…6 Abs. 3 FLAG festgelegte Einkommensgrenze von Bedeutung. Soweit der Beschwerdeführer Vollwaise war, hat die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid ebenfalls darauf gestützt, dass der Beschwerdeführer auf Grund der von ihm erzielten Einkünfte selbsterhaltungsfähig sei. Dabei übersieht die belangte Behörde, dass das nach § 8 Abs…
…Einkommensgrenzen Das Finanzamt führt im Vorlagebericht eine Überschreitung der Einkommensgrenze nach § 6 Abs. 3 FLAG 1967 in den Jahren 2011, 2012 und 2014 ins Treffen. Das zu versteuernde Einkommen des Bf. im Sinne des § 6 Abs. 3 FLAG 1967 betrug im Jahr 2011 16.768…
…orientiert und entsprechend dieser entschieden. Auch die Beurteilung, ob ein im Einkommensteuerbescheid irreführender Weise ausgewiesenes (fiktives) Einkommen der Prüfung der Überschreitung der Einkommensgrenze nach § 6 Abs 3 FLAG 1967 zu Grunde zu legen ist, stellt keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar. Die ordentliche Revision war…
…Gesundheitszustand soweit stabilisiert, dass sie nun einen Vollzeit-Job beim A. bewältige. Dadurch sei tatsächlich die Einkommensgrenze von 9.000,00 € nach § 6 Abs. 3 FLAG überschritten worden. Die erhaltene Beihilfe und die Kinderabsetzbeträge habe die Bw. jedoch in gutem Glauben verbraucht. Weiters verfüge…
…in die Berechnung der Einkommensgrenze nach § 5 Abs 1 bzw § 6 Abs 3 FLAG 1967 einfließen, wurde im vorliegenden Fall nach den anzuwendenden Berechnungsmodalitäten die Einkommensgrenze für den Familienbeihilfenbezug in keinem Jahr überschritten und liegt der Ausschlussgrund des § 6 Abs 3 FLAG 1967 damit nicht…
…Unterschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze von 8.725,00 € iSd § 6 Abs. 3 FLAG für den hier maßgeblichen Zeitraum bei der Bw. festgestellt werden. Aber auch für dieses Jahr ergibt sich nach der bilsang vorliegenden Aktenlage auf Grund der Bestimmungen des § 6 FLAG ein hier…
…6*** und ***7*** waren sowohl in den streitgegenständlichen Jahren 2017 und 2018 als auch im Jahr 2019 Studentinnen. Sie gingen zwar in all diesen Jahren auch zusätzlich Beschäftigungen nach, deren Einkünfte aber die für den Bezug der Familienbeihilfe schädliche Einkommensgrenze nach § 6 Abs. 3 FLAG…
…die ihnen nach diesem Bundesgesetz ansonsten zu gewähren wäre. § 4 Abs 6 FLAG normiert, dass die Ausgleichszahlung, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe, als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für…
…lag auch ein Ausschließungsgrund nach § 6 Abs. 3 FLAG 1967 nicht vor. Nicht mehr Gegenstand dieses Verfahrens ist die Frage, ob durch die laut Aktenlage in den folgenden Jahren gegebene Überschreitung der jeweils geltenden Einkommensgrenze der Ausschließungsgrund nach § 6 Abs. 3 FLAG 1967 vorliegt. Es…
…diesen gleichgestellt sind, kein Eigenanspruch auf Familienbeihilfe zukommt. § 6 Abs. 3 FLAG lautet in der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 68/2001: "(3) Für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem die Vollwaise das 18. Lebensjahr vollendet hat und…
…6 Abs 3 FLAG 1967) den im Gesetz angeführten Betrag von € 8.725,00 nicht übersteigt. Dies deswegen, weil bei der Prüfung des weiterhin bestehenden Unterhaltsanspruches gegenüber den Eltern im beihilfenrechtlichen Sinn eine Berechnung des eigenen Einkommens des Kindes nach den Grundsätzen des § 6…
… 6 Abs. 3 lit. b FLAG "Entschädigungen aus einem anerkannten Lehrverhältnis" außer Betracht. Zu prüfen ist daher zunächst, ob die Bf. unter Außerachtlassung der Einkommensgrenze des § 6 Abs. 3 FLAG 1967 im strittigen Zeitraum dem Grunde nach Anspruch auf Familienbeihilfe hatte (VwGH 20.04.2023…
…1969, auf sie Anwendung finden. Gemäß § 6 Abs. 3 FLAG 1967 besteht für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem die Vollwaise das 18. Lebensjahr vollendet hat und in dem sie ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das…
…trägt, und c) zuletzt dem mj. oder volljährigen Vollwaisen und dem gleichgestellten Kind ein Eigenanspruch zusteht. Weiters dürfen die Einkommensgrenzen des § 6 Abs. 3 FLAG nicht überschritten sein. Im Gegenstandsfall ist nach dem Akteninhalt, insbesondere gestützt auf die eigenen Angaben des Bw, davon auszugehen, dass…
…Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d FLAG ist im vorliegenden Fall unstrittig, nach Ansicht des Finanzamtes wären aber bei der Prüfung der Frage, ob die Einkommensgrenze des § 6 Abs. 3 FLAG in Höhe von 10.000 € überschritten wurde, die Ausgleichszulagen…
… 6 Abs. 3 FLAG 1967 überschritten worden sind, steht derzeit noch nicht fest. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte dem Bf. über Antrag Familienbeihilfe zustehen. Wie aus den nachgereichten Unterlagen des Finanzamtes hervorgeht, sind ab 2017 die Einkommensgrenzen des § 6 Abs. 3 FLAG 1967…
…selbst ist somit dem Grunde nach Voraussetzung für die Geltendmachung des Eigenanspruchs auf Familienbeihilfe; bezieht die Vollwaise (zur Deckung ihrer Unterhaltskosten) eigene Einkünfte, dürfen jedoch die Einkommensgrenzen des § 6 Abs 3 FLAG 1967 nicht überschritten werden. § 6 Abs 3 FLAG 1967 idF BGBl I 2001…
…die für dieses Jahr gewährte Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge zurückgefordert hat. Dies liegt daran, dass bei Anwendung des § 5 Abs. 1 FLAG (Einkommensgrenze) nach ausdrücklicher Anordnung des Gesetzgebers gerade die ansonsten bestehende Grundregel des § 10 Abs. 2 FLAG nicht anzuwenden ist. Das bedeutet, dass die Grundregel…
…anderen erkennbaren Anspruchsgrund. Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht nach § 6 Abs 5 iVm Abs 3 FLAG 1967 für ein Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das 18. Lebensjahr vollendet und in dem ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs 1 EStG 1988) bezogen wurde…
…ein Anspruch auf Familienbeihilfe dem Grunde nach bestanden hätte - ein Elternteil (vorrangig) anspruchsberechtigt gewesen wäre, dem Eigenanspruch ebenso entgegenstehen würde, wie die Tatsache, dass im Jahr 2008 ein Einkommen erzielt wurde, das (weit) über der Einkommensgrenze des § 6 Abs 3 FLAG 1967 gelegen ist. Es…