…auf Vorführgeräten in Einzelkabinen über Drahtleitungen sichtbar gemacht werden (EuGH 18.3.2010, Rs C-3/09, Erotic Center BVBA). Rz 1425: Keine begünstigten Filmvorführungen sind Diavorträge, Diashows oder Tonbildschauen (VwGH 23.11.1992, 91/15/0133) und die Leistungen der Film- und Videoverleiher (VwGH…
…eine "Peep Show" (VwGH 14.10.1991, 91/15/0069, 91/15/0070) oder Diavorträge oder Diashows (VwGH 23.11.1992, 91/15/0133) und Filmvorführungen (diesbezüglich siehe aber Rz 1423 bis Rz 1426). 10.3.6.1.3. Umfang der Begünstigung Rz 1401: Begünstigt…
…Oberstufe). Konkret sei im März 2008 an seiner Schule BG/BRG/BORG H für alle sechsten Klassen ein Projekt zum Thema China gestartet worden, bei dem er anhand eines Diavortrages den Schülern China näher bringen hätte können. Weiters seien von ihm in der 7 A…
…auf Vorführgeräten in Einzelkabinen über Drahtleitungen sichtbar gemacht werden (EuGH 18.03.2010, Rs C-3/09, Erotic Center BVBA). Rz 1288: Keine begünstigten Filmvorführungen sind Diavorträge, Diashows oder Tonbildschauen (VwGH 23.11.1992, 91/15/0133) und die Leistungen der Film- und Videoverleiher (VwGH…
…91/15/0069, 91/15/0070), Diavorträge oder Diashows (VwGH 23.11.1992, 91/15/0133) und Filmvorführungen. 3.3.9.1.2.3 Umfang der Befreiung Rz 496: Befreit sind die eigentlichen Theaterleistungen einschließlich der damit verbundenen Nebenleistungen. Als Theaterleistungen sind auch solche Leistungen…
…der Bevölkerung über die TCM leisten. Für diesen Kongressteil stehen namhafte Referenten zur Verfügung. Das Programm präsentiert sich äußerst bunt von Akupressur über chinesische Kräuter bis zu Diavorträgen über China, Taiji und buddhistische Meditation. Diese schlagwortartig umrissenen Seminarinhalte lassen erkennen, dass das vermittelte Wissen eine…
…Erfindung im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz zu verwerten, nachzuweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen. Der Bw. sprach gemeinsam mit seinem steuerlichem Vertreter vor und legt umfangreiches Prospektmaterial sowie Schriftverkehr im Zusammenhang mit Diavorträgen, Vorträgen, mit der Herausgabe des Filmes "W." vor. Weiters wurden zahlreiche Dankschreiben…
Veranstalten zwei in Deutschland ansässige Personen im Wege ihrer in Deutschland geleiteten GesnbR universitäre Veranstaltungen in Österreich und verpflichten sie hierbei deutsche und in Drittstaaten ansässige Vortragende, dann unterliegen die von Deutschland aus an die Vortragenden überwiesenen Vortragsvergütungen nach österreichischem inländischem Recht (§ 98 Abs. 1…
Ausländische Seminarvortragende, die in Staaten ansässig sind, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Die Steuerentlastung kann an der Quelle (bei Auszahlung) vorgenommen werden, wenn die auszahlende Stelle in der Lage ist, die Ansässigkeit des Vortragenden in dem jeweiligen DBA-Land belegen…
Ausländische Vortragende, die bei inländischen Veranstaltungen wie Seminaren, Kongressen, Tagungen u.ä. auf freiberuflicher Basis mitwirken, unterliegen gemäß § 98 Z 2 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG durch Vornahme eines 20%igen Steuerabzuges vom inländischen Veranstalter abzugelten…
Werden in Deutschland ansässige Lehrkräfte von einer österreichischen Akademie mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Österreich an bis zu 5-tägigen Seminaren mitzuwirken, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, darnach, ob diese Tätigkeit als…