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EStR 2000 Rz 6173–617720.2.3 Einkünfte aus Derivaten
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…27 Abs. 4 EStG 1988 liegen nur vor, wenn ein Differenzausgleich erfolgt, eine Stillhalterprämie geleistet wird, das Derivat selbst veräußert wird oder eine sonstige Abwicklung (Glattstellen) erfolgt. Zur Behandlung von Schadenersatz bei Substanzschaden, siehe Rz 6143. Rz 6174a: Die reine Ausübung einer Option bzw. die…

EStR 2000 Rz 7707–770929.2.2 Depotführende Stelle bei realisierten Wertsteigerungen und verbrieften Derivaten
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…und diese die Realisierung abwickelt. Damit decken sich auch im Bereich der Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und aus Derivaten das Vorliegen inländischer Einkünfte und das Vorhandensein eines Abzugsverpflichteten. Da eine depotführende Stelle allerdings nur dann den Kapitalertragsteuerabzug vornehmen kann, wenn sie über die…

BFG RV/7101676/2019Verluste aus nicht verbrieften Derivaten bei ausländischer auszahlender Stelle
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2022

…Begründung versagt, dass auf Basis des Gesetzeswortlautes des § 27a Abs 2 Z 7 EStG iVm § 27 Abs 8 Z 3 EStG Verluste aus nicht verbrieften Derivaten nicht mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, auf die der besondere Steuersatz gemäß § 27a Abs 1 EStG anwendbar ist, ausgeglichen…

BFG RV/7103845/2017Verluste aus nicht verbrieften Derivaten, Unionsrecht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.08.2022Teil 1/2

…Einlangen der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Die Bescheidbeschwerde richtet sich gegen die Festsetzung der Einkommensteuer 2015 iHv EUR 479.805,00 wegen Nichtberücksichtigung von Verlusten aus nicht verbrieften Derivatgeschäften mit ausländischer auszahlender Stelle in Höhe von Euro 101.647,90 im Rahmen des Verlustausgleichs nach …

BFG RV/7103845/2017Verluste aus nicht verbrieften Derivaten, Unionsrecht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.08.2022Teil 2/2

…diesbezüglich insgesamt Überschüsse erwirtschaftet worden wären. Nachdem der Bf. in der vorliegenden Beschwerdesache Verluste aus nichtverbrieften Derivatgeschäften lukriert hat und keine Überschüsse, ist in analoger Auslegung des Erkenntnisses des VwGHs ein Verlustausgleich mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen als unionsrechtlich zulässig zu erachten. Belastetes nationales Recht…

BFG RV/5100491/2019Erlöse aus nicht verbrieften Derivaten unterliegen der progressiven Besteuerung, egal ob sie im Ausland oder Inland erzielt werden. Nur die inländische auszahlende Stelle entscheidet, ob sie freiwillig KESt abzieht.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2019

…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Der nunmehrige Bf bezog im beschwerdegegenständlichen Jahr neben seinen Einkünften aus selbständiger Arbeit lt. Einkommensteuererklärung Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten iSd § 27 Abs.4 EStG, auf die anlässlich der Einkommensteuerveranlagung nach Abzug der Werbungskosten der besondere…

BFG RV/5100184/2022Versteuerung der Erlöse aus nicht verbrieften Derivaten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.04.2022

…aufhebende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8.3.2022, Ro 2019/15/0184, verwiesen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der in Österreich ansässige Beschwerdeführer erzielte im Jahr 2017 Einkünfte aus Kapitalvermögen aus nicht verbrieften Derivaten iSd § 27 Abs. 4 EStG 1988 in Höhe von 1,590…

BFG RN/7100005/2016Antrag gemäß Art. 140 Abs. 1 B-VG betreffend § 27a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Kein Abzug von Anschaffungsnebenkosten bei nicht in einem Betriebsvermögen gehaltenen Wirtschaftsgütern und Derivaten)
geltende FassungBFG-EntscheidungenNormenprüfung (VfGH) - Einzel - Beschluss27.09.2016

…Unter Bezugnahme auf § 27a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 wurden diese Aufwendungen vom Finanzamt (FA) nicht anerkannt: „Gemäß § 27a Abs. 4 Z 2 EStG 1988 sind bei Wirtschaftsgütern und Derivaten, auf deren Erträge der besondere Steuersatz gem. Abs. 1 anwendbar ist, die Anschaffungskosten ohne…

EStR 2000 Rz 617820.2.3.3 Private Zinssicherungsgeschäfte
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Da sich die variable Verzinsung sehr schlecht entwickelt, steigt der Wert der Zins-Swap-Vereinbarung. Realisiert A diesen Wertzuwachs, liegen Einkünfte aus Derivaten vor. Behält A den Zins-Swap, sind die Zahlungen aus dem Zinsswap als Einkünfte aus der Überlassung von Kapital zu erfassen. 2…

UFSL RV/1126-L/07Außerbetriebliches Vermögen beim Kauf von Futures und Optiones durch eine Kapitalgesellschaft mit dem Betriebsgegenstand "Versicherungsmakler".
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2011Teil 1/2

…Die Aufnahme der zusätzlichen Anhangangaben in § 237 a HGB durch BGBl 2003/118 wäre nicht notwendig gewesen, wenn derivativen Finanzinstrumenten keine steigende Bedeutung in Österreich zukommen würde. Die Sichtweise, wonach solche Geschäfte spekulativen Charakter hätten und in die Nähe von Spiel und Wette zu rücken…

EStR 2000 Rz 786–7894.8 Kapitalbesteuerung im betrieblichen Bereich
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…6 EStG 1988 auch für den betrieblichen Bereich. Bei Substanzgewinnen (zB Aktiengewinnen), verbrieften Derivaten und Kryptowährungen kommt im betrieblichen Bereich der Sondersteuersatz in Höhe von 27,5% bei der Veranlagung zur Anwendung, die einbehaltene KESt ist anzurechnen. Im Falle von sonstigen negativen betrieblichen Einkünften steht…

UFSL RV/1126-L/07Außerbetriebliches Vermögen beim Kauf von Futures und Optiones durch eine Kapitalgesellschaft mit dem Betriebsgegenstand "Versicherungsmakler".
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2011Teil 2/2

…Gesellschaftereinlagen oder Maßnahmen der Gewinnverteilung betrifft. Die vorangehend angeführten Umstände müssen daher nicht weiter erörtert werden. (2) Es liegen auch keine sonstigen Entnahmen oder nichtabzugsfähige Aufwendungen vor. (3) Zur Frage der Zuordnung von Wirtschaftsgütern (in Bezug auf derivative Finanzinstrumente) ist nachstehendes auszuführen: a. Richtig ist…

EStR 2000 Rz 6223–622420.3 Besonderer Steuersatz
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…EStG 1988). Insbesondere Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten sind daher nicht von der Anhebung des Steuersatzes erfasst. Sämtliche sonstigen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, aus realisierten Wertsteigerungen und aus Derivaten unterliegen hingegen einem besonderen Steuersatz von 27,5%, sofern keine Ausnahme des § 27a Abs…

EStR 2000 Rz 622520.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…einem § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegenden Gebilde sowie Einkünfte aus der nicht öffentlich angebotenen Überlassung von Kryptowährungen (Z 2) Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen, einschließlich verbriefte Derivate (insbesondere Indexzertifikate), sowie Anteile an einem § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegenden Gebilde, einschließlich der…

EStR 2000 Rz 6226–622920.3.4 Regelbesteuerungsoption
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…der Überlassung von Kapital, realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, Derivaten und Kryptowährungen ausgeübt werden; sie umfasst auch die aufgrund des Subsidiaritätsprinzips unter den Haupteinkunftsarten zu erfassenden Kapitaleinkünfte. Im Gegensatz zur Rechtslage vor dem BBG 2011 kann die Regelbesteuerungsoption unabhängig davon ausgeübt werden, ob die Anwendung des…

EStR 2000 Rz 623020.3.5 Übergangsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…ist auch § 27a EStG 1988 anwendbar. Hinsichtlich der Besteuerung von realisierten Wertsteigerungen (§ 27 Abs. 3 EStG 1988) und Derivaten (§ 27 Abs. 4 EStG 1988) ist daher zwischen Alt- und Neuvermögen zu unterscheiden (siehe Abschnitt 20.1.1.3). Grundsätzlich ist § 27a EStG 1988 nur auf…

BFG RV/3100632/2017Vorliegen eines berichtigungsfähigen "ADV-Fehlers"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2019

…ein Verlustausgleich zulässig ist, wurden in der Einkommensteuererklärung 2013 Verluste von - € Betrag1 (inländische Kapitaleinkünfte) sowie von - € Betrag2 (ausländische Kapitaleinkünfte) ausgewiesen. Die sonstigen Einkünften haben neben wiederkehrenden Bezügen (Kennzahl 800) auch negative Einkünfte aus der Veräußerung von Forderungswertpapieren und Derivaten, die zwischen 1.10…

BFG RV/7101216/2021Keine Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Verlustabzuges bei Einkünften aus Kapitalvermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2021

…als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestanden habe. Des Weiteren entschied der VfGH in jüngster Zeit, dass gegen das Abzugsverbot von Anschaffungsnebenkosten für Wirtschaftsgüter und Derivate, die dem besonderen Steuersatz unterliegen und im Privatvermögen gehalten werden, keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen…

EStR 2000 Rz 790–7934.8.2 Anschaffungskosten im betrieblichen Bereich
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Diese Aufwendungen/Ausgaben sind von den Anschaffungsnebenkosten abzugrenzen. Anschaffungsnebenkosten sind Aufwendungen, die mit der Anschaffung in einem unmittelbaren (zeitlichen und kausalen) Zusammenhang stehen. Im Zusammenhang mit der Anschaffung von Kapitalanlagen/Derivaten/Kryptowährungen kommen als Anschaffungsnebenkosten vor allem in Betracht: Vermittlungsprovisionen; Handelsgebühren; Beratungskosten (für eine rechtliche…

EStR 2000 Rz 794–8004.8.3 Teilwertabschreibung und Verluste
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…laufenden Einkünften aus Kryptowährungen, bei denen ein besonderer Steuersatz anwendbar ist (auch bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption). Rz 795: Sollten keine Gewinne aus Kapitalanlagen, Derivaten oder Kryptowährungen vorliegen, hat die vorrangige Verrechnung gegen Zuschreibungen zu erfolgen. Beispiel: Ein Steuerpflichtiger ermittelt den Gewinn nach § 5 EStG 1988…