RIS AI
8 Treffer1549 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0166-G/071. Keine Verjährung im Feststellungsverfahren 2. Verpflichtung aus Genussrechtsvereinbarung als passivierungspflichtiges Wirtschaftsgut 3. Doppelbesteuerung und Grundsatz von Treu und Glauben 4. Stichtagsbilanz gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 UmgrStG als Anwendungserfordernis für Art. III UmgrStG (Einbringung von Mitunternehmeranteilen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.06.2011Teil 1/2

…aufzulösen gewesen wäre. Somit stehen sich Forderung und Verbindlichkeit aus dieser Besserungsvereinbarung in gleicher Höhe gegenüber und es ergibt sich kein Confusioverlust aus diesem Titel. Tz 16 - Einbringung der atypisch stillen Gesellschaftsanteile: Aus folgenden zwei Gründen wird die steuerneutrale Einbringung nicht anerkannt: 1. Einbringungsbilanz Zum…

UFSG RV/0166-G/071. Keine Verjährung im Feststellungsverfahren 2. Verpflichtung aus Genussrechtsvereinbarung als passivierungspflichtiges Wirtschaftsgut 3. Doppelbesteuerung und Grundsatz von Treu und Glauben 4. Stichtagsbilanz gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 UmgrStG als Anwendungserfordernis für Art. III UmgrStG (Einbringung von Mitunternehmeranteilen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.06.2011Teil 2/2

§ 13 UmgrStG sieht für den Fall der Einbringung iSd. § 12 Abs. 2 Z 2 UmgrStG bei Unterbleiben einer Gewährung neuer Anteile eine Meldung beim für die übernehmende Körperschaft zuständigen Finanzamt vor. Eine Meldung gemäß § 13 UmgrStG ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie vollständig ist. Vollständigkeit…

UmgrStR 2002 Rz 161–1651.3.2. Buchgewinne und Buchverluste
geltende FassungRichtlinien10.03.2017

…dar: Der Buchverlust resultiert nicht aus einem Zusammenfall von Gläubiger- und Schuldnerposition und ist folglich steuerneutral zu behandeln. Zu den Auswirkungen von Confusiogewinnen und Confusioverlusten auf die Innenfinanzierung siehe Rz 379. Rz 163: In folgenden Fällen kann es zu steuerwirksamen Unterschiedsbeträgen kommen: Teilwertberichtigte Forderung: Trifft…

UmgrStR 2002 Rz 494–5282.3.5. Nachfolgeunternehmen
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…eigenständiges Rechtssubjekt. Durch die Umwandlung kommt es daher zur Vereinigung der Rechtspositionen des Mieters mit jener des Vermieters. Der Untergang des Mietrechtes ist in Höhe des Buchwertes als Confusioverlust aufwandswirksam. Rz 507: Ein steuerrechtlicher Confusio-Tatbestand kann nur vorliegen, wenn der Rechtsnachfolger Bücher führt. Zu…

UFSL RV/0887-L/04Steuerneutralität eines Verschmelzungsverlustes aus einem Fruchtgenussrecht der übertragenden Gesellschaft an Aktien der übernehmenden Gesellschaft, wobei das Fruchtgenussrecht einen Anspruch auf künftige Gewinnausschüttungen und die Ausübung des Stimmrechtes umfasst.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.05.2008Teil 1/2

…zu sehen und damit steuerneutral." Die geänderten steuerlichen Ergebnisse der streitanhängigen Jahre wurden von der Betriebsprüfung wie folgt ermittelt: [Grafik] 1) darin berücksichtigter Confusioverlust 23.524.622,60 ATS (= 23.750.354,86 ATS abzüglich 225.732,26 ATS) Nach Wiederaufnahme der Verfahren gemäß …

UFSL RV/0887-L/04Steuerneutralität eines Verschmelzungsverlustes aus einem Fruchtgenussrecht der übertragenden Gesellschaft an Aktien der übernehmenden Gesellschaft, wobei das Fruchtgenussrecht einen Anspruch auf künftige Gewinnausschüttungen und die Ausübung des Stimmrechtes umfasst.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.05.2008Teil 2/2

…daher dem Antrag der Bw. im Jahr 2000 einen Confusioverlust in Höhe von 23.750.354,90 ATS als Betriebsausgabe anzuerkennen und den Verlust für das Jahr 2000 in Höhe von 24.234.527,30 ATS (anstatt mit 484.172,00 ATS) festzusetzen, nicht stattzugeben. …

UmgrStR 2002 Rz 995–10003.5.4. Buchgewinne und Buchverluste
geltende FassungRichtlinien10.03.2017

…vereinigt, die übernehmende B-GmbH hat die beiden Positionen daher auszubuchen. Der sich daraus ergebende Buchgewinn in Höhe von 750 ist als Confusiogewinn in dem auf den Einbringungsstichtag folgenden Wirtschaftsjahr zu versteuern. Zu den Auswirkungen von Confusiogewinnen und Confusioverlusten auf die Innenfinanzierung siehe Rz 379.

UmgrStR 2002 Rz 1687–17016.3. Neue oder übernehmende Körperschaft (§ 34 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…01 fällt in das laufende mit 31.12.01 endende Wirtschaftsjahr der übernehmenden Gesellschaft. Der Confusiotatbestand ist im Wirtschaftsjahr 2002 steuerlich zu erfassen. Zu den Auswirkungen von Confusiogewinnen und Confusioverlusten auf die Innenfinanzierung siehe Rz 379. 6.3.3. Internationale Schachtelbeteiligung 6.3.3.1…