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UZK-DAKapitel 3 Erhebung und Entrichtung der Zollschuld sowie Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Erhebung und Entrichtung der Zollschuld sowie Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Abschnitt 1 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmässige Erfassung Unterabschnitt 1 Mitteilung der Zollschuld und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem bürgenden Verband Artikel 87 Art und…

UZK-DAAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 89 Aussetzung der Zahlungsfrist bei einem Antrag auf Erlass (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus, bis sie eine…

UZKAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 108 Allgemeine Zahlungsfristen und Aussetzung der Zahlungsfrist (1) Der einer nach Artikel 102 mitgeteilten Zollschuld entsprechende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ist vom Zollschuldner innerhalb der von den Zollbehörden gesetzten Frist zu entrichten. Unbeschadet des Artikels 45 Absatz 2…

UZKArtikel 195 Überlassung gegen Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags oder der Leistung einer Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 195 Überlassung gegen Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags oder der Leistung einer Sicherheit (1) Entsteht durch Überführung von Waren in ein Zollverfahren eine Zollschuld, so werden die Waren dem Anmelder erst überlassen, wenn der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, der der Zollschuld entspricht…

GebR 2025 Rz 60–653.1.2.1. Entrichtungsvermerk
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.1. Entrichtungsvermerk Rz 60: Bei den gebührenpflichtigen Schriften und Amtshandlungen ist die Gebühr an die jeweilige Behörde, bei der diese gebührenpflichtige Schrift anfällt oder die die gebührenpflichtigen Amtshandlungen vornimmt, zu entrichten. Um die Gebührenentrichtung nachvollziehbar zu machen, ist von der Behörde auf…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG) Rz 70: Die Gebühren für Protokolle (Niederschriften) gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter…

UZK-DAAnhang 33-01 Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-01 Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Gemeinsame Datenanforderungen für die Mitteilung: a)Bezeichnung und Anschrift der Zollbehörde, die für den Ort des Entstehens der Zollschuld zuständig ist, b)Name…

UZK-IAKapitel 2 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 2 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Abschnitt 1 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmäßige Erfassung Unterabschnitt 1 Artikel 165 Amtshilfe zwischen den Zollbehörden (Artikel 101 Absatz 1 und Artikel 102 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Ist…

UZKKapitel 3 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Erhebung, Entrichtung, Erstattung und Erlass des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Abschnitt 1 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmäßige Erfassung Artikel 101 Festsetzung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags (1) Der zu entrichtende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag wird von den Zollbehörden, die für den…

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

5. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG) 5.1. Festsetzung, Mitteilung des Zollschuldbetrages an den Zollschuldner und buchmäßige Erfassung (Art. 101 bis 107 UZK…

RAE Rz 100–1292. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…zur Abgabenentrichtung; der Gesetzgeber ist vielmehr erkennbar davon ausgegangen, dass die Bearbeitung von Banküberweisungen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Im Fall der Entrichtung der Abgabenschuldigkeit mittels Banküberweisung geht das Risiko einer mehr als drei Tage (unter Einrechnung von Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag und…

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG) 3.1. Feste Gebühren 3.1.1. Begriff Rz 55: Feste Gebühren (auch als Stempelgebühren bezeichnet) sind die mit einem fixen Betrag für die in den Tarifposten des § 14 GebG taxativ aufgezählten Schriften und Amtshandlungen zu entrichtenden…

UZK-DAAnhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Gemeinsame Datenanforderungen Datum der Versendung der Mitteilung (1)Carnet ATA Nr.: (2)Ausgestellt von der Handelskammer in: Ort: Land: (3…

UZK-DAAnhang 33-04 Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-04 Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA [Grafik]   [Grafik]   1) Unzutreffendes bitte streichen

UZK-IAAnhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Briefkopf der Zentralstelle, bei der der Anspruch geltend gemacht wird Empfänger: Zentralstelle, in deren Gebiet sich die Zollstelle der vorübergehenden…

UZK-IAAnhang 33-04 Formular für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-04 Formular für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Berechnungsformular Vom ........................... Nr. .............................. Folgende Angaben sind der Reihe nach zu machen: 1.Carnet ATA Nr.: ................................................................................................................................. 2…

ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…letzte Tag der jeweils zustehenden Zahlungsfrist ist also stets auch der abgabenrechtlich maßgebliche Fälligkeitstag. 5.2.2. Zahlungsmittel, Aufrechnung (Art. 109 UZK) (1) Die Entrichtung des Abgabenbetrages kann in bar oder mit jedem anderen Zahlungsmittel, das nach den geltenden Vorschriften schuldbefreiende Wirkung hat, erfolgen. Gemäß …

UStR 2000 Rz 344626a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

26a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994) Rz 3446: Ab 1.7.2021 besteht bei Anwendung des zollrechtlichen Zahlungsaufschubes (Art. 110 UZK) die Möglichkeit, für Einfuhren die Sonderregelung in § 26a UStG 1994 in Anspruch zu nehmen, und…

BFG RV/7103109/2024Entrichtung der Abgaben von dritter Seite
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.11.2024

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde der C, ***Bf1-Adr*** vertreten durch V, vom 17.08.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27.07.2023, Steuernummer x, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zu Recht erkannt: Der angefochtene…

BFG RV/2100292/2021Entrichtung von Abgaben ohne Verrechnungsweisung zugunsten Lohnsteuer; Ermessen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.10.2021

…die Erfüllung der Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten der Gesellschaft, die Abgabenerklärungspflicht sowie die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen der Gesellschaft und die Sorgetragung für die Entrichtung der Abgaben aus den verwalteten Mitteln (siehe VwGH 10.11.1993, 91/13/0181). 2. Uneinbringlichkeit der Abgaben Die Haftung…