…aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung schon im Antrag auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung. Mangels jeglicher Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse…
…Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Rw konnte dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung somit nicht stattgegeben werden. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der…
…Antrag konkret dargelegt wird, aus welchen Umständen sich der behauptete unverhältnismäßige Nachteil ergibt. Folglich habe der Antragsteller den ihm drohenden unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteil durch nachvollziehbare Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Folgen auf dem Boden seiner gleichfalls konkret anzugebenden gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse darzustellen. Erst eine solche ausreichende…
…0113). Der Revisionswerber behauptet zwar - lediglich ganz allgemein gehalten - das Vorliegen eines unverhältnismäßigen Nachteils. Dazu fehlen aber nicht nur konkreten Angaben, aus welchen tatsächlichen Umständen sich der von ihm behauptete unverhältnismäßige Nachteil ergibt, sondern insbesondere auch eine konkrete Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkünfte und Vermögen…
…als Finanzstrafbehörde vom 25.1.2016 für den Rw. ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Rw. sei in wirtschaftlich schweren Zeiten zu einer Geldstrafe von € 25.000,00 verurteilt worden. Die Vollziehung dieser Geldstrafe würde für den Rw. einen nicht wieder gutzumachenden Schaden bedeuten…
…Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde vom 25.1.2016 für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Rw. sei in wirtschaftlich schweren Zeiten zu einer Geldstrafe von € 30.000,00 verurteilt worden. Die Vollziehung dieser Geldstrafe würde für den Rw…
…nachvollziehbare Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Folgen der behaupteten Einbußen auf dem Boden der gleichfalls konkret anzugebenden gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Erst die ausreichende Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung (dazu etwa VwGH 17.5.2021, Ra 2021/13/0062). Erforderlich ist, dass der…
…als der Nachteil eines relativ kleinen Unternehmens, einen möglicherweise nicht zustehenden Betrag bereits vor Klärung der Rechtslage zu leisten. Eine Konkretisierung dieses Antrages, insbesondere die Darlegung der Vermögensverhältnisse der Rw. unterblieb. Rechtslage Gemäß § 30 Abs. 2 erster Satz VwGG hat bis zur Vorlage der Revision…
…dass die Rw. schon in ihrem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung konkret darlegt, aus welchen tatsächlichen Umständen sich für sie ein unverhältnismäßiger Nachteil ergibt. Dies erfordert eine nachvollziehbare Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Situation (der Einkommensverhältnisse und der Vermögensverhältnisse), denn nur eine in diesem Sinne…
…Zulässigkeit einer Abgabenstundung im Wege einer Ermessensentscheidung vorausgesetzte erhebliche Härte im Verständnis des § 212 BAO ist als Auswirkung der konkreten Besteuerungsangelegenheit auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen zu verstehen (vgl. hiezu auch die Zusammenfassung der Lehre und Rechtsprechung zu diesem Begriff bei Stoll, BAO III…
…bestanden hätte, wäre auch der Bw. haftbar, zumal er triftige Gründe, die die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machten, nicht vorgebracht hat. Da laut Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse des zweiten Geschäftsführers GS vom 19. September 2001 dieser über keinerlei Vermögen verfügt, während der Bw. laut…
…der konkreten wirtschaftlichen Situation (Einkommens- und Vermögensverhältnisse), denn nur eine in diesem Sinne erfolgte ausreichende Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung (z.B. VwGH 28.3.2006, AW 2006/03/0021). Nur durch die glaubhafte Darstellung konkreter - möglichst zahlenmäßiger - Angaben über die finanziellen Verhältnisse…
…Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Situation (Einkommens- und Vermögensverhältnisse), denn nur eine in diesem Sinne erfolgte ausreichende Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung (zB VwGH 28.3.2006, AW 2006/03/0021). Nur durch die glaubhafte Darstellung konkreter - möglichst zahlenmäßiger - Angaben über die finanziellen Verhältnisse…
…der konkreten wirtschaftlichen Situation (Einkommens- und Vermögensverhältnisse), denn nur eine in diesem Sinne erfolgte ausreichende Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung (z.B. VwGH 28.3.2006, AW 2006/03/0021). Nur durch die glaubhafte Darstellung konkreter - möglichst zahlenmäßiger - Angaben über die finanziellen Verhältnisse…
…Entrichtung der Abgabe Sorge tragen muss. Wer eine solche Vorsorge unterlässt oder für die Abgabenentrichtung bereitgestellte Beträge ohne anzuerkennende berechtigte Interessen anderweitig verwendet, kann eine erhebliche Härte nicht mit Erfolg geltend machen. Im gegenständlichen Fall hat der Bw. weder seine konkreten derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse dargelegt…
…Entrichtung der Abgabe Sorge tragen muss. Wer eine solche Vorsorge unterlässt oder für die Abgabenentrichtung bereitgestellte Beträge ohne anzuerkennende berechtigte Interessen anderweitig verwendet, kann eine erhebliche Härte nicht mit Erfolg geltend machen. Im gegenständlichen Fall hat die Bw. weder ihre konkreten derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse dargelegt…
…Die wirtschaftliche Notlage als Begründung für die Gewährung einer Stundung kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringlichkeit aushaftender Abgabenschulden durch die Stundung nicht gefährdet wird. Dies ist vom Abgabepflichtigen konkret und nachvollziehbar darzutun. Mangels Darlegung der derzeitigen Einkommens…
…Darlegung der konkreten wirtschaftlichen Situation (Einkommens- und Vermögensverhältnisse) notwendig, denn nur eine in diesem Sinne erfolgte ausreichende Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung (VwGH vom 28. März 2006, AW 2006/03/0021). Klarzustellen ist auch, dass die Behauptung des Vertreters der Revisionswerberin, dass der…
…Bedeutung der Tat und zu dem den Beschwerdeführer treffenden Vorwurf außer Verhältnis, sodass gemäß § 19 Abs 5 FinStrG vom Wertersatz ganz abzusehen gewesen wäre. Auch ist die tatsächlich verhängte Wertersatzstrafe weder schuld- noch tatangemessen. Hierzu fehlen wiederum konkrete Feststellungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen…
…die der Sanierungsverwalter angefochten habe, nicht als Bemessungsgrundlage oder als Grundlage für einen Haftungsbescheid herangezogen werden könnten, werde mitgeteilt, dass im gegenständlichen Verfahren keine diesbezüglichen Beträge aushaften würden. In Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschwerdeführers und dem vom Finanzamt geübten Ermessen wurde darauf hingewiesen…