…BAO bestehe nach Ansicht des Gerichtshofes lediglich darin, dass erst mit der Geltendmachung der Haftung die einhebungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien und die Gesamtschuldnerschaft entstehe. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz schließt sich den wiedergegebenen Rechtsansichten an. War somit der Haftungsbescheid nicht konstitutiv für das Entstehen des Haftungsanspruches…
…im neuen Abs. 3 noch die Anhängigkeit eines Strafverfahrens wegen Hinterziehung oder einer anderen vorsätzlichen Abgabenverkürzung vorausgesetzt. Demnach müssten in solchen Fällen drei Voraussetzungen erfüllt sein, namentlich - das Entstehen des Abgaben- oder Haftungsanspruches dem "Betroffenen" gegenüber (§ 232 Abs. 1 BAO), - das Vorliegen eines Gefährdungsmomentes (§ 232…
…für das Entstehen des Haftungsanspruches zukommt (so auch Stoll, BAO-Kommentar 103; VwGH - Erkenntnis eines verstärkten Senats vom 22. 9. 1999, 96/15/0049). Das Bundesfinanzgericht ist zur Erkenntnis gelangt, dass aus angeführten Gründen der beschwerdegegenständliche Abrechnungsbescheid rechtmäßig ergangen ist. Den Beschwerdebegehren des Bf auf…
…in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der AbgPfl auch der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben zu entziehen trachten wird, werden, ebenso wie eine erhebliche Verschuldung des AbgPfl, die einen Zugriff anderer Gläubiger auf sein Vermögen befürchten lässt, eine Maßnahme nach …
…des Gesetzes sei, ist nicht nachvollziehbar, ebenso wenig das Vorbringen, dass ein nur in den Materialien angedeuteter Rechtssatz durch Auslegung Geltung erlange. Gemäß Ritz (Kommentar zur BAO4, Rz 6a zu § 232 BAO) ist nach § 232 Abs. 3 BAO ein Sicherstellungsauftrag "bereits vor Entstehung des Haftungsanspruches…
…nach Vollstreckbarkeit der den Gegenstand des Haftungsbescheides bildenden Abgabe ist ein Sicherstellungsauftrag nicht mehr zulässig (VwGH 11.12.1996, 96/13/0048). Rz 1554a: Nach § 232 Abs. 3 BAO ist ein Sicherstellungsauftrag bereits vor Entstehung des Haftungsanspruches nach § 11 BAO ab Anhängigkeit des Strafverfahrens zulässig…
…jenen Betrag, um den die Abgaben voraussichtlich verkürzt wurden. Gegen einen potenziell nach § 11 BAO Haftenden kann somit ein Sicherstellungsauftrag bereits vor Entstehung des Haftungsanspruches, der die rechtkräftige Verurteilung des Täters voraussetzt, erlassen werden. Anhängig ist ein Strafverfahren bei gerichtlicher Zuständigkeit bereits dann, wenn gerichtliche…
…der Formulierung "zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld der der Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abgaben" der jeweils spätere Zeitpunkt maßgeblich ist (so auch BFG 30.1.2020, RV/7102464/2019). Die Zeitspanne zwischen dem Feststehen der Uneinbringlichkeit und der Geltendmachung des Haftungsanspruches (erstmals durch den an…
…Haftungsinanspruchnahme des Bf. die einzige aussichtsreiche Möglichkeit der Einbringlichmachung der gegenständlichen Haftungsschuld dar. Mit Erkenntnis vom 5.7.2004, 2002/14/0123 hat der Verwaltungsgerichtshof in einem Fall, in dem hinsichtlich des Haftenden ein Zahlungsplan zustande kam und die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches…
…verkürzten Kapitalertragsteuer sei sie Haftende. Nach § 232 Abs. 3 BAO sei ein Sicherstellungsauftrag bereits vor Entstehung des Haftungsanspruches nach § 11 BAO ab Anhängigkeit eines Strafverfahrens zulässig. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Bf. seien von der Behörde erhoben und nach der Aktenlage dargestellt worden. Der Bf…
…grundsätzlich auf alle Abgabenarten anzuwendende Generalnorm, außer einzelne Abgabengesetze sehen für das Entstehen der Steuerschuld eine davon abweichende spezialgesetzliche Regelung vor. Für die vom angefochtenen Haftungsbescheid umfassten Abgabenschuldigkeiten der KEG richtet sich der Entstehungszeitpunkt dieser Abgabenansprüche mit Ausnahme des für die Umsatzsteuer (2000), der im …
…Haftung auf die Rechtswirkungen des rechtskräftig bestätigten Ausgleiches bzw. Zahlungsplanes (Restschuldbefreiung nach §§ 156 Abs. 1 iVm 193 Abs. 1 zweiter Satz KO) grundsätzlich nicht Bedacht zu nehmen. Kommt hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich zustande und wurden die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches (Uneinbringlichkeit der…
…fällt auch nicht in die Zuständigkeit des Konkursgerichtes darüber zu entscheiden, mit welcher Quote der Geschäftsführer die Haftungsschuld zu erfüllen hat. Kommt hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich bzw. Zahlungsplan zu Stande und wurden die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches (Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld beim Abgabenschuldner…
…Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben am 21.9.2015 festgestanden. Zeitspanne zwischen Entstehen der Abgabenschuld oder Feststehen der Uneinbringlichkeit und Heranziehung zur Haftung Die Zeitspanne zwischen dem Feststehen der Uneinbringlichkeit und der Geltendmachung des Haftungsanspruches (erstmals durch den Haftungsvorhalt vom 4.11.2015) beträgt demnach weniger…
…Haftungsbescheides nicht im Sinne des Gesetzes Gebrauch gemacht. In seinem Erkenntnis vom 5. Juli 2004, Zl. 2002/14/0123 hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass eine Orientierung an der Zahlungsplanquote, dann geboten erscheint, wenn die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches vor der Konkurseröffnung…
…bereits zum Zeitpunkt des laufenden Privatkonkursverfahrens entstanden wären, gelte Nachstehendes: Die Konkursquote, die erst nach Abschluss des Abschöpfungsverfahrens zu bemessen sein werde, wäre für die Bemessung der Haftung des Bw. heranzuziehen. Dies gelte insbesondere bei Entstehen der Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches (Uneinbringlichkeit der…
…2026 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Die Inanspruchnahme als Haftender nach § 11 BAO liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Zweck des Haftungsanspruches sei die Einhebung von Abgaben. Der Haftungsausspruch sei insbesondere dann zweckmäßig, wenn eine (gänzliche oder teilweise) Abgabeneinhebung beim Haftungspflichtigen entweder sofort möglich oder…
…abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Sicherstellungsauftrag vom 6. Juli 2015 ordnete das Finanzamt die Sicherstellung des Haftungsanspruches der Republik Österreich gemäß § 95 Abs. 1 EStG 1988 iVm § 202 BAO und …
…wenn hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich zustande kommt und die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches (Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld beim Abgabenschuldner und eine schuldhafte, für den eingetretenen Schaden ursächliche Pflichtverletzung des Vertreters) vor der Konkurseröffnung verwirklicht wurden. Laut Aktenlage wurde mit Beschluss des BG vom…
…für das lange Zuwarten bis zur Erlassung des Haftungsbescheides vor. Im bereits genannten Erkenntnis 23.01.1997, 95/15/0173, führt der VwGH aus: "Kommt hinsichtlich des Haftenden ein Zwangsausgleich zustande und wurden die Tatbestandserfordernisse für die Entstehung des Haftungsanspruches (Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld beim Abgabenschuldner…