…sich also durch eine anders lautende Berufungsentscheidung die Einkommensteuerbescheide ändern, würden die Anspruchszinsenbescheide entsprechend angepasst werden. Das Berufungsbegehren bezieht sich ausschließlich auf den Inhalt der Abgabenbescheide betreffend Einkommensteuer 2002 und 2003. Dieser Einwand war nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu…
…der Begründung anfechtbar, der maßgebende Stammabgabenbescheid bzw. ein abgeänderter Bescheid wäre rechtswidrig - wie im berufungsgegenständlichen Fall. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert, so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es ergeht ein…
…139, vom 30. September 2002 gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid des Finanzamtes Spittal an der Drau, vertreten durch ADir. Karl Egarter, vom 24. September 2002 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum 1. Jänner 1999 bis 31…
…ein oder mehrere Fonds mit Fonds von CGTC fusioniert, konsolidiert, aufgelöst oder reorganisiert werden. Einwände gegen eine Verschmelzung kann lediglich der betroffene Trust tätigen, wobei diese zum Ausschluss der Beteiligungen des Trusts an dem verschmolzenen neuen Trust führen (Declaration of Trust, 6.03 Reorganization, S…
…Stamm)Abgabe (siehe in Ritz, aaO, Rz 25 zu § 135 BAO). Entgegen dem Dafürhalten der Bf ist daher nach geltender Rechtslage keine Verjährung eingetreten. 4.) Gesamtergebnis: In Anbetracht obiger Sach- und Rechtslage war daher den Beschwerden betr. Grunderwerbsteuer und Verspätungszuschlag insgesamt teilweise Folge zu geben…
…an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es erfolgt daher keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides, sondern ergeht ein weiterer Zinsenbescheid (Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalls einer rechtswidrigen Nachforderung, weil nunmehr ohne Grundlage eines entsprechenden bzw. wegen Wiederauflebens des ursprünglichen Stammabgabenbescheides). Die Berufung gegen die…
…an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden und kann daher nicht erfolgreich mit dem Argument bekämpft werden, dass der Stammabgabenbescheid rechtswidrig sei." Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 02.10.2020 wurde die Beschwerde gegen die Buchungsmitteilung Nr. 1/2020 gemäß …
…Regelungen des EKBSG nicht in Zweifel gezogen werden. Was den behaupteten Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit betrifft, so war die befristete Erhebung des EKB-S aus den zuvor genannten Gründen im Allgemeininteresse gelegen. Dass der EKB-S unverhältnismäßig gewesen wäre und ihre Vermögensverhältnisse, also ihren Stamm…
…gegen die Bescheide betreffend Zurücknahmeerklärung von Berufungen, Zurückweisung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, Abweisung des Antrages auf Fristverlängerung zur Mängelbehebung sowie Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages Berufung. Gleichzeitig legte er eine Begründung der Berufungen gegen die Abgabenbescheide vor und stellte den Eventualantrag auf Aufhebung der…
…RV/0962-W/10). Erweist sich ein Stammabgabenbescheid nachträglich tatsächlich als rechtswidrig und wird er deshalb abgeändert oder aufgehoben, so wird diesem Umstand angesichts oben aufgezeigter Rechtslage nicht durch Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides, sondern mit einem an den Abänderungs- bzw. Aufhebungsbescheid gebundenen weiteren Zinsenbescheid Rechnung…
…November 2015) seien nach Ansicht der Bf. rechtswidrig. Nur im Beschwerdeverfahren gegen den abgeleiteten Einkommensteuerbescheid könne der Einwand der Verjährung vorgebracht werden. Bezüglich der nicht erklärten Zimmererlöse möge unter Umständen im Bereich der Umsatzsteuer eine Abgabenverkürzung gegeben sein. Nicht jedoch im Bereich der Einkommensteuer. Die…
…Säumniszuschläge zu entrichten. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen (Abs. 8 leg. cit.). Eine derartige Herabsetzung liegt auch bei ersatzloser Aufhebung des (Stamm)Abgabenbescheides vor (Ritz, BAO, Kommentar6, Rz 52 zu § 217…
…eine für sie günstigere Rechtslage enttäuscht sein konnten. Was den behaupteten Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit betrifft, so war die befristete Erhebung des EKB-S aus den zuvor genannten Gründen im Allgemeininteresse gelegen. Dass der EKB-S unverhältnismäßig gewesen wäre und ihre Vermögensverhältnisse, also ihren Stamm…
…eine für sie günstigere Rechtslage enttäuscht sein konnten. Was den behaupteten Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit betrifft, so war die befristete Erhebung des EKB-S aus den zuvor genannten Gründen im Allgemeininteresse gelegen. Dass der EKB-S unverhältnismäßig gewesen wäre und ihre Vermögensverhältnisse, also ihren Stamm…
…Regelungen des EKBSG nicht in Zweifel gezogen werden. Was den behaupteten Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit betrifft, so war die befristete Erhebung des EKB-S aus den zuvor genannten Gründen im Allgemeininteresse gelegen. Dass der EKB-S unverhältnismäßig gewesen wäre und ihre Vermögensverhältnisse, also ihren Stamm…
…Regelungen des EKBSG nicht in Zweifel gezogen werden. Was den behaupteten Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit betrifft, so war die befristete Erhebung des EKB-S aus den zuvor genannten Gründen im Allgemeininteresse gelegen. Dass der EKB-S unverhältnismäßig gewesen wäre und ihre Vermögensverhältnisse, also ihren Stamm…
…Regelungen des EKBSG nicht in Zweifel gezogen werden. Was den behaupteten Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit betrifft, so war die befristete Erhebung des EKB-S aus den zuvor genannten Gründen im Allgemeininteresse gelegen. Dass der EKB-S unverhältnismäßig gewesen wäre und ihre Vermögensverhältnisse, also ihren Stamm…
…Regelungen des EKBSG nicht in Zweifel gezogen werden. Was den behaupteten Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit betrifft, so war die befristete Erhebung des EKB-S aus den zuvor genannten Gründen im Allgemeininteresse gelegen. Dass der EKB-S unverhältnismäßig gewesen wäre und ihre Vermögensverhältnisse, also ihren Stamm…
…Regelungen des EKBSG nicht in Zweifel gezogen werden. Was den behaupteten Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit betrifft, so war die befristete Erhebung des EKB-S aus den zuvor genannten Gründen im Allgemeininteresse gelegen. Dass der EKB-S unverhältnismäßig gewesen wäre und ihre Vermögensverhältnisse, also ihren Stamm…
…Stromendkunden gemäß Art. 10 Bericht erstatten. Was den behaupteten Verstoß gegen die Eigentumsfreiheit betrifft, so war die befristete Erhebung des EKB-S aus den zuvor genannten Gründen im Allgemeininteresse gelegen. Dass der EKB-S unverhältnismäßig gewesen wäre und ihre Vermögensverhältnisse, also ihren Stamm, beeinträchtigt hätte…