11.3.2.6 Gewinn aus Bienenzucht (Imkerei) Rz 4165a: Der Gewinn aus Imkerei wird bei vollpauschalierten Landwirten (Gesamteinheitswert bis 75.000 Euro; bis 2014: 100.000 Euro, selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche bis 60 ha und nicht mehr als 120 Vieheinheiten) durch Anwendung des…
15.1.13 Bienenzucht Rz 5123: Die Bienenzucht zählt gemäß § 50 BewG 1955 zum übrigen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und ist daher der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen, auch wenn kein Zusammenhang mit einem land- und forstwirtschafltlichen Betrieb besteht. Unmaßgeblich ist auch, woher die zusätzlich verabreichten…
…2279. 22.3.2. Abgrenzung landwirtschaftliche und gewerbliche Gärtnerei Rz 2878: Siehe EStR 2000 Rz 5110 bis Rz 5115. 22.3.3. Bienenzucht - Imkerei Rz 2879: Siehe EStR 2000 Rz 5123. Die Imkerei gilt als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb. Die Feststellung von Einheitswerten erfolgt jedoch…
…Teichwirtschaft, Fischereirecht, Fischerei und Bienenzucht, in der Regel jeweils Teilbetriebe dar. 15.1.15.2 Forstwirtschaftlicher Teilbetrieb Rz 5135: Trotz der Besonderheiten der Forstwirtschaft für Nachhaltsbetriebe ist auf eine Beurteilung aus der Sicht des Veräußerers und damit auf Merkmale abzustellen, die auf eine selbständige Bewirtschaftung…
… 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955, Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft und aus Bienenzucht sowie Einkünfte aus übrigem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Sinne des § 50 des Bewertungsgesetzes 1955. Wird die Verteilung in Anspruch genommen, sind sämtliche in Betracht kommende verteilungsfähige Einkünfte…
…an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1.Sachverhalt und Parteienvorbringen Der Beschwerdeführer (infolge Bf) ist Sachverständiger für Bienenzucht. Für durchgeführte Seuchenerhebungen erhält er vom Land Oö Gebühren und Kostenersätze. Am 04.05.2010 langte die…
…liegt jedenfalls ein Gewerbebetrieb vor (siehe auch Rz 5045 ff). Hinsichtlich der Anwendung dieser Regelung auf die in § 21 Abs. 1 Z 2 bis 4 EStG 1988 aufgezählten Betriebsarten (Tierzucht und Tierhaltung, Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft, Fischerei, Bienenzucht und Jagd) siehe auch Rz 5045 ff.
…der landwirtschaftliche Teilbetrieb weiterhin zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führt. Rz 5051: Hinsichtlich der Abgrenzung zum Gewerbebetrieb bei den Betriebsarten in § 21 Abs. 1 Z 2 bis 4 EStG 1988 (Tierhaltung, Bienenzucht, Fischzucht und Teichwirtschaft, Binnenfischerei, Jagd) fehlt ein Verweis auf die Zukaufsregelung des …
…1186/2009 fallen und zwar 1. Erzeugnisse die von Landwirten der Union - mit Betriebssitz in unmittelbarer Nähe zu einem Drittland - auf Grundstücken in diesem Drittland erwirtschaftet wurden: des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht, sofern diese ausschließlich von Tieren mit Ursprung in der Union…
…Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. Z 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. Z 4. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. Die Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft erfasst nur Tätigkeiten, die…
…anders möglich, auch auf dem Betrieb des Antragstellers vorkommen wird. Dies würde dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen. Diesbezüglich werde auf das x1 Bienenzuchtgesetz verwiesen, wonach dort zwei Bienenrassen zugelassen sind." Verbesserungsauftrag vom 15.05.2015: Mit zweitem Verbesserungsauftrag beauftragte das Amt der x LReg. den Bf…
…Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. Z 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. Z 4. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. Zu den Einkünften im Sinne des vorangeführten Abs. 1…
…ausübt, erhält. | 20 | C45 | Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Union erwirtschaftet werden | 35 | C46 | Erzeugnisse des Fischfangs oder der Fischzucht…
…ausübt, erhält. | 20 | C45 | Erzeugnisse des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht und der Forstwirtschaft, die auf Grundstücken in einem Drittland in unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Union erwirtschaftet werden | 35 | C46 | Erzeugnisse des Fischfangs oder der Fischzucht…
…der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 fallen und zwar 1.Erzeugnisse die von Landwirten der Union - mit Betriebssitz in unmittelbarer Nähe zu einem Drittland - auf Grundstücken in diesem Drittland erwirtschaftet wurden: des Acker- und Gartenbaus, der Vieh- und Bienenzucht, sofern diese ausschließlich von Tieren mit…
…30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. 4. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. (2) Zu den Einkünften im Sinne des Abs. 1 gehören…
…das Fischereirecht und das übrige der Fischerei gewidmete Vermögen 3. das der Bienenzucht gewidmete Vermögen zuzuordnen ist. Dass in diesem Falle eine Fischzucht und Teichwirtschaft betrieben wird, zeigen bereits die übermittelten Fotos deutlich auf. Das Betriebskonzept sowie die Stellungnahme des Amtes der OÖ Landesregierung verdeutlichen…
…30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. 4. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. (2) Zu den Einkünften im Sinne des Abs. 1 gehören…
…30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. 4. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. (2) Zu den Einkünften im Sinne des Abs. 1 gehören…
…und Tierhaltungsbetrieben im Sinne des § 30 Abs. 3 bis 7 des Bewertungsgesetzes 1955. 3. Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft sowie aus Bienenzucht. 4. Einkünfte aus Jagd, wenn diese mit dem Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. § 4 Abs. 3 EStG: (3…