…dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich, keine Einkommensteuer fällig. Der Einkommensteuerbescheid für 2013 entbehre jeder Rechtsgrundlage. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet ab und führte aus, dass die zur Erledigung der Beschwerde notwendigen Unterlagen (Einkommensteuerbescheid aus Deutschland…
…Anrechnung der ausländischen Einkommensteuer im Rahmen der Anwendung der Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt nicht möglich ist. Die belangte Behörde hat nicht die deutschen Bezüge besteuert, vielmehr hat sie nur die inländischen Bezüge mit einem (dem Gesamteinkommen entsprechenden) höheren Steuersatz besteuert, was dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland unter…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Entscheidung des vorliegenden Beschwerdefalles ergibt sich einerseits direkt aus dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Judikatur…
…Vergütungen des öffentlichen Diensts iSd Art. 19 DBA-Deutschland. Darüber hinaus wurde im Rahmen dieser Konsultationsvereinbarung die Konsultationsvereinbarung mit Deutschland aus dem Jahr 2019 (Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000…
…des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Bundesrepublik Deutschland gemäß Abs. 2 es lediglich möglich wäre, gemäß § 99 EStG eine Abzugsteuer festzusetzen, wenn eine natürliche Person als Künstler engagiert werde. Da bereits in der Berufung vom 25. Juli 2000 klar dargelegt worden wäre, dass er nicht mit JS…
…elfmal zur Arbeitsstätte nach Deutschland gefahren. Die restlichen Arbeitstage sei er an seinem Wohnort in Österreich für den deutschen Arbeitgeber tätig gewesen. Die Einkünfte, die er während der Tätigkeit in Österreich erzielt habe, seien gemäß Artikel 15 Abs. 1 Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland im Wohnsitzstaat Österreich…
…steuerpflichtige Abgabepflichtige habe im Kalenderjahr 2004 eine Rente der Versicherungsanstalt_A in Höhe von 18.244,56 € bezogen; der Ertragsanteil betrage hiervon 32% (5.838,00 €). Das Besteuerungsrecht an dieser Rente sei nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland / Österreich ausschließlich bei der Bundesrepublik Deutschland gelegen…
…eruiert, und sodann der Durchschnittssteuersatz errechnet. Die Bf hat ihren Wohnsitz in Österreich. Demzufolge ist die Bf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte, allerdings hat nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland das Besteuerungsrecht an den Pensionseinkünften, die…
…Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland dürften Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus einer sonstigen selbständigen Tätigkeit bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden, es sei denn, der Person stehe im anderen Vertragsstaat für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine…
…dass er mit seinem gesamten Einkommen in Österreich steuerpflichtig sei und in Deutschland nicht der Steuerpflicht unterliege. Das deutsche Finanzamt erachtete den Rechtsbehelf als unbegründet und führte aus, aufgrund seines Wohnsitzes in Österreich sei er in Deutschland beschränkt steuerpflichtig und entsprechend dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich…
…der aufgrund des vom Erblasser geschlossenen Vertrages unter Lebenden (Versicherungsvertrag) von einem Dritten (der Bw) mit dem Tode des Erblassers unmittelbar gemacht wird und damit zweifellos der Erbschaftsteuer unterliegt. Sämtliche "Erwerbe von Todes wegen" sind nach Artikel 2 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland (DBA-BRD) vom…
…im Rahmen der Anwendung der Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt nicht möglich. Das Finanzamt hat nicht die deutschen Bezüge besteuert, vielmehr hat sie nur die inländischen Bezüge mit einem (dem Gesamteinkommen entsprechenden) höheren Steuersatz besteuert, was dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland unter Anwendung der Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt entspricht…
…BGBl. Nr. 189/1955, der Bestimmung des § 45 Arbeitslosenversicherungsgesetzes und den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland zu Art 16 Abs. 2 DBA BGBl III 2002/182 idF BGBl III 2012/32 und Art 23 Abs. 2 lit d DBA Ö/D,) sowie Art. 13 VO…
…18). Der Beschwerdeführer hat nach seinen eigenen Angaben seinen Wohnsitz und die Ansässigkeit in Österreich. Demzufolge ist der Bf. in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte, allerdings hat nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland das Besteuerungsrecht an der…
…und in dem anderen Staat in der Nähe der Grenze ihren Arbeitsort hat und 2. täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehrt ( Grenzgänger ). Eine Abweichung vom zitierten Tätigkeitsstaatsprinzip bildet das sog. "Kassenstaatsprinzip", das in den bezughabenden Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland folgendermaßen verankert ist: …
…durch eine Doppelbesteuerung in Österreich entstehen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 12. Dezember 2005 wies das Finanzamt die Berufung betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 als unbegründet ab. Begründend führte es Folgendes aus: "Gemäß Art. 4 Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz gilt eine Person in dem Staat als…
…bringt der Bf vor, dass er davon überzeugt sei, dass die deutsche staatliche Altersrente bei der Progressionsberechnung in Österreich für die Besteuerung enthalten sei und in Österreich mitbesteuert werde. Daher entstehe die hohe Steuerlast von € 3.407,- im Jahr. Laut Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland habe…
…oben zitierten Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Großbritannien, Schweden und den Niederlanden ergibt, steht das Besteuerungsrecht bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit grundsätzlich dem Tätigkeitsstaat zu, es sei denn die Vergütungen würden bei einem Aufenthalt bis zu 183 Tagen von einem Arbeitgeber bezahlt, der nicht im…
…und 2011: Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Deutschland: Artikel 18 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 182/2002, (in der Folge mit DBA Deutschland abgekürzt) lautet auszugsweise…
…Das Ziel der Doppelbesteuerungsabkommen, die Österreich mit Deutschland und Belgien abgeschlossen hat, ist eine effektive Einmalbesteuerung. Hat ein DBA dem anderen Staat ein Besteuerungsrecht gegeben, so erfolgt die Besteuerung (was, wie, wie viel etc .) ausschließlich nach dortigem Steuerrecht. Die deutschen und belgischen Einkünfte der in…