…Energie selbst erzeugt und verbraucht, so unterliegt sie gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 ElAbgG ebenfalls der Abgabe. Dies gilt für alle Elektrizitätserzeuger, wenn der Verbrauch des selbst erzeugten Stroms - unabhängig vom dabei eingesetzten Primärenergieträger - die im § 2 Z 1 lit. a ElAbgG (bis 30…
3.13. Ort der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte (§ 3 Abs. 13 und 14 UStG 1994) Randzahl 474: derzeit frei. 3.13.1. Rechtslage ab 1.1.2011 Rz 474a: Die Regelung findet Anwendung bei der Lieferung von Gas über ein Erdgasnetz im…
…Erzeuger (einschließlich bestimmter Erzeugergemeinschaften, siehe Abschnitt 3.2.3.) selbst verbraucht wird, gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 ElAbgG eine unbegrenzte Befreiung von der Elektrizitätsabgabe in Anspruch genommen werden. Nähere Regelungen dazu, insb. betreffend weitere Befreiungsvoraussetzungen (zB Anzeige der Aufnahme des Betriebs einer begünstigten Anlage, …
…ist dies nicht begünstigungsschädlich. Unter diesen Voraussetzungen ist für Mitglieder/Gesellschafter der EEG die selbst verbrauchte und die eingespeiste und innerhalb der EEG verbrauchte elektrische Energie von der Elektrizitätsabgabe befreit. Soweit die EEG (bzw. ihre Mitglieder/Gesellschafter) die elektrische Energie in das "allgemeine" öffentliche Netz…
…wenn es sich um nicht selbst erzeugten nachweislich zum Steuersatz von 0,015 Euro je kWh versteuerten Bahnstrom zum Antrieb und Betrieb von Schienenfahrzeugen handelt (Z 3). Für die Erstattung der Elektrizitätsabgabe auf der Grundlage des Internationalen Steuervergütungsgesetzes (IStVG) ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (…
Allgemeines Mit Wirkung vom 1. Jänner 2020 wurde das Elektrizitätsabgabegesetz (ElAbgG) durch das SteuerreformG 2020, BGBl. I Nr. 103/2019, novelliert und eine unbeschränkte Befreiung für mittels Photovoltaik (PV) selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom ("Eigenstrombefreiung", § 2 Z 4 ElAbgG) eingeführt. Nähere Details der steuerlichen…
Die im Nationalrat am 8. Juli 2014 beschlossene Novellierung des Elektrizitätsabgabegesetzes hat zwei Zielrichtungen: Einerseits soll der Befreiungskatalog erweitert werden, sodass der Eigenverbrauch von selbst erzeugter elektrischer Energie aus erneuerbaren Primärenergiequellen bis zu 25.000 kWh/Jahr befreit wird und andererseits wird eine Bagatellregelung eingeführt…
…Soweit der Empfänger der Stromlieferung ein Netznutzungsentgelt an den Netzbetreiber und auch Elektrizitätsabgabe bezahlt, gelten die Zahlungen als im entsprechenden Verhältnis geleistet. Sollte daher der Empfänger der elektrischen Energie seinen Zahlungspflichten nicht vollständig nachkommen, besteht für den Netzbetreiber nur insoweit eine Haftung für die Elektrizitätsabgabe…
1.2 Steuerbefreiungen 1.2.1 Elektrizitätserzeuger Rz 19: Freigrenze in Höhe von 5.000 kWh Rechtslage bis 30. Juni 2014 Für Unternehmen und Private, die elektrische Energie selbst erzeugen und verbrauchen, ist gemäß § 2 Z 1 ElAbgG eine Freigrenze von 5.000 kWh pro…
…die elektrische Energie unmittelbar bezieht, als Haftender die Steuer für Rechnung des Abgabenschuldners (das ist zB der tatsächlich liefernde Energieversorger) zu entrichten. 1.4 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 1.4.1 Bemessungsgrundlage Rz 35: Der Elektrizitätsabgabe unterliegt die gelieferte bzw. verbrauchte Menge an elektrischer…
…46), dann kann er bei der Ermittlung der Jahresabgabenschuld den (bereits abgeführten) Fehlbetrag wieder abziehen, wenn er alle zumutbaren Schritte zur Geltendmachung seines Anspruches gesetzt hat. 1.5.4 Veranlagung Rz 41: Die Elektrizitätsabgabe wird jahresweise veranlagt. Veranlagungszeitraum ist jeweils das Kalenderjahr oder das Wirtschaftsjahr…
1.7 In-Kraft-Treten Rz 47: Das ElAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. Die Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro (siehe Rz 43a) ist auf Vorgänge nach dem 30. Juni 2014 anzuwenden (§ 7 Abs. 6 iVm § 5 Abs. 6 ElAbgG…
…Für den Betrieb der Anlage benötigt die Bf elektrische Energie. Im Antrag vom 9.6.2015 auf Vergütung von Elektrizitätsabgabe für 1-12/2014 bezifferte die Bf die an das Unternehmen gelieferte bzw im Unternehmen verbrauchte Energie mit 529.848 kWh und den Vergütungsbetrag mit…
…Rahmen einer Nachschau gemäß § 144 BAO gelangte die Prüferin zur Überzeugung, der Beschwerdeführerin stehe, neben der Vergütung gemäß § 2 Z 3 Elektrizitätsabgabegesetz in Höhe von 267.256 Euro, eine Vergütung gemäß § 1 Abs. 1 Energieabgabenvergütungsgesetz in Höhe von 603.851,18 Euro zu, die sich -…
…der Bescheiderlassung im Verfahren der F2-GmbH betreffend Energieabgabenvergütung 2008 habe das Finanzamt bei der F2-GmbH mangels Vorliegens eines Betriebes im Zeitraum 1.1. bis 30.6.2008 nur einen Teil der beantragten Betrages an Elektrizitäts- und Erdgasabgaben anerkannt. Dies insbesondere mit der Begründung…
…der Buchhaltung übernommen, ohne explizit hinsichtlich der "geleisteten" Energieabgaben (Elektrizitäts- und Erdgasabgabe) auf den tatsächlichen Zahlungszeitpunkt abzustellen. Bei der Erlassung des Bescheides betreffend Festsetzung des Vergütungsbetrages nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz für das Jahr 2008 wich das Finanzamt von der eingereichten Erklärung insoweit ab, als sämtliche Energieabgaben…
…Gesamtbetrag der Einkünfte 2001: 5.394,36 €; Einkommen 2001: 5.394,36 €; Körperschaftsteuer 2001 nach Berücksichtigung der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge: 1.830,85 € Entscheidungsgründe Die Gemeinde betreibt ein Elektrizitätswerk (Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts iSd § 2 Abs. 1 KStG 1988)…
…603, Brückenkopfgasse 1/2. OG, vom 22. Dezember 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. Juli 2008 betreffend Festsetzung der Elektrizitätsabgabe für 2005 und 2006 entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF…
…Die Bestimmung des § 2 Z 3 Elektrizitätsabgabegesetz wäre demnach nach Ansicht der Bw. überflüssig. Kontrollrechnung (keine Verwendung für nichtenergetische Zwecke): | Geleistete Energieabgaben gesamt | Nichtenergetische Zwecke | 1.544.198,67 | 267.256,00 | | | Umsatzerlöse | 414.247.304,84…
… 3 Z 1 iVm § 2 Abs. 3 EnAbgVergG, siehe Rz 259). Eine Vergütungsfähigkeit von Energieabgaben ist somit insbesondere dann gegeben, wenn sie für einen der vergütungsfähigenvergütungsfähige Energieträger (Elektrizität, Erdgas, Kohle, vergütungsfähige Mineralöle) entrichtet wurden, und diese Energieträger im Zusammenhang mit dem ProduktionsprozessProduktionsbetrieb eingesetzt wurden. Energieabgaben…