…Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Soweit in den Positionen und Anmerkungen nichts anderes bestimmt ist, richtet sich die Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften 2 bis 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Daneben bestehen die vom Ausschuss für das Harmonisierte…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da bezüglich der Einreihung von Schalungssystemen der verfahrensgegenständlichen Art in die Kombinierte Nomenklatur eine höchstgerichtliche Rechtsprechung nicht vorliegt, war die Revision zuzulassen. Wien, am…
…Waren in die Kombinierte Nomenklatur). Darüber hinaus führen die bewilligten Veredelungsvorgänge (Aushöhlung der Heckklappe und der Rückwand zum Fahrgastraum) zu keiner Verlängerung der Ladefläche. Denn nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut der Verordnung (EU) Nr. 316/2011 der Kommission vom 30. März 2011 zur Einreihung…
…… Anders als bei in Kunststoff eingegossenen LED-Streifen kann der Schrumpfschlauch bei Bedarf rückstandslos und ohne Beschädigung des Produktes entfernt werden. Eine Einreihung an Hand dieser Aufbaubeschreibung führt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur zur Einreihung in die Warennummer 9405403990.…
…der auf die Funktionsweise und auf die Einsatzmöglichkeit des LED Flexstreifens keine Auswirkungen hat, vermag nicht charakterbestimmend sein. Stütze findet die Ansicht des Bundesfinanzgerichtes in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 708/2013 der Kommission vom 23. Juli 2013 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur…
…Die Ware ist als anderes Rohr, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht legiertem Stahl, Präzisionsstahlrohr, mit einer Wanddicke von mehr als 2 mm, in die Codenummer 7306 3019 00 0 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen." Die von der Bf. begehrte Einreihung in die Position 8479 der…
…von ihr eingebrachten Beschwerde sowie in weiterer Folge abgegebenen Stellungnahme vollinhaltlich aufrecht. Zur Beschwerde Vorentscheidung und die darin angeführten Rechtsgrundlagen sowie daraus gezogenen rechtlichen Schlüsse wird seitens der Beschwerdeführerin ergänzend vorgebracht, dass die aus der kombinierten Nomenklatur-Verordnung für die Einreihung von Waren das Warenverzeichnis…
…Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Bei der strittigen Ware handelte es sich um eine solche der Warennummer 9405 4099 90. Stütze findet die Ansicht des Bundesfinanzgerichtes in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 708/2013 der Kommission vom 23. Juli 2013 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur…
…Wobei hingegen bei den in der Beschwerde vorgebrachten VZTAs die LED-Streifen auf einem Kunststoffträger angebracht sind (somit eine Ummantelung nicht vorliegt) und daher auch der stoffliche Charakter ein anderer ist. Da für die Einreihung von Waren die einführenden Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur laut Verordnung …
…Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Bei der strittigen Ware handelte es sich um eine solche der Warennummer 9405 4099 90. Stütze findet die Ansicht des Bundesfinanzgerichtes in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 708/2013 der Kommission vom 23. Juli 2013 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur…
…so sind die neunte und zehnte Stelle "00". Nach Art. 4 Abs. 1 KN-VO bilden die Kombinierte Nomenklatur zusammen mit den Zollsätzen, den anderen Abgaben und den im TARIC oder anderen Gemeinschaftsregelungen enthaltenen zolltariflichen Maßnahmen den in Artikel 9 des EWG-Vertrags genannten Gemeinsamen…
…wie es nunmehr die Einreihungsverordnung vorsieht (EuGH 17.4.1997, C-274/95, C-275/95, C-276/95, Rz. 20). Laut Durchführungsverordnung (EU) Nr. 276/2013 der Kommission vom 19. März 2013 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist die nachstehend beschriebene…
…die Einreihung von sogenannten "CPU-Kühlern" in die Kombinierte Nomenklatur, die u.a. mit der Anmeldung CRN 000 am 15. Dezember 2008 zum freien Verkehr durch Verzollung abgefertigt wurden. Während das Zollamt vermeint, dass diese Waren als Ventilatoren - wie auch ursprünglich von der Anmelderin in…
…die Einreihung von sogenannten "CPU-Kühlern" in die Kombinierte Nomenklatur, die u.a. mit der Anmeldung CRN 000 am 27. August 2008 zum freien Verkehr durch Verzollung abgefertigt wurden. Während das Zollamt vermeint, dass diese Waren als Ventilatoren - wie auch ursprünglich von der Anmelderin in…
…die Einreihung von sogenannten "CPU-Kühlern" in die Kombinierte Nomenklatur, die u.a. mit der Anmeldung CRN 000 am 30. Juli 2008 zum freien Verkehr durch Verzollung abgefertigt wurden. Während das Zollamt vermeint, dass diese Waren als Ventilatoren - wie auch ursprünglich von der Anmelderin in…
…Bezüglich der Einreihung der hier streitverfangenen Ware in die Position der Kombinierten Nomenklatur (kurz KN) nach 8473 sei demnach kein ausreichender Nachweis erbracht worden, wodurch der Erstattungsantrag abzuweisen gewesen wäre. Gegen diesen Bescheid richtet sich u.a. die Berufung vom 21.12.2010. Die Bf…
…die Einreihung von sogenannten "CPU-Kühlern" in die Kombinierte Nomenklatur, die mit der Anmeldung 000 unter Position 1 am 21. Juli 2008 zum freien Verkehr durch Verzollung abgefertigt wurden. Während das Zollamt vermeint, dass diese Waren als Ventilatoren - wie auch ursprünglich von der Anmelderin in…
…die Einreihung von sogenannten "CPU-Kühlern" in die Kombinierte Nomenklatur, die mit der Anmeldung 000 unter Position 1 am 16. Juni 2008 zum freien Verkehr durch Verzollung abgefertigt wurden. Während das Zollamt vermeint, dass diese Waren als Ventilatoren - wie auch ursprünglich von der Anmelderin in…
…die Einreihung von sogenannten "CPU-Kühlern" in die Kombinierte Nomenklatur, die mit der Anmeldung 000 unter Postition 1 am 3. März 2008 zum freien Verkehr durch Verzollung abgefertigt wurden. Während das Zollamt vermeint, dass diese Waren als Ventilatoren - wie auch ursprünglich von der Anmelderin in…
…Unabhängigen Finanzsenat (kurz UFS) die Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, sowie eine Entscheidung durch sämtliche Senatsmitglieder zurück. Über die Beschwerde wurde erwogen: Streitgegenstand des anhängigen Verfahrens bildet nach der gegebenen Aktenlage die Einreihung von sogenannten "CPU-Kühlern" in die Kombinierte Nomenklatur, die u.a…