…GmbH bei einer Gewinnausschüttung an ihre beiden Anteilsinhaberinnen von der Einbehaltung der KESt absehen kann. Im Falle von Missbrauch iSd § 22 BAO steht die Befreiung gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 nicht zu und es darf somit auch keine Entlastung an der Quelle vorgenommen werden…
…beschäftigt und über eigene Betriebsräumlichkeiten verfügt. Kann der Einkünfteempfänger die Substanzerklärung nicht erbringen, so ist eine Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 DBA-EVO unzulässig und die DBA-Entlastung muss im Rückzahlungsverfahren herbeigeführt werden (vgl. BMF-Erlass vom 10.3.2006…
…von Arbeitskräften bezahlt. Auf Antrag des deutschen Unternehmens habe das zuständige Finanzamt zeitlich befristet eine Entlastung an der Quelle gestattet. Für Vergütungen bzw Zeiträume während des Jahres 2007, die von den dem deutschen Personalgestellungsunternehmen ausgestellten Befreiungsbescheiden, die der Bw in Kopie vorliegen, nicht abgedeckt seien…
…Rahmen der Entlastung an der Quelle ist vom ausländischen Einkünfteempfänger das Formular ZS-QU1 oder ZS-QU2 auszufüllen und zu unterzeichnen und - sofern nicht die vereinfachte Dokumentation iSd § 2 Abs. 2 DBA-Entlastungsverordnung anwendbar ist - im Zuge dessen die Abkommensberechtigung durch eine von der ausländischen…
…2 Z 1 EStG) zwar der österreichischen Abzugsteuer unterliegen, jedoch gemäß Art. 10 Abs. 2 lit. b (i) des Abkommens von dieser Abzugsteuer entlastet werden, hat für Zwecke der Entlastung an der Quelle die im österreichischen innerstaatlichen Recht und in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Verfahren…
…Unterlagen nicht vor, ist eine Entlastung an der Quelle unzulässig (§ 5 Abs. 1 Z 1 DBA-EVO). Abzugsverpflichtet sind gemäß § 100 Abs. 2 EStG 1988 die Schuldner der Einkünfte. Im konkreten Fall sind dies die Kursteilnehmer, welche die Kursgebühren an die Vortragende zahlen. Die Verpflichtung…
In Hinblick auf die Neuregelung des § 240a BAO und das Erfordernis einer elektronisch abzugebenden Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen. Der Antrag zur Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Absatz 3 DBA-Entlastungsverordnung bei Arbeitskräftegestellung soll ebenfalls…
…wurde, ist die Erlangung von Steuerentlastungen in bezug auf italienische Pensionen auf Grund der Bestimmungen eines mit Italien abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens künftighin an die Beibringung einer Wohnsitzbescheinigung gebunden. Ein Muster eines diesbezüglichen internationalen Vordruckes ist in der Anlage ./.1 beigeschlossen. Die Finanzlandesdirektionen werden daher eingeladen, in…
Italienische Sozialversicherungspensionen, die an in Österreich ansässige Empfänger gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich nur der Besteuerung in Österreich. Zur Erlangung einer Steuerentlastung in Italien muss der pensionsauszahlenden italienischen Stelle bis 30. September des Jahres, für das eine Steuerentlastung in Italien beansprucht wird, eine vom zuständigen österreichischen…
…die eine Rückzahlung der griechischen Abzugsteuer beantragt, hat die im griechischen innerstaatlichen Recht dafür vorgesehenen Verfahren einzuhalten. Zu diesem Zweck sind die dafür vorgesehenen griechischen Formulare zu verwenden. Für genauere Informationen siehe im Fall einer Entlastung an der Quelle https://www.aade.gr/sites/default…
…1 Entlastung von der österreichischen Quellensteuer (1) Das nachstehende Verfahren findet Anwendung auf Anträge auf abkommensgemäße Entlastung an der Quelle oder Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer, die von in Belgien im Sinne des Artikels 4 des Abkommens ansässigen Personen gestellt werden. (2) Eine Person, welche der…
…die eine Entlastung an der Quelle oder eine Rückzahlung der portugiesischen Abzugsteuer beantragt, hat die im portugiesischen innerstaatlichen Recht dafür vorgesehenen Verfahren einzuhalten. Ist hierfür im portugiesischen innerstaatlichen Verfahren eine steuerliche Ansässigkeitsbestätigung erforderlich, so gilt es als vereinbart, dass Portugal die von der österreichischen Steuerverwaltung…
…die eine Entlastung an der Quelle oder eine Rückzahlung der spanischen Abzugsteuer beantragt, hat die im spanischen innerstaatlichen Recht dafür vorgesehenen Verfahren einzuhalten. Ist hierfür im spanischen innerstaatlichen Verfahren eine steuerliche Ansässigkeitsbestätigung erforderlich, so gilt es als vereinbart, dass Spanien die von der österreichischen Steuerverwaltung…
…mit der zuständigen Behörde Chiles in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der Steuerrückzahlung in Österreich folgendes Einvernehmen erzielt: "1. Das nachstehende Verfahren findet Anwendung auf Anträge auf abkommensgemäße Entlastung an der Quelle oder Rückzahlung der österreichischen…
… 2 Abs. 1 DBA-Entlastungsverordnung kann durch Vorlage einer von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung (Formular ZS-QU1 für natürliche Personen, ZS-QU2 für juristische Personen) die Abkommensberechtigung des Einkünfteempfängers glaubhaft gemacht werden. Eine Entlastung an der Quelle ist gemäß § 5 DBA-Entlastungsverordnung u.a…
… 2 Abs. 1 DBA-Entlastungsverordnung kann durch Vorlage einer von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung (Formular ZS-QU1 für natürliche Personen, ZS-QU2 für juristische Personen) die Abkommensberechtigung des Einkünfteempfängers glaubhaft gemacht werden. Eine Entlastung an der Quelle ist gemäß § 5 DBA-Entlastungsverordnung u.a…
…Nachweis betreffend das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Entlastung an der Quelle nach § 94a EStG 1988. Slowakische Kommanditgesellschaften (k.s.) werden nach österreichischem Ertragsteuerrecht als Mitunternehmerschaften qualifiziert und nach dem Durchgriffsprinzip besteuert, dh nicht die k.s., sondern deren Gesellschafter sind Subjekt der österreichischen Ertragsteuern…
…als Muttergesellschaft der ***3*** Beteiligungs GmbH unter die Mutter-Tochter-Richtlinie fallen. Dem Ersuchen um Ergänzung vom November 2015 betreffend Nachweis der Voraussetzungen für eine Entlastung an der Quelle nach § 94a Abs 1 EStG 1988 hinsichtlich der ***3*** Beteiligungs GmbH wurde mit Schreiben vom 29…
…2005 idgF) entweder nach dem System der Rückerstattung oder nach dem System der Entlastung an der Quelle. Rz 263: Für Begünstigte, die in einem ausländischen Staat ansässig sind, mit dem Österreich kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, kann eine Entlastung nur durch Anordnung des Bundesministerium für Finanzen…
…Gem. § 5 Abs 3 der Verordnung kann das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart über Antrag eines abkommensberechtigten Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens bei Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung zeitlich befristet durch Bescheid eine Entlastung an der Quelle zulassen, wenn sichergestellt ist, dass keine Umgehungsgestaltung vorliegt und…