…EWR-Bürgerin. Gemäß § 9 Abs. 1 Z 2 NAG wird zur Dokumentation eines gemeinschaftsrechtlichen Aufenthalts- und Niederlassungsrechts für Angehörige von EWR-Bürgern, die Drittstaatsangehörige sind, über Antrag eine "Daueraufenthaltskarte" (§ 54), wenn der EWR-Bürger das Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen hat, ausgestellt. § 54 NAG…
…entsprechender Dokumente an Inländer anfalle. Aufenthaltskarten würden sowohl äußerlich als auch hinsichtlich ihrer Zweckbestimmung am ehesten inländischen Personal- oder sonstigen Identitätsausweisen entsprechen, weshalb die für die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte anfallenden Gebühren insgesamt nicht höher als 56,70 € sein dürften (vgl. § 14 TP 9 Abs…
… 14 TP 8 Abs. 5b GebG - Abnahme von erkennungsdienstlichen Daten Fragestellung: Ist es rechtens, wenn von der Verwaltungsbehörde neben der Gebühr für die Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte (§ 14 TP 8 Abs. 5a GebG in Höhe von 56 Euro) eine Gebühr für die Abnahme der erkennungsdienstlichen Daten…
…Aufenthaltstitel (befristete und unbefristete Aufenthaltstitel), Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts (Anmeldebescheinigung; Bescheinigung des Daueraufenthalts; Daueraufenthaltskarte; Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers), sonstige Schriften nach NAG (Lichtbildausweis für EWR-Bürger) sowie sonstige Schriften nach FPG (Karte für Geduldete; Identitätskarte für Fremde). Von der Bestimmung ebenfalls umfasst ist…
…regelt dies zusammenfassend. Die darin näher bestimmten Rechte sowie die Einschränkungen werden innerstaatlich im NAG umgesetzt. Durch das Fremdenrechtspaket 2005 wurden für Unionsbürger und deren Angehörige deklaratorische Dokumentationsformen ihres kraft Gemeinschaftsrechts originär bestehenden Aufenthalts- und Niederlassungsrechts durch Anmeldebescheinigungen und Daueraufenthaltskarten geschaffen (vgl. ErläutRV Fremdenrechtspaket 2005…
…Antrag ausgestellt: 1. eine 'Bescheinigung des Daueraufenthalts' (§ 53a) für EWR-Bürger, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, und 2. eine 'Daueraufenthaltskarte' (§ 54a) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige eines EWR-Bürgers sind und das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben.... § 2 BAO lautet: § 2. Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten…
…Niederlassung, wie sie das EU-Recht vorsehe, regelrecht ausschließe. Ein Antrag für die Daueraufenthaltskarte für die Wahlkinder sei bei der MA 35 eingebracht worden, jedoch innerhalb der Frist von sechs Monaten nicht entschieden worden. Mit Vorhalt vom 02. März 2012 wurde der Bw ersucht, Schulbesuchsbestätigungen…
…| Staatsbürgerschaft | Polen | Verwandtschaftsverhältnis | Kind | Kind wohnt ständig bei | Bw. | Kindergarten | Polen Vorgelegt wurden außerdem: Kopie einer am 13.09.2009 auf den Bw. ausgestellten Daueraufenthaltskarte. Bestätigung aus dem Zentralen Melderegister vom 27.08.2009, wonach der Bw…
…bestätigt wurde, am gleichen Tag einen Antrag auf Erteilung eines "Aufenthaltstitels beschränkt (Fam.Gem.)" gestellt zu haben. Weiters wurden Kopien der Daueraufenthaltskarte der Bw., eine Finanzamtsbestätigung eines städtischen Kindergartens, wonach der Sohn diesen ab 1.11.2008 regelmäßig besuche und eine Zahlungsbestätigung über die anlässlich…
…sei slowenischer Staatsbürger und halte sich ständig in Österreich auf. Die Lebensgemeinschaft bestehe bereits das gesamte Jahr 2009. Die Berufungswerberin hätte nunmehr seit Dezember 2009 eine Daueraufenthaltskarte für Österreich, ausgestellt für einen Zeitraum von zehn Jahren. Zu den verwandtschaftlichen Beziehungen der Berufungswerberin in deren Heimatland…
…wenn der Rechtszug an das Bundesfinanzgericht geht | | Z 30 | Ansuchen um Austausch einer bis zum Ablauf des Übergangszeitraumes ausgestellten Bescheinigung des Daueraufenthaltes (§ 53a NAG), einer Daueraufenthaltskarte (§ 54a NAG) oder eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EU" (§ 45 NAG) gegen den Aufenthaltstitel "Artikel 50 EUV" |
…eine "Bescheinigung des Daueraufenthalts" (§ 53a) für EWR-Bürger, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, und 2. eine "Daueraufenthaltskarte" (§ 54a) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige eines EWR-Bürgers sind und das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben. Abs. 3: Inhabern von Anmeldebescheinigungen (Abs. 1 Z 1) oder Bescheinigungen des…
…keinen Umständen vom Besitz einer Anmeldebescheinigung nach Artikel 8, eines Dokuments zur Bescheinigung des Daueraufenthalts, einer Bescheinigung über die Beantragung einer Aufenthaltskarte oder einer Daueraufenthaltskarte abhängig gemacht werden, wenn das Recht durch ein anderes Beweismittel nachgewiesen werden kann." Ich hatte zahlreiche Unterlagen vorgelegt, die belegen…
…regelt dies zusammenfassend. Die darin näher bestimmten Rechte sowie die Einschränkungen werden innerstaatlich im NAG umgesetzt. Durch das Fremdenrechtspaket 2005 wurden für Unionsbürger und deren Angehörige deklaratorische Dokumentationsformen ihres kraft Gemeinschaftsrechts originär bestehenden Aufenthalts- und Niederlassungsrechts durch Anmeldebescheinigungen und Daueraufenthaltskarten geschaffen (vgl. ErläutRV Fremdenrechtspaket 2005…
…Daueraufenthalts" (§ 53a) für EWR-Bürger, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, und 2. eine "Daueraufenthaltskarte" (§ 54a) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige eines EWR-Bürgers sind und das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben. (3) Inhabern von Anmeldebescheinigungen (Abs. 1 Z 1) oder Bescheinigungen des Daueraufenthalts (Abs. 2 Z…
…Der Lichtbildausweis für EWR-Bürger, die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte gelten als Identitätsdokumente. Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung, der Bescheinigung des Daueraufenthalts, des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte legt der Bundesminister für Inneres durch Verordnung fest." Gemäß § 51 Abs 1 NAG…
…eine "Bescheinigung des Daueraufenthalts" (§ 53a) für EWR-Bürger, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, und 2. eine "Daueraufenthaltskarte" (§ 54a) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige eines EWR-Bürgers sind und das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben. Abs. 3: Inhabern von Anmeldebescheinigungen (Abs. 1 Z 1) oder Bescheinigungen des…
…einer Adresse in Österreich. Da die Gattin aber seit 1. Juni 2012 im Besitz einer Daueraufenthaltskarte EU ist und damit aus Sicht der Mission als ständig ansässig gilt und in den Anwendungsbereich der Zirkularnote des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten vom 1. Juli 2013…
…Daueraufenthalts“ (§ 53a) für EWR-Bürger, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, und 2. eine „Daueraufenthaltskarte“ (§ 54a) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige eines EWR-Bürgers sind und das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben. (3) Inhabern von Anmeldebescheinigungen (Abs. 1 Z 1) oder Bescheinigungen des Daueraufenthalts (Abs. 2 Z…
…Daueraufenthalts“ (§ 53a) für EWR-Bürger, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, und 2. eine „Daueraufenthaltskarte“ (§ 54a) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige eines EWR-Bürgers sind und das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben. (3) Inhabern von Anmeldebescheinigungen (Abs. 1 Z 1) oder Bescheinigungen des Daueraufenthalts (Abs. 2 Z…