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Findok · Richtlinien

UStR 2000 Rz 1423–1426

10.3.7. Filmvorführungen

geltende FassungRichtlinie2025-0.986.432gilt ab 04.11.2015

Inhaltsverzeichnis der UStR 2000

Wortlaut laut Findok

10.3.7. Filmvorführungen 10.3.7.1. Begriff Film Rz 1423: Unter "Film" ist eine den Eindruck eines bewegten Bildes vermittelnde Bildfolge bzw. Bild-Tonfolge zu verstehen, wobei es auf das bei der Bildaufzeichnung bzw. Bild-Tonaufzeichnung verwendete Trägermaterial nicht ankommt; auch auf "Videokassetten" oder auf elektronischen Datenträgern gespeicherte bewegte Bild- Tonfolgen sind unter den Begriff "Film" zu subsumieren (VwGH 8.10.1990, 89/15/0080). 10.3.7.2. Begriff Vorführung Rz 1424: Unter "Vorführungen" (VwGH 8.10.1990, 89/15/0080) sind öffentliche Aufführungen (Vorführungen) zu verstehen. Eine Aufführung ist nach dem herrschenden Öffentlichkeitsbegriff dann öffentlich, wenn der Zutritt im Wesentlichen jedermann freisteht, die Aufführung also nicht von vornherein auf einen in sich geschlossenen, nach außen begrenzten Kreis von Teilnehmern abgestimmt ist. Begünstigt sind daher auch Großprojektionen von Fernsehsendungen. Filmvorführungen liegen nicht vor, wenn zentral abgespielte Videofilme den Kunden eines "Sexshop" bzw. einer "Videopeepshow" nach Münzeinwurf auf Vorführgeräten in Einzelkabinen über Drahtleitungen sichtbar gemacht werden (EuGH 18.3.2010, Rs C-3/09, Erotic Center BVBA). Rz 1425: Keine begünstigten Filmvorführungen sind Diavorträge, Diashows oder Tonbildschauen (VwGH 23.11.1992, 91/15/0133) und die Leistungen der Film- und Videoverleiher (VwGH 29.4.1991, 90/15/0088). Die Vorführung von Werbefilmen ist eine Filmvorführung und daher begünstigt; nicht begünstigt sind hingegen die Entgelte, die der vorführende Unternehmer vom werbenden Unternehmer für die Werbeleistung erhält. 10.3.7.3. Umfang der Begünstigung Rz 1426: Entgelte für die Filmvorführungen sind die Eintrittsgelder. Die Aufbewahrung der Garderobe und der Verkauf von Programmen unterliegen als Nebenleistungen ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz, nicht hingegen der Verkauf von Getränken an die Besucher. Randzahl 1427: derzeit frei.

Normen und Schlagworte

ermäßigter Steuersatz13%KinoDiavortragDiavorträgeFilmverleihFilmvorführungenFilmVideofilmeDiashowVideoverleihWerbefilme

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.986.432
GZ der Erstfassung
09 4501/58-IV/9/00
Stammnummer
19969
Enthalten in Fassung
12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 (geltend: 22)
Gültig
04.11.2015 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF