…in der Handels- und Steuerbilanz aus. Wurden solche älteren Rentenverbindlichkeiten nach dem 1. Jänner 2000 abgeschlossen, sind die Sterbewahrscheinlichkeiten aus den im Anhang III befindlichen Sterbetafeln abzuleiten und als Diskontierungszinsfuß 5,5% anzunehmen. Beruhen Rentenverbindlichkeiten auf Vereinbarungen, die vor dem 1. Jänner 2004 abgeschlossen wurden…
…Rentenbarwerts erfolgte demgemäß: Geburtsdatum des jüngeren Übergebers: 18.9.1924. Übergabsvertrag vom 11.11.1997. 18.9.1924 - 11.11.1997 = 73 Jahre = Diskontierungszinsfuß 5,5 %. S 120.000,-- jährliche Rente x 6,7676 (lt. Sterbetafel) = S 812.112,-- = 38,67…
…Rechtsansicht: Bei der Kapitalisierung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen sind alle zukünftig möglichen Rentenzahlungen in abgezinster Form und unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit des Anfallens zu addieren. Bei der Wahl des Diskontierungszinsfußes darf nicht willkürlich vorgegangen werden. Das Gebot der Rechtssicherheit verlangt die Orientierung an einer entsprechenden Größe…
…ist von den bei Abschluss der Rentenvereinbarung zuletzt veröffentlichten Sterbetafeln auszugehen (siehe auch Tz 7.5). 1.2.2 Diskontierungszinsfuß Bei der Wahl des Diskontierungszinsfußes darf nicht willkürlich vorgegangen werden. Das Gebot der Rechtssicherheit verlangt die Orientierung an einer entsprechenden Größe (siehe VwGH 498/75…
Zur Ermittlung des Marktwertes (objektivierten Unternehmenswert) werden häufig Discounted-Cashflow-Verfahren bzw. spezifischer das WACC-Verfahren, bei dem die Free-Cash-Flows (FCF - freien liquiden Mittel zur Bedienung von Fremd- und Eigenkapital) mit einem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) diskontiert werden. Anschließend werde der Marktwert des…
Für den Fall, dass die eben dargestellte rechnerische Durchführung der Bewertung, sohin die Ableitung des Unternehmenswertes aus den prognostizierten Jahresüberschüssen, hinsichtlich ihrer Richtigkeit in Zweifel gezogen werden sollte, werde diesbezüglich gemäß § 183 Abs. 1 BAO die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens aus dem Gebiet der Finanzmathematik…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Winkler - Dr. Obermoser Wirtschaftstreuhand KEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die Gesellschaftsteuer gemäß § 2 Z 4 lit c iVm § 7 Z 2…
1.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern Rz 109: Zur sachgerechten Abgrenzung und Anerkennung der konzerninternen Überlassung von Finanzmitteln - unabhängig von der vertraglichen Gestaltung als Konzerndarlehen oder Einlagen - gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Geschäftsvorfällen (Hinweis auf Kapitel I OECD-VPL), wobei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adresse Bf***, über die Beschwerde vom 17.4.2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11.4.2024 betreffend Einkommensteuer 2023 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Mag Markus Fischer, BA in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Michael Kühne und KR Peter Latzel im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des a, vertreten durch Dr. jur. Wolfram Simma, Steuerberater, 6900 Bregenz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch APP Steuerberatung GmbH, T. Morgenstern Platz 1, 9871 Seeboden, über die Beschwerde vom 29. Juli 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. Juli 2018…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Sonja Stradner in der Beschwerdesache ***Bf*** (ehemals ***Bf***), ***Bf-Adr***, vertreten durch BF Consulting Wirtschaftsprüfungs GmbH, Mariahilfer Straße 32, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 11. Oktober 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck…
Unter Bezugnahme auf ein synthetisches Rating, wie es sich aus der Kennzahl Eigenkapital/Fremdkapital ergeben hätte, wäre - nach Ansicht der Abgabenbehörde - wohl der Ansatz eines hohen Credit Spreads angemessen gewesen. Dies gilt umso mehr unter dem Gesichtspunkt, dass die Ausführungen der Berufungswerberin sogar die Vermutung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der V, x, vertreten durch ICON Wirtschaftstreuhand GesmbH, 4020 Linz, VöstalpineStr. 7, vom 5. November 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 19. Oktober 2007 betreffend Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2000 bis 2001 entschieden…
20.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen Rz 6225: Der Rechtslage vor dem BBG 2011 entsprechend soll nur für bestimmte Einkünfte keine 25- bzw. 27,5-prozentige Endbesteuerung greifen. Aufgrund der Anknüpfung von § 93 EStG 1988 an die Anwendung der besonderen Steuersätze kommt es…
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig (§ 212 Abs. 2 BAO, § 212a Abs. 9 BAO, § 205 Abs. 2 BAO, § 205a Abs. 4 BAO, § 205c Abs. 5 BAO, § 16 COFAG-NoAG). Der Basiszinssatz vom 1. Jänner 1999…
4.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023) Rechtslage ab 01.01.2024 Rz 207k: § 5. (1) Die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache N.N. GES.M.B.H., Adr.Bf., vertreten durch Dr. W.W., Adr.StB, über die Beschwerde vom 14. Februar 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen (nunmehr Finanzamt…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…