…den Charakter einer Umsatzsteuer iS des Art 33 der 6. MWSt-RL auf (vgl VwGH 15.3.2001, 2000/16/0018 sowie Fellner, Rz 16 zu § 1 GrEStG). Wie oben ausgeführt, wurde bereits die Problematik der Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage im Rahmen…
…den Charakter einer Umsatzsteuer iS des Art 33 der 6. MWSt-RL auf (vgl VwGH 15.3.2001, 2000/16/0018 sowie Fellner, Rz 16 zu § 1 GrEStG). Wie oben ausgeführt, wurde bereits die Problematik der Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage im Rahmen…
…den Charakter einer Umsatzsteuer iS des Art 33 der 6. MWSt-RL auf (vgl VwGH 15.3.2001, 2000/16/0018 sowie Fellner, Rz 16 zu § 1 GrEStG). Wie oben ausgeführt, wurde bereits die Problematik der Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage im Rahmen des…
…wonach die Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage nicht gegen Art 33 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388 EWG (6. MWSt-RL) verstoße. Keine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts hindert einen Mitgliedstaat daran, einen gemäß der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie der Mehrwertsteuer unterliegenden Vorgang zusätzlich mit weiteren Verkehrsteuern zu belegen…
…wonach die Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage nicht gegen Art 33 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388 EWG (6. MWSt-RL) verstoße. Keine Vorschrift des Gemeinschaftsrechts hindert einen Mitgliedstaat daran, einen gemäß der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie der Mehrwertsteuer unterliegenden Vorgang zusätzlich mit weiteren Verkehrsteuern zu belegen…
…99/16/0204). Zum Einwand der Doppelbelastung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer wird auf Fellner, Kommentar für Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer, § 5 Rz 6a und dort referierte höchstgerichtliche Rechtsprechung verwiesen, wonach die Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage nicht gegen Art 33 der 6…
…infolge Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage hin. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO (Bundesabgabenordnung) ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen…
…Schließlich weist der Bw auf die Verletzung des durch die Bundesverfassung gewährleisteten Gleichheitsgrundsatzes infolge Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage hin. In der mündlichen Berufungsverhandlung hielt der Bw sein bisheriges Vorbringen aufrecht und führte dazu noch ergänzend aus, dass er seit 1987 Feriengast in K…
…Vertragsparteien hinsichtlich der Mehrwertsteuer vorsteuerabzugsberechtigt sind." Das Finanzamt Innsbruck schrieb für diesen Vorgang mit dem bekämpften Bescheid Grunderwerbsteuer von einer Gegenleistung von 1,440.000 € vor. In die Bemessungsgrundlage wurde somit der Umsatzsteuerbetrag einbezogen. Die gegen die Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage erhobene…
…Werde bei Grundstückslieferungen die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, seien auch diese Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Nach dem dargestellten Sachverhalt sei die Bw nicht als Bauherr des errichteten Hauses anzusehen, sodass die Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer zu Recht erfolgt sei…
…Werde bei Grundstückslieferungen die Umsatzsteuer in Rechnung gestellt, seien auch diese Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Nach dem dargestellten Sachverhalt sei der Bw nicht als Bauherr des errichteten Hauses anzusehen, sodass die Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer zu Recht erfolgt sei…
…ist in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zusätzlich auch die Ablösezahlung iHv € 1.440.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer einzubeziehen. Voraussetzungen für Bescheid nach § 201 Abs. 2 Z 3 iVm § 303 Abs. 1 lit. b BAO Gemäß § 201 Abs 2 Z 3 BAO kann die Abgabenbehörde…
…für die Einbeziehung von Vertragserrichtungskosten in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht relevant, ob der Käufer betreffend den Urkundenverfasser ein Wahlrecht habe, sondern einzig, ob er durch seine Honorierung des Vertragserrichters den Verkäufer von einer diesbezüglichen Zahlungspflicht befreie. Anschließend wird nochmals das Beschwerdevorbringen wiederholt, wonach die Firma…
…für die Einbeziehung von Vertragserrichtungskosten in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht relevant, ob der Käufer betreffend den Urkundenverfasser ein Wahlrecht habe, sondern einzig, ob er durch seine Honorierung des Vertragserrichters den Verkäufer von einer diesbezüglichen Zahlungspflicht befreie. Anschließend wird nochmals das Beschwerdevorbringen wiederholt, wonach die Firma…
…für die Einbeziehung von Vertragserrichtungskosten in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht relevant, ob der Käufer betreffend den Urkundenverfasser ein Wahlrecht habe, sondern einzig, ob er durch seine Honorierung des Vertragserrichters den Verkäufer von einer diesbezüglichen Zahlungspflicht befreie. Anschließend wird nochmals das Beschwerdevorbringen wiederholt, wonach die Firma…
…für die Einbeziehung von Vertragserrichtungskosten in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht relevant, ob der Käufer betreffend den Urkundenverfasser ein Wahlrecht habe, sondern einzig, ob er durch seine Honorierung des Vertragserrichters den Verkäufer von einer diesbezüglichen Zahlungspflicht befreie. Anschließend wird nochmals das Beschwerdevorbringen wiederholt, wonach die Firma…
…für die Einbeziehung von Vertragserrichtungskosten in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht relevant, ob der Käufer betreffend den Urkundenverfasser ein Wahlrecht habe, sondern einzig, ob er durch seine Honorierung des Vertragserrichters den Verkäufer von einer diesbezüglichen Zahlungspflicht befreie. Anschließend wird nochmals das Beschwerdevorbringen wiederholt, wonach die Firma…
…durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuer/iche Bemessungsgrund/age beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks (sogenannter einheitlicher Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistungen sowie Erwerb des Grund und Bodens) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (einst: Art. 33 Abs. 1 der 6…
…die weiteren Verträge zur gegenständlichen Liegenschaft. Rechtslage und Erwägungen Strittig ist im konkreten Fall die Einbeziehung der Vertragserrichtungskosten iHv 10.468,87 Euro in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage, sohin GrESt iHv 366,41 Euro. Gem. § 5 Abs. 1 Z1 GrEStG 1987 ist bei einem Kauf Gegenleistung der…
…die dem Bundesfinanzgericht vorgelegten sowie von diesem eingesehenen Unterlagen, den Grundbuchsauszug samt Kauf-und Anwartschaftsvertrag sowie aus der Urkundensammlung die weiteren Verträge zur gegenständlichen Liegenschaft. Rechtslage und Erwägungen Strittig ist im konkreten Fall die Einbeziehung der Vertragserrichtungskosten iHv 1.723,32 Euro in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage…