…DBA - abweichend von Artikel 15 Abs. 3 des OECD-MA - nur eine Sonderregelung für die Seeschifffahrt, nicht aber für die Binnenschifffahrt, sodass sich aus diesem Abkommen keine Verlagerung des Besteuerungsrechtes nach Malta ergibt. Unter den gegebenen Umständen unterliegen auch Zahlungen, die der zypriotische Arbeitgeber an…
In UStR 2000 Rz 3984 in der derzeit geltenden Fassung wird ausgeführt, dass zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für österreichische Bunkerbetriebe in Abholfällen die Lieferung von Treibstoffen (Bunkeröl) und Schmierstoffen an Binnenschifffahrtsunternehmer aus anderen EU-Staaten unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art. 7 Abs…
3.5. Zulässige Fälle Als "Fahrzeuge" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gelten alle im Straßen- und Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzten Beförderungsmittel samt der mit den Beförderungsmitteln eingeführten Ersatzteile, normales Zubehör und Ausrüstung einschließlich der zum Befestigen, Abstützen oder Schützen der Waren…
…Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Österreich auf Einkünfte für unselbständige Arbeit anwendet, die an Bord eines Seeschiffes oder Luftfahrzeuges im internationalen Verkehr oder an Bord eines Schiffes, das der Binnenschifffahrt dient, ausgeübt wird, wenn diese Vergütungen von in Österreich ansässigen Personen bezogen werden und diese…
…UZK) enthalten. Dabei sind zwingende Steuerbegünstigungen (zB Alkohol zur Herstellung von Arzneimitteln, Luftfahrtbetriebsstoffe für die gewerbliche Luftfahrt) von optionalen (zB Schiffsbetriebsstoff für die gewerbliche Binnenschifffahrt) zu unterscheiden. Werden in EU-RL vorgeschriebene zwingende Steuerbegünstigungen nicht oder nur unzureichend in nationalen Gesetzen umgesetzt, kann unter bestimmten…
…dieser anderen Person erteilt. (3) Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel gewährt, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: a)Sie sind außerhalb des Zollgebiets der Union auf den Namen einer außerhalb…
…ihnen gezogenen Gespannen: innerhalb von sechs Monaten; d)bei zum eigenen Gebrauch verwendeten Beförderungsmitteln des Luftverkehrs: innerhalb von sechs Monaten; e)bei zum eigenen Gebrauch verwendeten Beförderungsmitteln der See- und Binnenschifffahrt: innerhalb von 18 Monaten; f)bei Containern, deren Ausrüstung und Zubehör: innerhalb von zwölf…
…Beförderung im Seeverkehr | 2 | Beförderung im Eisenbahnverkehr | 3 | Beförderung auf der Straße | 4 | Beförderung auf dem Luftweg | 5 | Postverkehr (aktiver Verkehrszweig unbekannt) | 7 | Feste Transporteinrichtungen | 8 | Binnenschifffahrt | 9 | Sonstiger Verkehrszweig (d…
…1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Zollgebiets ansässigen Person amtlich…
…bestimmt: (1) Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person amtlich zugelassen…
…Verkehrssteuern und Glücksspiel (FA). Das Finanzamt setzte mit Gebührenbescheid vom 22.01.2014 Gebühren in Höhe von 32,50 Euro für den „Antrag auf Zulassung zur Binnenschifffahrt für Sportfahrzeuge mit Beilage und Urkunde – erledigt am 30.08.2013 durch den ****BEHÖRDE*ZAHL****“ fest: 1 Zeugnis…
…bestimmt: (1) Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person amtlich zugelassen…
…Fassung bis 30.9.2009 wurde ausgeführt, dass zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für österreichische Bunkerbetriebe in Abholfällen die Lieferung von Treibstoffen (Bunkeröl) und Schmierstoffen an Binnenschifffahrtsunternehmen und die Betankung von LKW aus anderen EU-Staaten unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art. 7 Abs…
…ohne dass sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel gemäß Art. 558 Abs. 1 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO…
…und ohne dass sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel gemäß Art. 558 Abs. 1 ZK-DVO bewilligt…
…Einfuhrabgaben, und ohne dass sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel gemäß Art. 558 Abs. 1 bewilligt, die…
…Einfuhrabgaben, und ohne dass sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel gemäß Art. 558 Abs. 1 bewilligt, die…
…a. für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person amtlich zugelassen sind; in Ermangelung einer amtlichen Zulassung gilt diese Voraussetzung als erfüllt…
…DVO: (1) Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person amtlich zugelassen…
… b)im Luftverkehr spätestens 30 Minuten vor dem Abflug von einem Flughafen im Zollgebiet der Union; c)im Straßen- und Binnenschifffahrtsverkehr spätestens eine Stunde bevor die Waren das Zollgebiet der Union verlassen; d)im Schienenverkehr: i)dauert die Zugfahrt vom letzten Zugbildungsbahnhof bis zur Ausgangszollstelle…