2.3.6. Umwandlungsfolgen beim nicht buchführenden Rechtsnachfolger 2.3.6.1. Umwandlungsgewinn und Umwandlungsverlust Rz 529: Bei einem Rechtsnachfolger, der keine Bücher führt, sind die den steuerneutralen Buchgewinnen oder Buchverlusten (Rz 529 ff) entsprechenden Umwandlungsgewinne und Umwandlungsverluste in analoger Anwendung der Regelung des § 9…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
1.1.4 Besondere Fälle 1.1.4.1 Doppelbesteuerung Rz 32: Ertragsteuerliche Vorschriften ausländischer Staaten knüpfen die Besteuerungsansprüche teilweise an idente Kriterien wie das EStG 1988 an. Der Vermeidung einer mehrfachen Besteuerung ein und derselben Einkünfte dienen einerseits zahlreiche zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung der…
1.2.6 Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG 1988) Rz 7: Inländische Einkünfte erzielende Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates, eines (anderen) EWR-Staates oder eines Staates, mit dem Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, in dem ein dem Artikel 24 Abs. 1…
…97 Abs. 1 EStG 1988 zu sehen. Der Grundsatz der Einfachbesteuerung der von Körperschaften erzielten Gewinne wird dadurch erreicht, dass das KStG 1988 in der ersten Ebene die Besteuerung des Einkommens der Körperschaft selbst mit einem fixen Steuersatz von 25% unabhängig davon erfasst, ob der…
…Im Falle eines der Depotentnahme vorgelagerten privaten Verkaufs wird keine Anpassung der Anschaffungskosten durch die depotführende Stelle erfolgen; die Einfachbesteuerung wird diesfalls im Wege der Veranlagung sichergestellt. Beispiel 3: A verkauft seine um 100 angeschafften, auf einem Depot verwahrten Aktien privat an B um 120…
…einer österreichischen Privatstiftung erzielter Kapitalerträge und Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen entgegensteht, das eine steuerliche Belastung der Privatstiftung in Form einer 'Zwischensteuer' zur Sicherung einer inländischen Einfachbesteuerung nur für den Fall vorsieht, dass auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens beim Empfänger von Zuwendungen aus der Privatstiftung…
…der zu einer Doppelbesteuerung der Einkünfte führe. Es werde deshalb ein Verständigungsverfahren angeregt, um eine Einfachbesteuerung herbeiführen zu können. Nach Ergehen einer abweisenden Berufungsvorentscheidung, in der das Finanzamt darauf hingewiesen hat, dass die Mitbenützung von allgemeinen Einrichtungen des Krankenhauses durch eine dort tätige Anästhesistin zum…
…wenn sie zu Buchwerten erfolgt, eine zweifache Steuerhängigkeit der im Einbringungsvermögen gespeicherten stillen Reserven zur Sicherung der Einfachbesteuerung der Gewinne der Körperschaft. Einerseits sind sie auf Grund des Grundsatzes der Buchwertfortführung (Wertzusammenhang) im Betriebsvermögen der übernehmenden Körperschaft enthalten (erste Hälfte der Besteuerung mit 23% Körperschaftsteuer…
…der stillen Reserven des Einbringungsvermögens, ohne dass der Grundsatz der Einfachbesteuerung der von Körperschaften erwirtschafteten Gewinne verletzt wird: Die stillen Reserven werden einerseits zu stillen Reserven der übernehmenden Körperschaft (erste Hälfte der Steuerhängigkeit in Höhe der Körperschaftsteuer -ab 1.1.2024 23%; zwischen 1.1…
…BGBl I Nr. 111/201 0) dreißig Jahre später sein eigenes Gesetz vor Augen hatte 2.3.2. Vermeidung systemwidrigen Einfachbesteuerung und einer Doppelbesteuerung Die Kürzungsbestimmung soll nach den Gesetzesmaterialien (ErlRV 981 Bgl NRXXIV. GP 1 06) eine Doppelbesteuerung im Bankenverbund vermeiden. Diese Doppelbesteuerung entsteht…
… 2 Abs. 2 StabAbgG keine Kürzungsbestimmung vor. Die Einfachbesteuerung der nicht-gedeckten Einlagen sei daher grundsätzlich systemkonform. Durch die Liquiditätsreservehaltungsverpflichtung käme es aber für diese Einlagen zu einer Doppelbesteuerung. Da die Liquiditätshaltungsverpflichtung die Solvenz des angeschlossenen Kreditinstitutes absichere und damit der Finanzmarktstabilität diene (der Republik…
…den Zweck den Aufbau und Ausbau der österreichischen Exportwirtschaft zu fördern und sollte nicht nur die internationale Doppelbesteuerung, sondern sogar die österreichische Einfachbesteuerung ausländischer Tochtergesellschaften beseitigen (Beteiligungsertragsbefreiung). Dies ist aus wirtschaftlicher Sicht jedoch nur sinnvoll, wenn bei der wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland auch Erträge entstehen…
…Steuerfreistellung von Kapitalerträgen vorgesehen. Diese seien erst bei ihrer Zuwendung an einen Zuwendungsempfänger dem KESt-Abzug unterlegen. Damit sei das Prinzip der Einfachbesteuerung umgesetzt worden. Mit der Einführung der Zwischensteuer (BBG 2001, zunächst nur mit 12,5%) sei dieser Steuerstundungseffekt etwas eingeschränkt worden, um eine …
…begründet, dass Gewinne in der Beteiligungskaskade nicht mehrfach belastet werden sollen. Entsprechend teleologischer Überlegungen handelt es sich bei der Beteiligungsertragsbefreiung nicht um eine Steuerbegünstigung, sondern dient die Norm der Einfachbesteuerung von Beteiligungserträgen. Bei der ausschüttenden Kapitalgesellschaft liegt eine gewinnneutrale Einkommensverwendung vor, bei der empfangenden Körperschaft…
… 16 UmgrStG die einbringungsbedingte Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechtes verhindern soll, ist zur Gewährleistung der konsequenten Einfachbesteuerung eine mögliche Steuerentstrickung im Zuge einer Einbringung gem. Art III UmgrStG daher auf zwei Ebenen zu prüfen: auf der Ebene der übernehmenden Körperschaft und auf der Ebene des Einbringenden…
…28 ff). Innerhalb des Kreises der Körperschaften sollen Gewinne nur einmal mit Körperschaftsteuer belastet werden (KStR 2001 Rz 498). Dieses Ziel wird mit dem "System der Einfachbesteuerung" erreicht, d.h. wenn Gewinnausschüttungen von einer Körperschaft an eine andere Körperschaft keiner Körperschaftsteuerbelastung unterliegen (Quantschnigg/Renner/Schellmann…
…28 ff). Innerhalb des Kreises der Körperschaften sollen Gewinne nur einmal mit Körperschaftsteuer belastet werden (KStR 2001 Rz 498). Dieses Ziel wird mit dem "System der Einfachbesteuerung" erreicht, d.h. wenn Gewinnausschüttungen von einer Körperschaft an eine andere Körperschaft keiner Körperschaftsteuerbelastung unterliegen (Quantschnigg/Renner/Schellmann…
…infolge einer Umgründung im Sinne des Umgründungssteuergesetzes die Eigenschaft einer Gewinnrücklage oder eines Bilanzgewinnes verloren haben. ... Dem Grundsatz der Einfachbesteuerung der von Körperschaften erzielten Gewinne (einerseits mit der 25%igen Körperschaftsteuer auf die auf der Ebene der Körperschaft thesaurierten Gewinne und andererseits durch die Besteuerung…