…Fällen, in denen die Abgabenfestsetzung im Schätzungsweg erfolgte (vgl. VwGH 23.5.1990, 89/13/0250). Demnach ist auf die Einwendungen, die sich gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung gegenüber der Primärschuldnerin richten, im gegenständlichen Verfahren betreffend die Haftungsinanspruchnahme des Bf. nicht einzugehen. 3.1.6…
…einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voran, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten (VwGH 30.3.2006, 2003/15/0125). Wenn ein zur Haftung Herangezogener sowohl gegen die Geltendmachung der…
…Einwendungen der rechtlichen Vertreter der Bw. "diese hätten keine Möglichkeit gehabt, zu den Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin Stellung zu nehmen und den Sachverhalt aufzuklären" ist nach Rechtsmeinung des unabhängigen Finanzsenates als Einwendung gegen die Rechtmäßigkeit des Abgabenanspruchs zu verstehen. Da die Erstbehörde gegenständlich von rechtswirksamen Abgabenbescheiderlassungen…
…gegen die Abgabenbescheide betreffend die Primärschuldnerin Berufung erheben kann. Wenn Abgaben gegenüber der Primärschuldnerin bescheidmäßig festsetzt sind und der zur Haftung Herangezogene sohin gemäß § 248 BAO gegen den Bescheid betreffend den Abgabenanspruch Berufung erheben kann, können im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung Einwendungen gegen…
…dem ***LG*** offen gestanden, Einwendungen gegen die Verkürzungsbeträge (sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach) vorzubringen. Ein in diesem Verfahren erfolgreiches Vorbringen hätte direkt auch die maximale Höhe des Haftungsbetrages beeinflusst. Ein separater, erneuter Rechtsmittelweg zur Bekämpfung der Abgabenbescheide, die - wie dargestellt - nicht einmal…
…zu Recht erfolgt sei. Informativ wurde ergänzt, dass eine Änderung der Bemessungsgrundlage in einem Rechtsmittelverfahren gegen die der Säumniszuschlagsvorschreibung zugrunde liegenden Abgabenbescheide zu einer Herabsetzung der Säumniszuschläge führen könnte. Am 10.Mai 2006 brachte der Bw. dagegen einen Vorlageantrag ein und begründete sein Vorgehen, damit…
…12. September 2011 wurde der Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. Auch im Vorlageantrag wurden im Wesentlichen Einwendungen gegen die dem Haftungsbescheid zugrundeliegenden Abgabenbescheide und das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung vorgebracht. Zur Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs…
…Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Juni 2010 abgewiesen und dies damit begründet, dass Einwendungen gegen die der Säumniszuschlagsvorschreibung zugrunde liegenden Abgabenbescheide im gegenständlichen Verfahren keine Berücksichtigung finden können. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 16. Juli 2010, in dem die in der Berufungsvorentscheidung…
…ausreichend Gelegenheit gehabt, seine Einwendungen gegen die Festsetzung der Erbschaftsteuer vorzubringen und Antworten auf seine Fragen zu bekommen. Das Verfahren gemäß § 48 Abs. 5 BAO ist nicht als "zweite Chance" für versäumte Einwendungen gegen Abgabenbescheide gedacht. In Ermangelung des Versuches, eine Lösung des Besteuerungskonfliktes herbeizuführen…
…ausreichend Gelegenheit gehabt, seine Einwendungen gegen die Festsetzung der Erbschaftsteuer vorzubringen und Antworten auf seine Fragen zu bekommen. Das Verfahren gemäß § 48 Abs. 5 BAO ist nicht als "zweite Chance" für versäumte Einwendungen gegen Abgabenbescheide gedacht. In Ermangelung des Versuches, eine Lösung des Besteuerungskonfliktes herbeizuführen…
…Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben könnten daher in diesem Verfahren nicht erfolgreich erhoben werden. Die Abgabenbehörde ging somit bei Beschwerdevorlage von einer Bindungswirkung der an die GmbH gerichteten Abgabenbescheide im Haftungsverfahren aus. Dies setzt voraus, dass die Abgabenbescheide wirksam ergangen sind. Nach Beschwerdevorlage hat…
…X*** GmbH wurde darauf hingewiesen, dass Einwendungen gegen die Rechtsmäßigkeit der nach der abgabenbehördlichen Prüfung ergangenen Sachbescheide im Beschwerdeverfahren betreffend die Aussetzungszinsen nicht mit Erfolg vorgebracht werden können. Die weitwendigen, gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung gerichteten Ausführungen auch im gegenständlichen Vorlageantrag, können daher der verfahrensgegenständlichen…
…hat. Ratenzahlung war für die Abgabenbehörde keine Option, sodass nur ein Sanierungsverfahren in Frage kam, zu dessen Gelingen die Primärschuldnerin die offenen Rechtsmittel und Wiederaufnahmeanträge gegen Abgabenbescheide zurückziehen musste, was sich jetzt wiederum als Bumerang erweist. Fakt ist, dass die Primärschuldnerin den Saldo in Raten…
…vgl. VwGH 10.9.1987, 86/13/0148). Zwar braucht in dem den Haftungsbescheid betreffenden Verfahren nicht beurteilt zu werden, ob die im Verwaltungsverfahren vorgebrachten Einwendungen der Beschwerdeführerin als Beschwerde gegen Abgabenbescheide (§ 248 BAO) zu werten sind (VwGH 16.12.1999, 97/15/0051), dennoch…
…4 und 5 sinngemäß. Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voraus, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung zur Haftung an den Abgabenbescheid zu halten (VwGH 17.10.2001, 2001/13/0127). Einwendungen gegen deren Richtigkeit können somit nicht im Haftungsverfahren…
…wurde darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer der Obmann der Primärschuldnerin ist. In der Beantwortung durch den Beschwerdeführer wurde noch angeführt, dass gegen Abgabenbescheide, die an die Primärschuldnerin (im Herbst Jahr 2012) ergangen sind, ein Rechtsmittel erhoben wurde. Aus der Niederschrift zur Schlussbesprechung bei der Primärschuldnerin…
…Verfahren können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben nicht mit Erfolg vorgetragen werden (vgl. VwGH 3.11.1994, 93/15/0010). Zwar braucht in dem den Haftungsbescheid betreffenden Verfahren nicht beurteilt zu werden, ob die im Verwaltungsverfahren vorgebrachten Einwendungen des Beschwerdeführers als Beschwerde gegen Abgabenbescheide …
…worden sei oder nicht, nicht jedoch, ob die der Gesellschaft vorgeschriebenen Abgaben zu recht bestehen oder nicht. Anzumerken sei, dass Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung im Haftungsverfahren keine Relevanz zukomme, dies gelte auch dann, wenn die Abgabenfestsetzung im Schätzungswege erfolgt sei. Im Haftungsverfahren müsse…
…es dem Bf nicht möglich gewesen sei, im Verfahren zum Abgabenbescheid bisher Stellung zu beziehen, weshalb dieser rechtswidrig und daher aufzuheben sei, bestreitet der Bf die Rechtmäßigkeit der Kapitalertragsteuer. Es handelt sich dabei um eine Einwendung gegen den Abgabenanspruch. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist jedoch…
…für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als andere Verbindlichkeiten. Die der Haftung zugrundeliegenden Abgabenbescheide seien dem Haftungsbescheid im Konvolut beigefügt. Gegen diesen Haftungsbescheid richtet sich die frist- und formgerechte Beschwerde des Bf. vom 20.9.2016.…