…hinausgehen, und zwar auch über längere Zeiträume; zu denken ist hier vor allem an Gehaltsvorrückungen (etwa Biennien) und Beförderungen, die durchaus auch nicht lineare Gehaltssprünge zur Folge haben und sogar weit mehr als die von der Bp als noch zulässig erachteten Prozentgrenzen ausmachen können. Dies…
…Can. 384 CIC) in Höhe des letzten Grundbezuges samt Biennien (ohne Zulagen) erhalten. Zusätzlich zum angemessenen Unterhalt wird unter den gleichen Anspruchsvoraussetzungen wie bei aktiven Priestern eine Haushaltszulage und im Bedarfsfall eine Wohnungszulage gewährt. Um Vorlage der im Zeitpunkt der Entpflichtung (Emeritierung) des Priesters gültigen…
…Wirtschaftsjahres auswirken; Biennien und Ähnliches können dabei jedoch vernachlässigt werden. Der Barwert der künftigen Leistungen ist unter Beachtung eines eventuellen Ruhens der Leistungen (zB während des Abfertigungszeitraumes) und einer sich aus der Pensionszusage ergebenden entsprechenden Berücksichtigung der Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung zu bestimmen. Die…
…can. 384 CIC) in Höhe des letzten Grundbezuges samt Biennien (ohne Zulagen) erhalten. Zusätzlich zum angemessenen Unterhalt wird unter den gleichen Anspruchsvoraussetzungen wie bei aktiven Priestern eine Haushaltszulage und im Bedarfsfall eine Wohnungszulage gewährt. Um Vorlage der im Zeitpunkt der Entpflichtung (Emeritierung) des Priesters (laut…
…Vorhaltsbeantwortung vom 11. September 2009). Der Pensionsbezug eines Priesters unterscheidet sich auch der Höhe nach nicht wesentlich von einem Aktivbezug. Es gelangen weiterhin der Grundbezug und die Biennien ungekürzt zur Auszahlung. Lediglich die funktionsbezogenen Zulagen eines Priesters werden um 50 % gekürzt (vgl. Berechnung laut Punkt…
…ungleich mehr als ein gleich qualifizierter Lehrer in einer vergleichbaren, aber kaum subventionierten Privatschule) als auch durch die in der Privatwirtschaft praktisch nicht mehr vorhandene Erhöhung der Gehälter im Zweijahresrhythmus ("Biennien" - diese erfolgen zusätzlich zum Inflationsausgleich). Die Aufrechterhaltung von Dienstverhältnissen nicht mehr benötigter Bediensteter ist…