10.3.7. Filmvorführungen 10.3.7.1. Begriff Film Rz 1423: Unter "Film" ist eine den Eindruck eines bewegten Bildes vermittelnde Bildfolge bzw. Bild-Tonfolge zu verstehen, wobei es auf das bei der Bildaufzeichnung bzw. Bild-Tonaufzeichnung verwendete Trägermaterial nicht ankommt; auch auf "Videokassetten…
Schließt ein in Österreich ansässiger Filmverleiher Lizenzverträge mit thailändischen, amerikanischen und in Hongkong ansässigen Filmverleihgesellschaften ab, auf Grund derer er u.a. berechtigt ist, die betreffenden Filme auch in Sublizenz in das Drittausland zu vergeben, dann werden insoweit die mit den Lizenzverträgen eingeräumten Berechtigungen…
…also Filmrollen, die bestellt wurden, die Filme wurden in Österreich aufgeführt und schließlich wieder an den jeweiligen Filmverleih zurück gesandt. Da das Urheberrecht im Zollverfahren keine Rolle spielt ist nur der tatsächliche Wert dieser Filmerollen von Bedeutung. Filmrollen haben aber keinen Wert und sind auch…
…13/0033) Werbeagentur und Unternehmensberatung (VwGH 22.11.1995, 94/15/0154). 4.1.1.4 Mehrere selbständige Betriebe eines Steuerpflichtigen Rz 413: Als selbständige Betriebe wurden zB angesehen: Kinobetrieb und Filmverleihvertretung (VwGH 5.2.1960, 0953/57) Neonröhrenerzeugung und Münzwäscherei (VwGH 18.2.1971…
…Ware von einem Großhändler ankauft, oder von einem Kinobetreiber, der die in seinem Kino vorgeführten Filme von einem Filmverleih bezieht. Der Bw hat auch den Webmastern die Teilnahmebedingungen sowie die - länderweise unterschiedliche - Höhe der Provisionen vorgegeben. Den Webmastern gegenüber ist, wie auch das auf der…
…für sich allein noch nicht abnutzbar (VwGH 20.12.1963, 2125/62). Zum abnutzbaren Anlagevermögen gehören vor allem Sachgüter wie Gebäude, Einrichtungsgegenstände, Maschinen, Werkzeuge, Filme (bei Filmproduktions- oder Filmverleihunternehmen), aber auch Rechte und andere immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Wettbewerbsverbote, Belieferungsrechte, betriebliche Erfahrungen, Mietrechte an Geschäftsräumen…
…zB findet eine Verwertung von Filmlizenzrechten daher nicht ausschließlich nur dort statt, wo die Filme vorgeführt werden. Beispiel: Ein im Ausland ansässiger Filmemacher A vergibt die Filmverwertungsrechte an einen österreichischen Filmverleiher. Dieser verwertet die Rechte an dem Film durch Vergabe einer Sublizenz an eine japanische…
…Dagegen sei die Gesamtbesucherzahl Österreichs (wohl gemeint: in den Kinos Österreichs) um ca. 10 bis 15% gestiegen. Die Filmverleihfirmen nützten weiters die Tatsache, dass die wenigen Multiplexe für mehr als zwei Drittel des Umsatzes in der Kinobranche verantwortlich zeichnen und stellten immer weniger Filmkopien zur…
Bereits unter EAS 286, EAS 426 und EAS 695 hat das Bundesministerium für Finanzen die Auffassung vertreten, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956 verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck…
Der Begriff der "kinematographischen Filme", der in Art. VIII Abs. 2 DBA-USA verwendet wird, um die der 10-prozentigen Quellensteuer zu unterziehenden Lizenzgebühren zu umschreiben, bezieht sich nicht nur auf Filme, die in Lichtspieltheatern vorgeführt werden, sondern auch auf Fernsehfilme (siehe Z 10…
10.2.910.2.5. Rundfunk 10.2.9.110.2.5.1. Leistungen von Rundfunkunternehmen Rz 1276: Die Ermäßigung gemäß § 10 Abs. 2 Z 5 erster Fall UStG 1994 § 10(bis 31.12.2015: § 10 Abs. 2 Z 9 erster Fall UStG 1994 Abs…
Das Bundesministerium für Finanzen hält an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Nr. 3706 des Zolltarifes festgelegt ist. Danach umfasst dieser Ausdruck…
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt nach wie vor die Auffassung, dass dem in Art. VIII Abs. 2 DBA-USA (1956) verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist…
Das Bundesministerium für Finanzen hält an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Nr. 3706 des Zolltarifes festgelegt ist. Danach umfasst dieser Ausdruck…