…Rz 46: Hält die Privatstiftung eine Beteiligung an einer EU- oder EWR-Gesellschaft (siehe Rz 43), die geringer ist als 10 Prozent (Portfoliobeteiligung), geht die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 Abs. 5 KStG 1988 verloren, wenn die ausländische Gesellschaft tatsächlich direkt oder indirekt keiner der österreichischen Körperschaftsteuer…
…UmgrStG wie folgt geändert: "Abweichend von Abs. 1 gilt bei Einbringung von Kapitalanteilen im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 3 in eine in einem EU/EWR-Staat ansässige Gesellschaft, wenn dem Einbringenden eine Gegenleistung gewährt wird (Anteilstausch), Folgendes: - Abs. 1 erster Satz ist anzuwenden. …
…der Ausgliederung ausschließlich die Übernahme von begünstigtem Vermögen durch EU/EWR-Gesellschaften in Frage kommt (§ 2 Z 2 EU-UmgrG). Diese müssen mit inländischen Kapitalgesellschaften vergleichbar sein oder in der Anlage des UmgrStG genannt werden (zu übernehmenden EU-Gesellschaften siehe Rz 756). Auch in formaler…
…RV/7100758/2023, zu verweisen. Daraus ist hervorzuheben, dass die Beschwerdeführerin (**M-GmbH**), eine in Deutschland ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Feststellung einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs 8 KStG ab dem Veranlagungsjahr 2017 beantragte. Gruppenträger sollte die Beschwerdeführerin sein, Gruppenmitglieder ihren inländischen Tochtergesellschaften **T1…
…Anwendung, als das Besteuerungsrecht der Republik Österreich hinsichtlich der stillen Reserven einschließlich eines allfälligen Firmenwertes im übertragenen Vermögen beim Rechtsnachfolger durch die Spaltung nicht eingeschränkt wird. Entsteht aufgrund einer spaltungsbedingten Einschränkung des Besteuerungsrechtes hinsichtlich des übertragenen Vermögens auf eine EU/EWR-Gesellschaft eine Steuerpflicht nach …
…einer allfälligen Festsetzung der Steuerschuld mit den Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 anzusetzen. Wird einbringungsbedingt auf die Gewährung einer Gegenleistung verzichtet, weil die einbringende natürliche Person bereits vor der Einbringung 100% an der übernehmenden EU/EWR-Gesellschaft hielt, ist als Gegenleistung im Sinne von …
…inländischen Gesellschafterkapitalgesellschaft, entsteht eine internationale Schachtelbeteiligung. Im Zuge von grenzüberschreitenden Spaltungen nach dem EU-UmgrG (zulässig nur zur Neugründung) kann eine internationale Schachtelbeteiligung bei der inländischen Anteilsinhaberin der spaltenden Körperschaft entstehen. Dies ist der Fall, wenn begünstigtes Vermögen grenzüberschreitend auf eine EU/EWR-Gesellschaft übertragen…
…Abweichend vom Ratenzahlungskonzept des § 16 Abs. 1 zweiter Satz UmgrStG iVm § 6 Z 6 EStG 1988 kommt bei grenzüberschreitenden Einbringungen von Kapitalanteilen in eine EU/EWR-Gesellschaft auf Grund der Fusionsrichtlinie ein Sonderregime zur Anwendung, wenn dem Einbringenden eine Gegenleistung gewährt wird ("Anteilstausch", § 16 Abs…
…Die Europäische Kommission hat am 23. Juli 2007 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, da in der EU/EWR ansässige Gesellschaften gegenüber in Österreich ansässigen Gesellschaften diskriminiert würden (vgl Pressemitteilung der Kommission 2004/4346). Während inländische Körperschaften die Möglichkeit hatten, sich die österreichische Kapitalertragsteuer auf österreichische…
…wird von einer Gesellschaft der Anlage 2 zum EStG 1988 gehalten, beträgt mindestens 10% und besteht während eines ununterbrochenen Zeitraumes von mindestens einem Jahr (§ 94 Z 2 EStG 1988, siehe Rz 1488). Eine in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR ansässige Gesellschaft beantragt die…
…nach dem UmgrStG steuerneutral erfolgen, gehen noch offene Ratenzahlungen auf den Rechtsnachfolger dieser Folgeumgründung über, sofern es sich bei diesem um eine in der Anlage zum UmgrStG genannte EU-Gesellschaft oder eine vergleichbare Gesellschaft eines EWR-Staates (Norwegen, Liechtenstein und Island) handelt. Für die Beurteilung…
…der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71) im Einklang mit der Judikatur des EuGH weiterhin als Steuer zu behandeln ist, im Verhältnis zu EU/EWR/Staaten sowie ab 1. Juni 2002 auch gegenüber der Schweiz (im Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71) jedoch als Beitrag…
…somit - auf Grund des diesbezüglichen Anwendungsvorranges vor den nationalen Bestimmungen des UmgrStG - die Regelungen des EWR-Abkommens unmittelbar anzuwenden. Daraus folgt, dass der Umstand, dass die beschwerdegegenständliche Einbringung nicht in eine EU-Gesellschaft, sondern in eine EWR-Gesellschaft mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht…
…weshalb im Falle einer Einschränkung des Besteuerungsrechtes gegenüber EU/EWR Staaten ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt werden kann (bis 31.12.2015: Antrag auf Nichtfestsetzung). Rz 459: Die Problematik der Steuerentstrickung ist vor allem in folgenden Fallkonstellationen zu überprüfen: Eine inländische unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft wird…
…durch Auslegung der innerstaatlichen Rechtslage zu erforschen, welche Methode anzuwenden ist. Im Bereich der EU/EWR-Dividenden wurden die Portfoliodividenden mit BBG 2009 durch Steuerbefreiung bedingt begünstigt. Da der Gesetzgeber in Verkennung der richtigen Auslegung des Art 63 AEUV, wie er dies auch in seinen…
…besteuern. Auch wenn die Frage der Körperschaftsteuersubjektivität in der Literatur hinsichtlich der außerhalb des EU- und EWR-Raumes bestehenden Gesellschaften nach wie vor umstritten ist (zB Aigner, Kofler, Steuerliche Folgen des Zuzugs von EU-Kapitalgesellschaften nach Österreich nach der Rechtsprechung des EuGH in der Rs…
…durch Auslegung der innerstaatlichen Rechtslage zu erforschen, welche Methode anzuwenden ist. Im Bereich der EU/EWR-Dividenden wurden die Portfoliodividenden mit BBG 2009 durch Steuerbefreiung bedingt begünstigt. Da der Gesetzgeber in Verkennung der richtigen Auslegung des Art 63 AEUV, wie er dies auch in seinen…
…durch Auslegung der innerstaatlichen Rechtslage zu erforschen, welche Methode anzuwenden ist. Im Bereich der EU/EWR-Dividenden wurden die Portfoliodividenden mit BBG 2009 durch Steuerbefreiung bedingt begünstigt. Da der Gesetzgeber in Verkennung der richtigen Auslegung des Art 63 AEUV, wie er dies auch in seinen…
…durch Auslegung der innerstaatlichen Rechtslage zu erforschen, welche Methode anzuwenden ist. Im Bereich der EU/EWR-Dividenden wurden die Portfoliodividenden mit BBG 2009 durch Steuerbefreiung bedingt begünstigt. Da der Gesetzgeber in Verkennung der richtigen Auslegung des Art 63 AEUV, wie er dies auch in seinen…
…inländischen Gesellschaft an einem konzerninternen Cash-Pooling wird dieses Kennzeichen in der Regel nicht erfüllt sein, wenn diese wirtschaftlich begründet zunächst überschüssige Mittel in den Cash-Pool einlegt und später benötigte Liquidität vom Cash-Pool zu fremdüblichen Konditionen ausborgt. h) § 6 Z 7 EU-MPfG…