…diese Befreiungsbestimmung nicht zum Zuge kommen. Da die geltende Rechtslage - nur diese kann von der Behörde angewendet werden - eine Herabsetzung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Oldtimer bzw. historische Kraftfahrzeuge, auch wenn diese einer zeitlichen Einsatzbeschränkung unterliegen, nicht vorsieht, kann dem Antrag des Berufungswerbers nicht entsprochen werden…
…diese kann von der Behörde angewendet werden - eine Herabsetzung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Oldtimer bzw. historische Kraftfahrzeuge, auch wenn diese einer zeitlichen Einsatzbeschränkung unterliegen, nicht vorsieht, kann dem Antrag der Bw. nicht entsprochen werden. Nach der vorhin zitierten Gesetzesstelle besteht aber die Möglichkeit den Zulassungsschein…
…motorbezogenen Versicherungssteuer im obangeführten Ausmaß beantragt."). Somit konnte diese Befreiungsbestimmung nicht zum Zuge kommen. Da die geltende Rechtslage - nur diese kann von der Behörde angewendet werden - eine Herabsetzung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Oldtimer bzw. historische Kraftfahrzeuge, auch wenn diese einer zeitlichen Einsatzbeschränkung unterliegen, nicht vorsieht…
0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen gelten auch im Warenverkehr innerhalb der Union (siehe Abschnitt 5.). Die Zollorgane haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken.
2. Einfuhr-, Durchfuhr- und Verbringungsbeschränkungen 2.1. Einfuhr von Schieß- und Sprengmitteln 2.1.1 Anwendungszeitpunkt Im Sinne des Sprengmittelgesetzes 2010 ist unter Einfuhr jedes tatsächliche Verbringen von Schieß- und Sprengmitteln über die Staatsgrenze nach Österreich unmittelbar aus einem Drittstaat zu verstehen (siehe auch Abschnitt…
1. Anwendungsbereich 1.1. Begriffsbestimmungen (1) Dem Sprengmittelgesetz 2010 unterliegen gemäß § 1 Sprengmittelgesetz 2010 sämtliche Schieß- und Sprengmittel. (2) Im Sinne dieser Arbeitsrichtlinie bedeutet: 1."Sprengmittel": Als Sprengmittel gilt ein Sprengstoff oder ein Zündmittel. 2."Sprengstoffe": Sprengstoffe sind Erzeugnisse, die dem Wesen nach dazu bestimmt…
2. Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze 2.1. Mitwirkung der Zollbehörden und der Zollorgane (1) Die Zollbehörden und die Zollorgane haben gemäß § 7 PyroTG 2010 in Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben an der Vollziehung des Pyrotechnikgesetzes 2010 mitzuwirken. (2) Gemäß § 29 Abs…
2. Art der Beschränkungen 2.1. Anwendungszeitpunkt Pflanzenschutzmittel unterliegen den Einfuhrbeschränkungen erst ab dem Zeitpunkt, in dem sie in den freien Verkehr der Union überführt werden. 1.sie der Zollstelle anlässlich der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr oder zwecks Einlagerung in ein Lager des…
2. Einfuhr 2.1. Anwendungszeitpunkt Die in der Anlage 1 und der Anlage 2 angeführten Waren unterliegen den Einfuhrbeschränkungen im Zeitpunkt der Verbringung nach Österreich (siehe auch Abschnitt 1.2.). Bei Nichtunionswaren sind die Einfuhrbeschränkungen daher bei allen Arten des Zollverfahrens zu beachten.
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr, der Durchfuhr und der Verbringung von Schieß- und Sprengmitteln anzuwendenden Beschränkungen sind: das Bundesgesetz über die Schieß- und Sprengmittelpolizei (Sprengmittelgesetz 2010 - SprG), BGBl. I Nr. 121/2009; die Verordnung der…
2. Art der Beschränkungen 2.1. Beschränkungen für Kulturgut nach der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 Als Ausfuhr im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 ist jede Verbringung über die Zollgrenze der Union zu verstehen, unabhängig davon, ob die Einfuhr erst vor kurzem erfolgte…
3. Verwendung 3.1. Zollamtliche Überwachung Art. 254 UZK Die aufgrund einer Bewilligung der Endverwendung abgabenbegünstigt in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführten Waren bleiben unter zollamtlicher Überwachung. Die zollamtliche Überwachung endet, wenn die Waren erstmals der vorgeschriebenen Endverwendung zugeführt wurden entsprechend der diesbezüglichen Vorschriften ausgeführt…
1. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmungen 1.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anlässlich der Ausfuhr und Durchfuhr von Gütern mit doppelten Verwendungszweck anzuwendenden Beschränkungen sind: -die Verordnung (EU) 2021/821 über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung…
1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung 1.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung ist die Verordnung (EU) 2018/1542 des Rates vom 15. Oktober 2018 über restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen. (2) Gemäß…
1. Bewilligung 1.1. Allgemeines 1.1.1. Bewilligungspflicht Art. 211 Abs. 1 Buchstabe a UZK Die Zulassung einer in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführten Ware zu einer Abgabenbegünstigung aufgrund ihrer Endverwendung ist von einer Bewilligung abhängig. Die Bewilligung wird auf Antrag erteilt, im Formellen…
Die Arbeitsrichtlinie ZK-2500 (Vorübergehende Verwendung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
1. Gegenstand 1.1. Pflanzenschutzmittel (1) Den Beschränkungen unterliegen Pflanzenschutzmittel einschließlich ihrer Verpackungen, Merkblätter und Werbematerialien. Darunter sind gemäß § 1 Abs. 2 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Produkte in der dem Verwender gelieferten Form, die aus Wirkstoffen, Safenern…
2.1.2. Einfuhrbeschränkungen (1) Für die Einfuhr und die Verbringung von Kriegsmaterial aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich ist gemäß § 1 Abs. 1 Kriegsmaterialgesetz eine Bewilligung des Bundesministeriums für Inneres, Abteilung III/3 (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7480…
5A. Durchfuhr 5A.1. Allgemeines (1) Grundsätzlich unterliegt die Durchfuhr von Nicht-Unionsgütern mit doppeltem Verwendungszweck nicht der Genehmigungspflicht. (2) Für Güter des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821 kann jedoch eine Genehmigungspflicht durch die zuständige Behörde vorgeschrieben werden (siehe Abschnitt 5A.2.). 5A…
0.3. Verfahrensablauf 0.3.1. Zuständiger Mitgliedstaat Grundsätzlich bleibt es dem Zollbeteiligten überlassen, in welchem Mitgliedstaat er die Überlassung Art. 5 Z 16 UZK einer Ware in den zollrechtlich freien Verkehr vornimmt. Für Abgabenbefreiungen, die von einer bestimmten Verwendung der Waren durch den Empfänger…