…Warennummer erklärt wurde, lässt sich ein Entzug der Ware aus der zollamtlichen Überwachung unter Hinweis darauf, dass sich die Zollanmeldung auf eine andere nicht vorhandene Ware bezogen hätte, nicht begründen. Daraus folgt, dass im gegenständlichen Fall keine Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung vorliegt, sondern die…
…4.2016: Art. 202 ff. Zollkodex) (zB eine einfuhrabgabenpflichtige Ware wird vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht oder eine einfuhrabgabenpflichtige Ware wird der zollamtlichen Überwachung entzogen), ist die Entrichtung über das Abgabenkonto ausgeschlossen. Es darf sich um keine nachträgliche Berichtigung handeln, auch wenn hier…
…dass ein betrügerisches Verhalten der Bf. oder eines anderen Beteiligten aus dem Akteninhalt keinesfalls zu ersehen ist. Das Zollamt konstatierte jedoch das Vorliegen einer offensichtlichen Fahrlässigkeit darin, dass es durch organisatorische Mängel zum Entzug der Ware aus der zollamtlichen Überwachung gekommen und daher die beantragte…
…dass ein betrügerisches Verhalten der Bf. aus dem Akteninhalt keinesfalls zu ersehen ist. Das Zollamt konstatierte jedoch das Vorliegen einer offensichtlichen Fahrlässigkeit darin, dass es durch der Bf. anzulastende organisatorische Mängel zum Entzug der Ware aus der zollamtlichen Überwachung gekommen und daher die beantragte Erstattung…
…der Überführung unter CRN 1b am 18.10.2011 in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr gem. Art. 79 ZK den zollrechtlichen Status einer Gemeinschaftsware erhalten, wodurch die zollamtliche Überwachung für diese Waren ordnungsgemäß beendet worden sei (VwGH 2011/16/0191-10), weshalb kein Entzug…
…der Verantwortlichen der Gemeinschuldnerin ganz offensichtlich falsch über den Verbleib des Triebwerkes informiert worden. Ansonsten ist es nicht zu erklären, dass im Zeitpunkt, in dem das Triebwerk bereits vom bewilligten Verwendungsort weggebracht (laut vorgelegtem CMR-Frachtbrief am 4. Dezember 1998) und somit der zollamtlichen Überwachung…
…zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe einer falschen Warennummer begründet nicht einen Entzug der Ware aus der zollamtlichen Überwachung und führt nicht zwangsläufig zur Zollschuldentstehung…
…handelsübliche Bezeichnung der Ware dar (VwGH 29.8.2013, 2011/16/0017). Die Angabe einer falschen Warennummer begründet nicht einen Entzug der Waren aus der zollamtlichen Überwachung und führt nicht zwangsläufig zur Zollschuldentstehung. Durch die automatische Übernahme der Warenbezeichnung und durch den Verzicht der Zollbehörde…
…zollschuldbegründende Fehltarifierung begangen hat steht nach der Aktenlage unzweifelhaft fest. Gegenteiliges wird auch seitens des Bf. weder im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Abgabenbescheid noch im vorliegenden Erlassverfahren behauptet. Das Zollamt wertete diese falschen Erklärungen als Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung und setzte mit dem genannten Bescheid…
…mit der Übernahme dieser durch die Bf gemäß Art. 406 Abs. 2 ZK-DVO geendet. Die Ware habe sich danach in vorübergehender Verwahrung befunden und habe gemäß Art. 37 ZK sohin auch noch weiterhin der zollamtlichen Überwachung unterlegen. Es könne daher ein Entzug der Ware…
…zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe einer falschen Warennummer begründet nicht einen Entzug der Ware aus der zollamtlichen Überwachung und führt nicht zwangsläufig zur Zollschuldentstehung…
…zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe einer falschen Warennummer begründet nicht einen Entzug der Ware aus der zollamtlichen Überwachung und führt nicht zwangsläufig zur Zollschuldentstehung…
…zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe einer falschen Warennummer begründet nicht einen Entzug der Ware aus der zollamtlichen Überwachung und führt nicht zwangsläufig zur Zollschuldentstehung…
…zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe einer falschen Warennummer begründet nicht einen Entzug der Ware aus der zollamtlichen Überwachung und führt nicht zwangsläufig zur Zollschuldentstehung…
…zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe einer falschen Warennummer begründet nicht einen Entzug der Ware aus der zollamtlichen Überwachung und führt nicht zwangsläufig zur Zollschuldentstehung…
…zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe einer falschen Warennummer begründet nicht einen Entzug der Ware aus der zollamtlichen Überwachung und führt nicht zwangsläufig zur Zollschuldentstehung…
…zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe einer falschen Warennummer begründet nicht einen Entzug der Ware aus der zollamtlichen Überwachung und führt nicht zwangsläufig zur Zollschuldentstehung…
…zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe einer falschen Warennummer begründet nicht einen Entzug der Ware aus der zollamtlichen Überwachung und führt nicht zwangsläufig zur Zollschuldentstehung…
…zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe einer falschen Warennummer begründet nicht einen Entzug der Ware aus der zollamtlichen Überwachung und führt nicht zwangsläufig zur Zollschuldentstehung…
…zur ZK-DVO sowie des Anhangs 1 der Zollanmeldungs-Verordnung 2005 - die Angabe des Wortlautes der Warennummer oder eines Teiles davon als Warenbezeichnung akzeptiert. Die Angabe einer falschen Warennummer begründet nicht einen Entzug der Ware aus der zollamtlichen Überwachung und führt nicht zwangsläufig zur Zollschuldentstehung…