mitunternehmerschaft findet nur eine Erfolgsabgrenzung zwischen der übertragenden B-GmbH und der übernehmenden A-GmbH statt, wenn der Umwandlungsstichtag nicht mit dem Bilanzstichtag der stillen Mitunternehmerschaft übereinstimmt. C möchte am vereinigten Vermögen der übernehmenden…

BFG RV/2100017/2018Beratender Ingenieur im IT-Bereich - Liebhaberei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.02.2018

…mit 1. Oktober 2008 gegründet und per 1. April 2012 ruhend gemeldet worden. Warum gerade 27 Monate für Anlaufverluste und dies auch noch ohne Erfolgsabgrenzung für die Beurteilung "Liebhaberei" ausreichend wären, sei nicht erklärt worden. Er begehre für den bekämpften Steuerbescheid, der auf "Vermutungen" beruhe, …

UFSS RV/0077-S/03Drohverlustrückstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2011

… 6 Z. 16 EStG iVm § 124 b Z. 46 EStG 1988 mögliche aktive bzw. passive Ausgleichsposten der periodengerechten Erfolgsabgrenzung durch Vermeidung des Ausweises und der Besteuerung von Scheingewinnen. Wie in den Erläuternden Bemerkungen zu § 6 Z. 16 EStG 1988 ausgeführt werde, solle eine der realen…

BFG RV/7102964/2011Geldbeschaffungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.08.2019

…Quantschnigg/Konezny in Bertl/Egger/Gassner/Lang/Nowotny, (Erfolgsabgrenzung 234) sehen für kurz- und mittelfristige Darlehen eine Verteilung (Aktivierung) eines aktiven Rechnungsabgrenzungsposten insbesondere für die Rechtsgeschäftsgebühren zwar als nicht ausgeschlossen, jedoch nicht üblich und bei Krediten im Hinblick auf die Ungewissheit der betrieblichen Ausnutzung als…

BFG RV/4100281/2013Feststellung von Einkünften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2018Teil 1/2

…der Höhe nach unbestimmt sind. Sie dienen der zeitabschnittmäßig richtigen Erfolgsabgrenzung und stellen damit ein Gewinnkorrektivum dar. Rückstellungen für zukünftige Risiken oder für das allgemeine Geschäftsrisiko können daher nicht gebildet werden. Ist der Vertrag von Leistungsverpflichteten noch nicht erfüllt (schwebendes Geschäft), dann ist das Geschäft…

UFSW RV/1795-W/04Antrag auf Bilanzberichtigung (Drohverlustrückstellung und Teilwertabschreibung einer Beteiligung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.07.2012Teil 2/3

…einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sind oder dem Grunde nach schon sicher und nur der Höhe nach unbestimmt sind. Sie dienen der zeitabschnittmäßig richtigen Erfolgsabgrenzung und stellen damit ein Gewinnkorrektivum dar. Rückstellungen für zukünftige Risiken oder für das allgemeine Geschäftsrisiko können daher nicht gebildet werden. Hinsichtlich…

UFSL RV/0402-L/08Zeitpunkt der Bildung einer Rückstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2010

…könne nicht in Abrede gestellt werden. Der Ansatz einer Rückstellung sei auch zwingend durch die HGB-Bestimmungen (Vollständigkeitsgebot/Imparitätsprinzip und dem Prinzip der Periodenreinheit) erforderlich. Diese Rückstellungen hätten der zeitabschnittmäßig richtigen Erfolgsabgrenzung zu dienen (VwGH 29.4.1965, 1058/63). Auch die UFS-Entscheidung vom…

UFSI RV/0723-I/07Nachholverbot für Rückstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2008

…Jahr bereits rechtskräftig abgeschlossen ist, ist das steuerliche Ergebnis der dem Berichtigungsjahr nachfolgenden Jahre ausgehend von der korrigierten Bilanz zu ermitteln (Eröffnungsbilanzberichtigung). Rückstellungen dienen sohin der zeitabschnittmäßig richtigen Erfolgsabgrenzung (VwGH 29.4.1965, 1058/63) und stellen damit ein Gewinnkorrektivum dar, das steuerlich in der…

UFSG RV/0016-G/05Prozesskosten iZm einem Erbschaftsstreit und der Restitution ausländischen Vermögens - Frage der Zulässigkeit einer Rückstellungsbildung (§ 9 Abs. 1 EStG 88) und der Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG 88).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.01.2008

…wirtschaftlich das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sind oder dem Grunde nach schon sicher und nur der Höhe nach unbestimmt sind. Rückstellungen dienen der zeitabschnittmäßig richtigen Erfolgsabgrenzung und stellen damit ein Gewinnkorrektiv dar; sie werden steuerlich nur in der Höhe anerkannt…

UFSW RV/1749-W/05Zustandekommen einer umsatzsteuerlichen Lieferung, einseitige Stornierung einer dem Leistungsempfänger zugeleiteten Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.06.2006Teil 2/2

…wirtschaftlich das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sind oder dem Grunde nach schon sicher und nur der Höhe nach unbestimmt sind. Rückstellungen dienen der zeitabschnittmäßig richtigen Erfolgsabgrenzung und stellen damit ein Gewinnkorrektivum dar. Sie werden steuerlich nur in der Höhe anerkannt…

UFSL RV/0706-L/02Rückstellung für Bürgschaftsverpflichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2004

…und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sind oder dem Grunde nach schon sicher und nur der Höhe nach unbestimmt sind. Sie dienen der zeitabschnittsmäßig richtigen Erfolgsabgrenzung und stellen damit ein Gewinnkorrektivum dar. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist Voraussetzung einer steuerrechtlich anzuerkennenden Rückstellung demnach stets…

UFSW RV/0365-W/02Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2004

…einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhersehbar sind oder dem Grunde nach schon sicher und nur der Höhe nach unbestimmt sind. Sie dienen der zeitabschnittmäßig richtigen Erfolgsabgrenzung und stellen damit ein Gewinnkorrektivum dar. Rückstellungen für zukünftige Risiken oder für das allgemeine Geschäftsrisiko können daher nicht gebildet werden. Ist…

BFG RV/5100541/2025Zulässigkeit der Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens für eine Entschädigungszahlung wegen Erwerbsverlust (Verkauf von Grundflächen aufgrund einer drohenden Enteignung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2026Teil 1/2

…Verpflichtungen, wie zB ausschließlich bei einem bestimmten Unternehmen Waren zu beziehen oder Konkurrenz zu unterlassen oder ein bestimmtes Verhalten zu dulden (vgl Adler/​Düring/​Schmaltz, Rechnungslegung 6 § 250 Rz 117; Bertl in Bertl/​Egger/​Gassner/​Lang/​Nowotny, Erfolgsabgrenzungen 154; Rohatschek, RWZ 2002, 141; VwGH 29…

UFSG RV/0862-G/10Abzinsung von Verbindlichkeiten bei langfristiger Stundung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2013

…EStG147 § 6 Rz D 15). Die Höhe des Zinssatzes einer Verbindlichkeit bzw. deren Unverzinslichkeit hat auf den Rückzahlungsbetrag grundsätzlich keinen Einfluss. Eine Abzinsung würde gegen das Realisationsprinzip verstoßen (Achatz/Kofler in Bertl ua, Erfolgsabgrenzungen 197 und 201f; Berkovec, Dauerschuldverhältnisse 193; Egger/Samer/Bertl, Jahresabschluss I13…

UFSK RV/0345-K/08Rekultivierungsrückstellungen und Verträge zwischen nahen Angehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2012Teil 1/2

…Rechnung gelegt hätten. Der Grundsatz der Bilanzwahrheit verlange, dass die tatsächlichen Verhältnisse im Rechenwerk des Unternehmens abgebildet werden und die Vermögensposten und Schuldposten richtig dargestellt werden. Zudem seien nach dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung Erfolgsabgrenzungen, die die Periodengerechtigkeit des Ergebnisses erhöhen, zulässig. Der Schotterabbau und…

VPR 2021 Rz 310–3172.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses 2.2.3.1. Allgemeine Grundsätze Rz 310: Aufbauend auf die Funktionsanalyse ist im zweiten Schritt auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes das Betriebsstättenergebnis zu ermitteln. Dafür sind der Betriebsstätte Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und…